- Landschaft (Landstände)
-
Landschaft bedeutet im historischen und ursprünglichen Zusammenhang die Gesamtheit der Landstände in einem mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Staat im Sinne der Ständeordnung. Teilweise wurden auch nur die Städte als Teil der Landstände als Landschaft bezeichnet.[1]
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung und Entwicklung
Der Begriff Landschaft bedeutete im Mittelalter ursprünglich die gesamte Bevölkerung eines Gebiets, engte sich dann aber auf die politisch handlungsfähigen Bewohner und schließlich deren ständische Vertretung ein. Die Versammlungen der Landstände wurden Landtag genannt, mit Landschaft ist dagegen eher die Institution gemeint.
Seit dem 17. Jahrhundert verloren die Landschaften oder auch Landstände in den meisten Staaten durch den Absolutismus an politischer Bedeutung. Sie wurden entweder aufgelöst, wandelten sich über mehrere Zwischenstufen hin zu den heutigen Landtagen oder zu Institutionen eigener Art wie den Landschaftsverbänden.
In Mecklenburg wurden nur die Städte als Landschaft bezeichnet. Diese bestand bis 1918. In Niedersachsen existieren bis heute sechs alte Landschaften als Körperschaften mit ständischer Verfassung fort.
Die Landschaften in Schweden (schwed. landskap) sind bis heute genau definierte Gebiete, auch wenn die sie repräsentierenden Landstände nicht mehr existieren.
Der Einfluss der Landschaften, die in der Geschichte eine Region mit einer eigenen Identität gebildet haben, wirkt heute oft noch nach und kann Kultur und Sprache eines Gebietes prägen, das politisch nicht mehr eine Einheit bildet.
In Österreich wurde der Begriff Landschaft auch für die Gesamtheit der vier Landstände [2] in Form der Prälaten, Herren, Ritter und Städte verwendet. Heute findet man diese Bezeichnung noch bei Apotheken, die aus dieser Zeit stammen und die Bezeichnung Landschafts-Apotheke tragen. Man findet solche noch in Baden bei Wien, Schwechat, Horn sowie Klagenfurt.
Parallelbedeutung von Landschaft
Die heute gängigen Bedeutung von Landschaft im geographischen Sinne kam später unter dem Einfluss der Malerei auf und ist erst seit dem 18. Jahrhundert in Gebrauch.
Siehe auch
- Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen
- Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen
- Landschaft (Herzogtum Schleswig)
Einzelnachweise
- ↑ Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 13.
- ↑ Österreich Lexikon
Weblinks
- Arbeitsgemeinschaft der Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen
- Die Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen
- Landtag und Landstände - Vorformen des Parlamentarismus (pdf, 104 kb) Vortrag von Ernst Schubert, Institut für Historische Landesforschung der Georg-August-Universität Göttingen
Kategorien:- Sozialgeschichte
- Rechtsgeschichte der Frühen Neuzeit
- Recht (Mittelalter)
Wikimedia Foundation.