- Klaus Schulze (Maueropfer)
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Klaus Schulze (* 13. Oktober 1952 in Falkensee; † 7. März 1972 ebenda) war ein Todesopfer an der Berliner Mauer. Angehörige der Grenztruppen der DDR erschossen ihn bei einem Fluchtversuch aus der DDR.
Leben
Klaus Schulze wurde in Falkensee geboren und ging in Falkenhöh bis 1968 zur Schule. Noch während seiner Schulzeit unternahm er im Alter von 14 Jahren einen ersten Fluchtversuch, der für ihn ohne Folgen blieb. Die anschließende Ausbildung zum Rinderzüchter brach er ab und arbeitete in der Folgezeit als Hilfsarbeiter. Wegen seiner häufig wechselnden Arbeitsstellen, zwischen denen er immer wieder arbeitslos war, wurde er vom Rat der Stadt Falkensee gerügt. Am 5. März 1972 bekam er zusammen mit seinem Freund Dieter Krause einen erneuten Verweis wegen „Arbeitsbummelei“. Beide sollten in ein Arbeitserziehungslager eingewiesen werden und suchten daher nach einem Weg, die DDR zu verlassen.
Beide beobachteten den Grenzstreifen, der direkt hinter dem Grundstück eines Freundes in Falkenhöh verlief, über 24 Stunden. Dabei stellten sie fest, dass der nächste Wachturm etwa 300 Meter entfernt lag, eine Lampe der Kontrollstreifenbeleuchtung nicht funktionierte und Gebüsche im Grenzstreifen Deckung boten. Am Nachmittag des 7. März 1972 suchten sie mehrere Lokale in Falkensee auf, bis sie sich gegen 20 Uhr zu dem Grundstück an der Grenze begaben. Mit einer Leiter, die sie vor Ort fanden, krochen sie unter dem Hinterlandzaun durch. Den Signalzaun überkletterten sie mit der Leiter. Dabei lösten sie stillen Alarm aus. Sie rannten mit der Leiter weiter zum abschließenden Streckmetallzaun. Als Dieter Krause die Leiter an diesem Zaun anlegte, eröffnete die Besatzung des Wachturms das Feuer auf die Flüchtenden. Während es Dieter Krause gelang den Zaun zu übersteigen erlitt Klaus Schulze einen Steckschuss in die Brust, der seine Hauptschlagader und die Lunge verletzte.
Die Familie des Toten wurde drei Tage später von Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) über den Vorfall informiert. Sie mussten einer Einäscherung zustimmen. In der Folgezeit wurde die Familie durch Inoffizielle Mitarbeiter des MfS überwacht. Nach der deutschen Wiedervereinigung nahm die Berliner Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Todes auf, die 1994 zu einem Mauerschützenprozess führten. Das Verfahren gegen einen der Grenzposten wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Den zweiten Grenzposten sprach das Landgericht Potsdam 1997 frei, weil ihm keine Tötungsabsicht nachgewiesen werden konnte.
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