Kontamination (Radioaktivität)

Kontamination (Radioaktivität)
Warnsymbol für Radioaktivität

Als Kontamination (lat. contaminatus, befleckt)[1] bezeichnet man im Strahlenschutz die Verunreinigung von Personen, Feststoffen, Flüssigkeiten oder Gasen mit radioaktiven Stoffen. Synonym wird gelegentlich Verstrahlung benutzt.[2]

Das Entfernen von Kontaminationen wird als Dekontamination bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Verordnungen

Periodensystem der Elemente, mit der Halbwertszeit ihrer stabilsten Isotope.
  • Stabile Elemente;
  • Radioaktive Elemente mit sehr langlebigen Isotopen, deren Halbwertszeit von über 4 Mio. Jahren vernachlässigbare Radioaktivität bedeutet;
  • Radioaktive Elemente, mit niedrigen Gesundheitsrisiken. Ihre meisten stabilen Isotope haben Halbwertszeiten zwischen 800 und 34,000 Jahre. Aus diesem Grund haben sie oft kommerzielle Anwendung;
  • Radioaktive Elemente, die bekanntermaßen hohe Sicherheitsrisiken darstellen. Ihre meisten stabilen Isotope haben Halbwertszeiten zwischen einem Tag und 103 Jahren. Aufgrund ihrer Radioaktivität haben diese Elemente wenig Potenzial für kommerzielle Zwecke;
  • Hoch radioaktive Elemente. Ihre meisten stabilen Isotope haben Halbwertszeiten zwischen einem Tag und mehreren Minuten. Sie stellen schwere gesundheitliche Risiken dar. Nur wenige von ihnen haben Verwendung außerhalb der Grundlagenforschung;
  • Extrem radioaktive Elemente. Sehr wenig ist über diese Elemente aufgrund ihrer extremen Instabilität und Radioaktivität bekannt.

Die deutsche Strahlenschutzverordnung regelt den Umgang, den Erwerb und die Verwahrung von radioaktiven Substanzen, sowie deren Dosierung und Grenzwerte.

„Zweck dieser Verordnung ist es, zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen zu regeln, die bei der Nutzung und Einwirkung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung zivilisatorischen und natürlichen Ursprungs Anwendung finden.“

– Strahlenschutzverordnung, § 1 Zweckbestimmung[3]

Kriterien in der Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) definieren, wann ein meldepflichtiger Störfall vorliegt.

„Meldepflichtig sind Ereignisse, die die in den Anlagen 1 bis 5 aufgeführten Meldekriterien erfüllen.“

– AtSMV, § 6 Meldepflicht Satz (2)

Der Punkt 1.3 in den Anlagen 1 bis 5 definiert Grenzwerte für Kontaminationen, welche zur Meldung eines Störfalles verpflichten.[4]

Gefahren

Zum Schutz des Menschen und der Umwelt muss Kontamination unbedingt vermieden werden. Aufgrund der hohen Langlebigkeit mancher Radionuklide, ihrer ionisierenden Strahlung und ggf. Toxizität können radioaktive Substanzen über sehr lange Zeiträume gefährlich sein (Gefährlichkeit von Radioaktivität) und sind deshalb sicher zu lagern (Atommüll).

Biologische Wirkung

Menschen können potenziell tödlicher Strahlung ausgesetzt sein, sowohl extern als auch intern (Inkorporation durch Verschlucken oder Einatmen). Eine umgehende Dekontamination ist notwendig. Die biologische Wirkung von intern abgelagerten Radionukliden hängen stark von der Aktivität und der Bioverteilung und Abtragsrate des Radionuklids ab, welche wiederum von ihrer chemischen Form abhängt. Die biologische Wirkung kann auch von der chemischen Toxizität (siehe Plutonium) des zugrundeliegenden Materials abhängen, unabhängig von dessen Radioaktivität. Einige Radionuklide werden in der Regel im ganzen Körper verteilt und können schnell abgebaut werden, wie dies der Fall mit Tritium Wasser ist. Einige Organe reichern jedoch bestimmte Elemente und deren Radionuklide an, dies kann zu deutlich niedrigeren Abbauraten führen. Zum Beispiel sammelt die Schilddrüse abhängig von der Iodversorgung eine hohe Konzentration von Iod an. Dieser Prozentsatz kann durch eine Iodblockade erheblich reduziert werden.

Ursachen von Kontamination

Radioaktive Kontamination ist in der Regel das Ergebnis einer Leckage oder eines Unfalls während der Herstellung oder Verwendung von Radionukliden (Radioisotope). Eine Kontamination kann von radioaktiven Gasen, Flüssigkeiten oder Partikeln ausgehen. Beispiele:

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Der kleine Stowasser. Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch. München 1971 S. 135
  2. Stichwort „Verstrahlung“ im Roche Lexikon Medizin, 5. Auflage (online)
  3. http://bundesrecht.juris.de/strlschv_2001/__1.html
  4. http://bundesrecht.juris.de/atsmv/BJNR017660992.html
  5. J. Kretschko und U. Wellner: Dosimetrie und Strahlenschutz. In: U. Büll et al.: Nuklearmedizin. Georg Thieme Verlag, Stuttgart und New York 2001 ISBN 3-13-128123-5 S. 156
  6. W. Sonnenschein. A. Bockisch: Strahlenschutz. In: T. Kuwert et al.: Nuklearmedizin. Georg Thieme Verlag, Stuttgart und New York 2008 ISBN 978-3-13-118504-4 S. 66

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