- Kleinfahrzeugkennzeichen
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Ein Kleinfahrzeugkennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen für Kleinfahrzeuge und Sportboote unter 20 Meter Länge. Kleinfahrzeugkennzeichen werden auf Antrag von der Wasser- und Schifffahrtsämtern zugeteilt. Dafür wird von den Behörden ein "Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen" ausgegeben, der neben dem Kennzeichen technische Daten des Kleinfahrzeugs sowie Name und Anschrift des Eigners enthält. Das Eigentumsverhälltnis muss glaubhaft gemacht oder nachgewiesen werden.
Das Kennzeichen muss - jederzeit deutlich lesbar - in mindestens zehn Zentimeter hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Seiten des Bugs oder am Heck des Bootes angebracht werden.
Das Kleinfahrzeugkennzeichen wird im Ausland überwiegend nicht als Registrierungs- und Eigentumsnachweis anerkannt.
Alternativen
Alternativ zum Kleinfahrzeugkennzeichen kann ein Kleinfahrzeug die Nummer des Internationalen Bootsscheins als amtlich anerkanntes Kennzeichen oder die Nummer des Flaggenzertifikates als amtliches Kennzeichen führen. Ein Sportboot darf mehrere Kennzeichen gleichzeitig führen.
Siehe auch
Weblinks
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