Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen

Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen
Die Zuständigkeitsgebiete der nordrhein-westfälischen Landschaftsverbände
Das Landeshaus des LWL in Münster

Die Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen sind Einrichtungen der kommunalen Selbstverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Neben Niedersachsen ist Nordrhein-Westfalen das einzige Land, in dem Landschaftsverbände wichtige öffentliche Aufgaben erfüllen.

Inhaltsverzeichnis

Organisation

In Nordrhein-Westfalen existieren zwei Landschaftsverbände. Dies sind

Die Landschaftsverbände haben aber keine Gebietshoheit. Verfassungsrechtlich gelten die Landschaftsverbände heute als ein Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Dieser Vorstellung nach sind sie ein Zusammenschluss der Gebietskörperschaften zur Erfüllung von Aufgaben, die über die Leistungsfähigkeit der einzelnen Kommunen hinausgehen. Ihre gesetzliche Grundlage bildet die Landschaftsverbandsordnung Nordrhein-Westfalen. Oberstes Gremium ist die Landschaftsversammlung, die durch mittelbare Wahl gebildet wird. Sie setzt sich aus entsandten Mitgliedern der Kreistage und der Stadträte im Fall von kreisfreien Städten zusammen. Die Zusammensetzung der Versammlung bildet damit die politischen Mehrheitsverhältnisse in den Kreisen (und damit in Westfalen-Lippe bzw. Rheinland insgesamt) ab. Die Finanzausstattung erfolgt durch eine Umlage der Kreise und kreisfreien Städte. Weitere Organe sind der Direktor des Landschaftsverbandes, der jedoch weder Mitglied noch Vorsitzender der Landschaftsversammlung ist, und der Landschaftsausschuss.

Umfangreiche Teile aus dem Staatsbesitz des 1947 aufgelösten Landes Lippe wurden dem Landesverband Lippe übertragen. Der Landesverband Lippe ist ein Kommunalverband des Kreises Lippe sowie der dortigen Gemeinden. Er übernimmt im lippischen Landesteil teils ähnliche Aufgaben neben dem Landesverband Westfalen-Lippe, in dem die lippischen Kommunen voll beteiligt sind.

Aufgaben

Im sozialen Bereich übernehmen die Landschaftsverbände die Trägerschaft für überörtliche Sozial-, Behinderten- und Jugendhilfe (z. B. Landesjugendamt) sowie für bedeutende soziale Einrichtungen, wie z. B. Fach- und insbesondere psychiatrische Krankenhäuser, Förderschulen für behinderte Kinder. Zu den Aufgaben der Landschaftsverbände gehören beispielsweise von jeher der Betrieb von (psychiatrischen) Landeskrankenhäusern etwa in Marsberg.

Weiterhin sind sie für die Kultur- und Denkmalpflege zuständig. Eine Besonderheit in Deutschland ist daher die Tatsache, dass es in Nordrhein-Westfalen jeweils zwei Landeskonservatoren und Ämter für Denkmalpflege gibt. Für das Gebiet des LVR ist das Rheinische Amt für Denkmalpflege und für das Gebiet des LWL das Westfälische Amt für Denkmalpflege zuständig. Auch ehemalige Denkmäler und andere Besitzungen der Provinzen sind bis heute im Besitz der Landschaftsverbände geblieben. Ein Beispiel ist das Kaiser-Wilhelm-Denkmal an der Porta Westfalica. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe betreibt außerdem 17, der Landschaftsverband Rheinland sechs Museen.

Geschichte

Die heutigen Landschaftsverbände gehen auf Einrichtungen der preußischen Provinzen Rheinland und Westfalen zurück. Die damaligen Provinziallandtage hatten bestimmte Befugnisse in verschiedenen Bereichen. Diese Rechte sind nach der Gründung von Nordrhein-Westfalen auf die Landschaftsverbände Rheinland mit Sitz in Köln und Westfalen-Lippe in Münster übergegangen. Die Provinziallandtage vor 1933 wurden in eigenen Wahlen bestimmt. Im Zuge der Reform der Regierungsbezirke wird auch eine Reform der Landschaftsverbände diskutiert, die aber ähnlich umstritten wie die Reform der Regierungsbezirke ist.

Die Diskussion um eine Reform der mittleren Verwaltungsebene findet auch in Nordrhein-Westfalen statt. Die Kritik an den beiden Landschaftsverbänden ging so weit, dass vom damaligen Ministerpräsidenten Wolfgang Clement sogar ihre Auflösung vorgeschlagen wurde (siehe dazu auch Regierungsbezirk). Clement scheiterte mit diesem Unterfangen, allerdings plant die jetzige Landesregierung im Rahmen einer Strukturreform die Umwandlung der zwei Landschaftsverbände und fünf Regierungsbezirke in drei Regionalbezirke, je einen für das Ruhrgebiet, Westfalen und das Rheinland.[1] Gemäß diesen Plänen könnten die Landschaftsverbände bis 2012 aufgelöst werden. Die Reform ist bis auf weiteres zurückgestellt.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Koalitionsvereinbarung

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