- Jagdaufseher
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Ein Jagdaufseher ist eine vom Jagdausübungsberechtigten eingesetzte Hilfsperson, deren Aufgabe die Wahrnehmung des Jagdschutzes ist.
Es gibt bestätigte und nicht bestätigte Jagdaufseher. Die Bestätigung erfolgt jeweils über die zuständige Jagdbehörde.
Ein bestätigter Jagdaufseher hat in jedem Fall im Jagdschutz dieselben Rechte wie der Jagdausübungsberechtigte oder Revierinhaber. Ist der bestätigte Jagdaufseher zusätzlich Berufsjäger oder forstlich ausgebildet, obliegen ihm innerhalb des Reviers die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten und er ist Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft.
Ein nichtbestätigter Jagdaufseher hat im Jagdschutz keine besonderen Rechte. Allerdings darf auch er zum Beispiel einen Wilderer vorläufig festnehmen (siehe auch „Jedermann-Festnahme“).
Weblinks
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- Gesetz und Regelwerk zur Jagd
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