Flaggenzertifikat

Flaggenzertifikat
Das Flaggenzertifikat des BSH

Das Flaggenzertifikat ist ein international anerkannter amtlicher deutscher Eigentumsnachweis für Sportboote unter 15 Meter Länge, die auf hoher See oder den zur See angrenzenden Gewässern unterwegs sind und andere Staaten besuchen können.[1] Der Ausweis ist nicht amtlich vorgeschrieben.

Während viele Staaten Bootsausweise für kleinere Sportboote anerkennen, die von nichtstaatlichen Organisationen wie Wassersportverbänden ausgestellt werden, erkennt Frankreich solche Bescheinigungen nicht an. Frankreich verlangt eine staatliche Bescheinigung über den Besitz eines Sportboots. Aus diesem Grunde wurde das amtliche deutsche Flaggenzertifikat für Sportboote bis 15 m eingeführt. Das Flaggenzertifikat wird vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ausgestellt. Es ist acht Jahre gültig und kann verlängert werden. Für die Ausstellung des Zertifikates sind beim BSH Daten zum Schiffseigner, Daten zum Schiff so wie technische Daten zu Schiff und Motor anzugeben. Dabei muss die Eigentümerschaft durch Vorlage des Kaufvertrages nachgewiesen werden.
Sportboote über 15 m Länge müssen dagegen ins Seeschiffsregister eingetragen werden, das bei einer Anzahl von Amtsgerichten geführt wird.

Die Nummer des Flaggenzertifikates mit dem Zusatzbuchstaben F kann in der Bundesrepublik auch als amtliches Kennzeichen geführt werden. Das Kennzeichen muss dafür in zehn Zentimeter großen Buchstaben aus lateinischer Schrift und arabischen Zahlen dunkel auf hellem Untergrund oder hell auf dunklem Untergrund an beiden Seiten des Bugs oder am Heck des Sportboots aufgeklebt bzw. aufgemalt werden. Zusätzlich muss ein Schiffsname und der Heimathafen in gleicher Art und Weise am Wasserfahrzeug angebracht sein. Ein denkbares Kennzeichen wäre 123456-F.
Auch in anderen Ländern gibt es vergleichbare Einrichtungen. In Großbritannien beispielsweise gibt es die staatliche Registrierung von kleineren Sportbooten, das SSR - Smallshipsregister.

Inhaltsverzeichnis

Alternativen

Alternativ zum Flaggenzertifikat kann ein Sportboot auf deutschen Wasserstraßen auch das amtliche Kleinfahrzeugkennzeichen als Regiestrierungs- und Eigentumsnachweis führen. Dieses wird von den Wasser- und Schifffahrtsämtern zugeteilt. Ferner gilt auf den meisten ausländischen Wasserstraßen der fast weltweit anerkannte Internationale Bootsschein, den der Deutsche Motoryachtverband (DMYV), der Deutsche Segler-Verband (DSV) oder der ADAC erteilt. Ein Sportboot darf mehrere Kennzeichen gleichzeitig führen.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Informationen zum Flaggenzertifikat - Homepage des BSH

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