Kindschaftsverhältnis

Kindschaftsverhältnis

Das Kindschaftsverhältnis ist ein Begriff, aus den Kindschaftssachen, Bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten, die

  1. Feststellung des Bestehens - oder Nichtbestehens einer Eltern-Kind-Beziehung
  2. Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes
  3. Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft
  4. Feststellung des Bestehens- oder Nichtbestehens der Elterlichen Sorge der einen Partei für die andere § 640 ZPO. Für Kindschaftssachen ist das AG zuständig, diese sind keine Familiensachen.

zum Gegenstand haben.

siehe: Kindschaftsrecht (Deutschland) Bedeutsam ist das Kindschaftsverhältnis unter anderem im Steuerrecht. Grundsätzlich wird zwischen einem Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades (leibliches oder adoptiertes Kind) und Pflegekindschaftsverhältnis unterschieden.

Quellen


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