- Kindschaftsverhältnis
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Das Kindschaftsverhältnis ist ein Begriff, aus den Kindschaftssachen, Bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten, die
- Feststellung des Bestehens - oder Nichtbestehens einer Eltern-Kind-Beziehung
- Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes
- Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft
- Feststellung des Bestehens- oder Nichtbestehens der Elterlichen Sorge der einen Partei für die andere § 640 ZPO. Für Kindschaftssachen ist das AG zuständig, diese sind keine Familiensachen.
zum Gegenstand haben.
siehe: Kindschaftsrecht (Deutschland) Bedeutsam ist das Kindschaftsverhältnis unter anderem im Steuerrecht. Grundsätzlich wird zwischen einem Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades (leibliches oder adoptiertes Kind) und Pflegekindschaftsverhältnis unterschieden.
Quellen
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