Kindschaftsrecht (Deutschland)

Kindschaftsrecht (Deutschland)

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Kindschaftsrecht hauptsächlich als ein Teil des im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelten Familienrechtes. Es behandelt das zivile Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern (sowie gegenüber sonstigen gesetzlichen Vertretern Minderjähriger). Eine separate Rechtsgrundlage stellt das Gesetz über die religiöse Kindererziehung dar.

Inhaltsverzeichnis

Kindschaftsrecht im BGB

  1. Abstammung (Mutterschaft, Vaterschaft): §§ 1591 - 1600 e BGB
  2. Unterhaltspflicht (insbes. Kindesunterhalt): §§ 1601 - 1615o BGB
  3. Allg. Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern (insbes. Namensrecht): §§ 1616 - 1625 BGB
  4. Elterliche Sorge (Sorgerecht): §§ 1626 - 1698b BGB
  5. Beistandschaft des Jugendamtes: §§ 1712 - 1717 BGB
  6. Adoption (Annahme als Kind): §§ 1741 - 1772 BGB
  7. Vormundschaft: §§ 1773 - 1895 BGB
  8. Pflegschaft (nur z.T. Kindschaftsrecht): §§ 1909 - 1921 BGB

Abstammungsrecht

Die Frage der Abstammung von der mütterlichen und väterlichen Seite ist der erste Abschnitt des BGB-Kindschaftsrechtes (§§ 1591 ff.). Erst im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform 1998 wurde eine gesetzliche Regelung, wer Mutter eines Kindes ist, aufgenommen. Es handelt sich um die Frau, die das Kind ausgetragen und geboren hat. Diese Klarstellung war angesichts neuer Methoden der Reproduktionsmedizin (Eispende usw.) erforderlich. Vater eines Kindes ist, wer mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet ist oder der die Vaterschaft urkundlich anerkannt hat oder gerichtlich als Vater festgestellt wurde. Auch die Frage der Vaterschaftsanfechtung und der Klärung der Vaterschaft ist in diesem Abschnitt geregelt.

Unterhalt

Hauptartikel: Kindesunterhalt (Deutschland)

Die §§ 1601 ff. BGB regeln die Frage des Verwandtenunterhaltes mit Schwerpunkt auf den Kindesunterhalt. Minderjährige Kinder sind derzeit (Anfang 2007) dem unterhaltsberechtigten Ehegatten des Unterhaltspflichtigen gleichgestellt und gegenüber volljährigen (nicht mehr in Schulausbildung befindlichen) Kindern und anderen Verwandten vorrangig unterhaltsberechtigt. Einzelheiten des Kindesunterhaltes sind außerhalb des BGB durch die Regelbetrag-Verordnung und die ständige Unterhaltsrechtsprechung der Familiengerichte (insbesondere die Düsseldorfer Tabelle) geregelt. Eine Reform des Unterhaltsrechtes, das die Rangfolge auch gegenüber Ehegatten verändern soll, ist in Vorbereitung. Die staatliche Unterstützungsleistung (Unterhaltsvorschuss) ist im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) geregelt. Unterhaltspflichtverletzung ist auch ein Straftatbestand.

Elterliche Sorge

Hauptartikel: Sorgerecht

Die elterliche Sorge ist ein nach Art. 6 Grundgesetz in erster Linie ("zuvörderst") den Eltern zustehendes pflichtgebundenes Grundrecht, wobei die Personensorge und die Vermögenssorge unterschieden werden. Das Sorgerecht ist in den §§ 1626 ff. BGB konkretisiert. Hier sind auch Regelungen über die seit 1998 mögliche gemeinsame elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern (Sorgeerklärung), die elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung, das Umgangsrecht nicht sorgeberechtigter Elternteile und anderer Verwandter sowie die Möglichkeit des Sorgerechtsentzugs (s. Kindesmisshandlung) und der Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge enthalten. Das staatliche Wächteramt obliegt dem Jugendamt und den Familien- und Vormundschaftsgerichten. Vor einem Entzug der elterlichen Sorge sind Hilfen zur Erziehung nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) anzubieten.

Beistandschaft

Hauptartikel: Beistandschaft

Im Falle von Alleinerziehenden besteht seit 1998 die Möglichkeit, eine Unterstützungsleistung der Jugendämter in Anspruch zu nehmen, die Beistandschaft (§§ 1712 ff. BGB). Hiernach wird das Jugendamt als gesetzlicher Vertreter bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geldendmachung von Kindesunterhalt auf Wunsch des alleinerziehenden Elternteils tätig. Diese Vertretungsmaßnahme steht parallel neben den im SGB VIII enthaltenen Hilfen zur Erziehung.

Annahme als Kind (Adoption)

Hauptartikel: Adoption

Bei der Adoption wird eine meist minderjährige Person von nicht Blutsverwandten als eigenes Kind angenommen; dieses erfolgt durch Beschluss des Vormundschaftsgerichtes. Ihm geht in der Regel eine längere Zeit der Familienpflege voraus und bei Fremdadoptionen (zu unterscheiden von Stiefkinderadoptionen) in der Regel ein behördliches Adoptionsvermittlungsverfahren durch das Jugendamt.

Die Annahme als Kind ist seit 1976 in Deutschland als Volladoption ausgestaltet, d.h., das adoptierte Kind wird mit der gesamten Familie der Adoptiveltern verwandt; die rechtlichen Beziehungen zur Ursprungsfamilie fallen vollständig weg (mit Ausnahme bestehender Waisenrenten).

Vormundschaft, Pflegschaft

Hauptartikel: Vormundschaft

Vormundschaft und Pflegschaft stellen Formen der gesetzlichen Vertretung für Minderjährige (Pflegschaften z.T. auch Volljährige) dar. Bei der Vormundschaft ist der Vormund vollständiger Inhaber der elterlichen Sorge; die tatsächliche Ausführung wird aber oft als Pflegeeltern oder Mitarbeiter/innen in Kinderheimen delegiert. Voraussetzung einer Vormundschaft ist die vorherige gerichtliche Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge, der Sorgerechtsentzug wegen Verletzung des Kindeswohls oder ein laufendes Adoptionsverfahren. Auch wenn der an sich alleinsorgeberechtigte Elternteil noch minderjährig ist oder der Familienstand des Kindes als Findelkind unbekannt ist, benötigt der Minderjährige einen Vormund. Pflegschaften sind davon abweichend gesetzliche Vertretungen nur für einen Teil der elterlichen Sorge, z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Solche Pflegschaften werden im Allgemeinen als Ergänzungspflegschaft bezeichnet.

Weblinks

Siehe auch

Kinderrechte, Anwalt des Kindes, Kindesmisshandlung, Nichtehelichengesetz

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Kindschaftsrecht — Das Kindschaftsrecht ist eine Zusammenfassung der Rechtsnormen, die das Eltern Kind Verhältnis betreffen, in verschiedenen Staaten und Ländern. Grundlagen des Kindschaftsrechts sind Rechtsgrundsätze der Grundgesetze der einzelnen Staaten und… …   Deutsch Wikipedia

  • Internationales Privatrecht (Deutschland) — Das Internationale Privatrecht (kurz: IPR) der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil des deutschen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung… …   Deutsch Wikipedia

  • Eherecht (Deutschland) — Mit dem Begriff Eherecht können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten. Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen genutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die… …   Deutsch Wikipedia

  • Familienrecht (Deutschland) — Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der… …   Deutsch Wikipedia

  • Elterliche Sorge (Deutschland) — Elterliche Sorge ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht. Er wurde in Deutschland 1980 mit der Reform der elterlichen Sorge eingeführt. Vorher benutzte das Gesetz den Begriff „elterliche Gewalt“. Umgangssprachlich wird kurz vom… …   Deutsch Wikipedia

  • Unterhalt (Deutschland) — Das Unterhaltsrecht gibt Bedürftigen, die ihren eigenen Unterhalt nicht selbst bestreiten können, einen Anspruch auf Gewährung von Unterhalt. Unterhaltsverpflichtet können Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Eltern ehelicher und nichtehelicher… …   Deutsch Wikipedia

  • Personensorge — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Elterliche Sorge (bis 1980: Elterliche Gewalt) ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht; umgangssprachlich wird… …   Deutsch Wikipedia

  • Personensorgerecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Elterliche Sorge (bis 1980: Elterliche Gewalt) ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht; umgangssprachlich wird… …   Deutsch Wikipedia

  • Anwalt des Kindes — Verfahrenspflegerbestellungen in Betreuungs und Unterbringungsverfahren Der Verfahrenspfleger hat in Deutschland die Aufgabe, im Verfahren vor dem Vormundschaftsgericht (auf Bestellung eines Betreuers oder Anordnung einer Unterbringung) oder vor… …   Deutsch Wikipedia

  • Kinder- und Jugendanwalt — Verfahrenspflegerbestellungen in Betreuungs und Unterbringungsverfahren Der Verfahrenspfleger hat in Deutschland die Aufgabe, im Verfahren vor dem Vormundschaftsgericht (auf Bestellung eines Betreuers oder Anordnung einer Unterbringung) oder vor… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”