- Instituts-Vergütungsverordnung
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Die Instituts-Vergütungsordnung beinhaltet bankaufsichtsrechtliche Mindestanforderungen für die Vergütungssysteme von Instituten, die schädliche Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken unterbinden sollen. Es handelt sich also um Regelungen zur Sicherung der Bankenstabilität und damit auch zur Sicherung der Finanzmarktstabilität.
Basisdaten Titel: Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten Kurztitel: Instituts-Vergütungsverordnung Abkürzung: InstitutsVergV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Erlassen aufgrund von: § 25a Abs. 5 KWG Rechtsmaterie: Bankrecht Fundstellennachweis: 7610-2-38 Datum des Gesetzes: 6. Oktober 2010
(BGBl. I S. 1374)Inkrafttreten am: 13. Oktober 2010 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Neben den Aufsehern erkannte auch das Institute of International Finance, die Lobbyorganisation der internationalen Finanzindustrie, fehlleitende Vergütungssysteme der Banken als Ursache für die jüngste Finanzkrise.[1] Aus diesem Grunde entwickelte der Rat für Finanzstabilität Prinzipien[2] für solide Vergütungspraktiken vom 2. April 2009 und darauf aufbauende konkrete Standards[3] vom 25. September 2009. Die vorgenannten Anforderungen des FSB wurden von der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G 20) auf dem Gipfel in Pittsburgh im September 2009 gebilligt.
Auch auf europäischer Ebene wurden Vergütungsanforderungen entwickelt, die mittlerweile über die FSB-Anforderungen hinausgehen. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Richtlinie 2010/76/EU […] zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenmittelanforderungen für das Handelsbuch und Weiterverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik vom 14. Dezember 2010 (Capital Requirements Directive III – CRD III)[4]. Die CRD III beauftragt den Ausschuss der Europäischen Bankaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors – CEBS) damit, weitere Vergütungsleitlinien[5] zu erarbeiten, die bereits parallel zur Veröffentlichung der CRD III am 10. Dezember 2010 veröffentlicht wurden.
In Deutschland wurden die vorgenannten internationalen Vergütungsanforderungen mit dem Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 950)[6], in Verbindung mit der Instituts-Vergütungsverordnung vom 6. Oktober 2010[7], umgesetzt. Erläuterungen zu der InstitutsVergV finden sich in der Verordnungsbegründung.[8]
Einzelnachweise
- ↑ Institute of International Finance (IIF), "Compensation in Financial Services Industry: Progress and the Agenda for Change", März 2009, S. 2
- ↑ Financial Stability Board – FSB
- ↑ FSB Principles for Sound Compensation Practices - Implementation Standards
- ↑ DIRECTIVE 2010/76/EU OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL
- ↑ Guidelines on Remuneration Policies and Practices
- ↑ BGBl. I 2010 S. 950
- ↑ BGBl. I 2010 S. 1374
- ↑ Begründung zur InstitutsVergV
Literatur
- Arne Martin Buscher: Neue bankaufsichtsrechtliche Vergütungsanforderungen für Institute. Bucerius Law School, Hamburg 2011, ISBN 978-3-942569-02-6 (Vorträge des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht. Band 3).
Weblinks
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