- Prozessurteil
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Ein Prozessurteil ist ein Urteil, in dem das Gericht ausschließlich über die Zulässigkeit einer Klage, eines Rechtsmittels oder eines anderen Rechtsbehelfs entscheidet.
Durch das Prozessurteil wird also im Gegensatz zum Sachurteil nicht über die Sache selbst entschieden. Fehlt eine wesentliche Rechts- oder Prozessvoraussetzung, wird durch das Urteil die Klage (bzw. das Rechtsmittel) als unzulässig abgewiesen bzw. verworfen.
Ein Prozessurteil entfaltet im Unterschied zum Sachurteil nur eine begrenzte Rechtskraftwirkung: seine materielle Rechtskraft erstreckt sich nur auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen, über die auch entschieden worden ist.
Je nach Verfahrensart ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen:
- Der Kläger ist im Verfahren mit seinem Anspruch nicht endgültig ausgeschlossen (vgl. Präklusion), sondern kann die Klage erneut erheben, wenn es ihm gelingt, das vom Gericht gefundene Zulässigkeitshindernis zu beseitigen.
- Im Strafprozess wird bei fehlenden wichtigen Prozessvoraussetzungen während der Hauptverhandlung das Verfahren durch Prozessurteil gem. § 260 III StPO eingestellt.
Siehe auch: A-limine-Abweisung, Zulässigkeit, Unzulässigkeit.
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