- Landgemeinde (Preußen)
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Die Landgemeinde ist im Unterschied zur Stadtgemeinde eine Gemeinde auf dem Land – das heißt außerhalb der Stadtgebiete. Somit ist die Landgemeinde eine der untersten Formen der kommunalen Gliederung. Sie kann aus einem oder mehreren Ortsteilen, die in verschiedene Gemarkungen, welche wiederum in verschiedene Flure unterteilt sein können, bestehen. Landgemeinden mit mehreren Ortschaften, also ehemals selbstständigen Dörfern, entstehen häufig aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Effektivität der Verwaltung.
In Preußen wurde – im Gegensatz zur einfachen Gemeinde (oder Gemeindebezirk), wo der Gemeindevorsteher von der Obrigkeit eingesetzt wurde – in Landgemeinden – ähnlich wie in Stadtgemeinden – eine eigene (Gemeinde-)Vertretung gewählt, die über die Geschicke der Gemeinde entschied. So wurden mit der Demokratisierung des Landes schließlich alle Gemeinde zu Landgemeinden. Auch die kommunalrechtlichen Unterschiede zwischen Stadt- und Landgemeinden wurden zunehmend weniger und verschwanden in den 1930er Jahren faktisch schließlich ganz. Mit der deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurden die Landgemeinden in Gemeinden umbenannt.
Siehe auch
Kategorien:- Verwaltungseinheit
- Verwaltungsgeschichte (Deutschland)
- Recht (Preußen)
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