- Johann-Georg-Palitzsch-Medaille
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Die Johann-Georg-Palitzsch-Medaille, auch Sächsische Tierschutzmedaille genannt, ist eine Auszeichnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie (SMS) des Freistaates Sachsen, welche am 6. September 2000 durch den damaligen Ressortsminister Hans Geisler gestiftet wurde.
Verleihungsbestimmungen und Aussehen
Die Verleihung der Sächsischen Tierschutzmedaille erfolgt in gemeinsamer Initiative mit der Sächsischen Landestierärztekammer sowie dem Sächsischen Landestierschutzverband für besondere Verdienste auf dem Gebiet des Tierschutzes sowie die auf diesen Gebiet erbrachten herausragenden Leistungen. Ferner für ehrenamtliches und berufliches Engagement von Einzelpersonen oder Personengruppen auf dem Gebiet des Tierschutzes.
Die aus patinierten Weißmetall gefertigte Medaille, welche jährlich am 4. Oktober, dem Welttierschutztag durch den zuständigen Sächsischen Staatsminister nebst Verleihungsurkunde verliehen wird, hat einen Durchmesser von 100 mm und ist nicht tragbar. Sie zeigt auf ihrem Avers das Bildnis des Namensgebers der Medaille Johann Georg Palitzsch sowie die Umschrift JOH. GEORG PALITZSCH 1723-1788.BAUERNASTRONOM.NATURKUNDIGER.PROHLIS B. DRESDEN. Das Revers der Medaille zeigt mittig ein kreisrundes Ornament mit einem Schmetterling, einer Eule, einer Katze sowie einen Rinderkopf. Umschlossen wird dieser Vierersymbolik von einer Schlange, deren Körper sich aus dem oberen Medaillenrand schlängelt. Auf dem Kopf der Schlange ist eine Maus abgebildet. Mit den gewählten Tiermotiven wird die breite Palette der Tiervertreter, Insekt-Reptil-Vogel-Säugetier sowie derern Nutzung Haustier-Nutztier-Heimtier-Wildtier-Versuchstier, abgedeckt. Unter diesen Tiermotiven ist die Umschrift FREISTAAT SACHSEN, dessen Worte durch das Wappen des Freistaates unterbrochen sind, zu lesen. Den Abschluss des Revers der Medaille bildet die fast halbkreisförmig angelegte Umschrift DEM SCHUTZ DER TIERE VERPFLICHTET. Die Anzahl der jährlichen Verleihungen ist auf maximal drei Medaillen begrenzt, um den hohen Stellenwert der Auszeichnung Rechnung zu tragen.
Vorschlageberechtigung und Würdigkeit
Vorschlagsberechtigt sind alle im Freistaat Sachsen auf dem Gebiet des Tierschutzes ehrenamtlichen Personen und Personengruppen, Organisationen und Stellen, die kommunalen Gebietskörperschaften sowie die sonstigen Tierschutzeinrichtungen des Freistaates Sachsen. Es können sowohl Einzelpersonen, wie auch ganze Personengruppen vorgeschlagen werden. Die Vorschläge selbst, sind bis zum 30. Juni des Jahres beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie einzureichen. Die Auszeichnungswürdigkeit obliegt der Einzelprüfung durch den Sächsischem Landesbeirat für Tierschutz, die den Vorschlag sodann dem zuständigen Staatsminister zuleitet.
Weblinks
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