- Kurzverfahren Psychischer Belastung
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Vor dem Hintergrund der in der für Unternehmen vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung ihrer Mitarbeiter wurde für den Bereich der zu beurteilenden psychischen Fehlbelastungen und -beanspruchungen das Kurzverfahren Psychische Belastung (KPB) vom Institut für Angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) entwickelt. In einer empirischen Studie wurde festgestellt, dass das KPB den Anforderungen der DIN EN ISO 10075-3 entspricht. Ein Nachweis, der nur von wenigen anderen Verfahren mit gleicher Zielrichtung erbracht wird[1].
Hintergrund
Mit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetz 2008 ist eine präventive Beurteilung auch der psychischen Belastungen eines Arbeitsplatzes notwendig geworden. Dazu geeignete Verfahren wurden an den Hochschulen in größerem Umfang entwickelt und werden teilweise von den Lehrstühlen direkt und teilweise von Unternehmensberatern angeboten. Die zur Durchführung erforderliche Ausbildungen und Aufwendungen variieren stark.
Die Auswahl eines Verfahrens für ein Unternehmen birgt vor dem Hintergrund der Mitbestimmungspflichtigkeit ein starkes betriebliches Konfliktpotenzial. Dies liegt nicht nur in der natürlichen Interessensdivergenz zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber begründet, sondern auch in der Schwierigkeit für beide Seiten, wo in der Regel ausschließlich Laien sitzen, die Angemessenheit und Tauglichkeit eines Verfahrens hinreichend zu beurteilen.
Der KPB wurde vorausschauend während des laufenden Gesetzgebungsverfahren bereits 2007 entwickelt. Er sollte ein Instrument sein, das den gestellten Anforderungen mit überschaubarem Aufwand gerecht wird und von eingewiesenen Mitarbeitern angewendet werden kann. Um diesbezügliche Bedenken gegen seine Anwendung zu zerstreuen erfolgte eine empirische Untersuchung unter Leitung von Rainer Thielsch von der Bergischen Universität Wuppertal in Hinblick auf Messeigenschaften und Praktikabilität des KPB.
Im Rahmen der Studie wurde ebenfalls festgestellt, dass die Anforderungen an orientierende Verfahren gemäß DIN EN ISO 10075-3 erfüllt sind. Dies ist nicht für viele der derzeitigen Verfahren nachgewiesen[2].
Aufbau des KPB
Mit dem KPB konzentriert man sich auf die bedingungsbezogenen Aspekte der Arbeitsgestaltung insbesondere der Arbeitsorganisation. Die Strategien von Beschäftigten, Arbeitsbelastungen zu bewältigen bleiben unberücksichtigt. Der KPB ist somit rein arbeitsplatzbezogen. Die Anwendung des KPB ist in fünf Schritte eingebettet[3]:
- Sammlung betrieblicher Daten, wie bereits vorhandene Befragungen, Fehlzeitstatistiken, Fluktuationen, Unfälle, Beschwerden, Suchtfälle, etc. sowie deren Clusterung gemäß einer vorgegeben Tabelle,
- Orientierung mittels einer Checkliste und anschließend die Anwendung des KPB,
- Durchführung ergänzender Interviews anhand eines Fragenkatalogs,
- Auswertung der Daten und Dokumentation sowie
- Ableitung von Maßnahmen.
Der KPB selbst besteht aus Beurteilungstabellen bei denen eine Anzahl von Items jeweils nach „Zutreffend“ oder „Nichtzutreffend“ untersucht werden[4]. Diese sind Stress, Psychische Ermüdung, Monotonie und Psychische Sättigung.
Quellen
- ↑ Neuhaus, Ralf; Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (Hrsg.): KPB - Kurzverfahren Psychische Belastung : Ein Verfahren zur Beurteilung psychischer Belastung. 2. überarb. Aufl. Köln: Bachem, 2009. - ISBN 978-3-89172-470-5. S. 6
- ↑ Neuhaus, Ralf; Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (Hrsg.): KPB - Kurzverfahren Psychische Belastung : Ein Verfahren zur Beurteilung psychischer Belastung. 2. überarb. Aufl. Köln: Bachem, 2009. - ISBN 978-3-89172-470-5. S. 6
- ↑ Neuhaus, Ralf; Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (Hrsg.): KPB - Kurzverfahren Psychische Belastung : Ein Verfahren zur Beurteilung psychischer Belastung. 2. überarb. Aufl. Köln: Bachem, 2009. - ISBN 978-3-89172-470-5. S. 17
- ↑ Neuhaus, Ralf; Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (Hrsg.): KPB - Kurzverfahren Psychische Belastung : Ein Verfahren zur Beurteilung psychischer Belastung. 2. überarb. Aufl. Köln: Bachem, 2009. - ISBN 978-3-89172-470-5. S. 35-41
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