- Logib-D
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Bei Logib-D ("Lohngleichheit im Betrieb - Deutschland") handelt es sich um eine Anwendung, mit der Unternehmen in Deutschland freiwillig und anonym ihre Entgeltstruktur unter Geschlechtergesichtspunkten analysieren können.
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
Mit dem Programm Logib-D können Unternehmen mit einem relativ geringen Aufwand herausfinden, ob gegebenenfalls bestehende Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern in ihrem Unternehmen auf nachvollziehbare Faktoren zurückzuführen sind, wie z. B. Ausbildungsunterschiede.
Mit Logib-D wird für das Unternehmen eine detaillierte Entgeltanalyse durchgeführt, die auf der Methode der statistischen Regressionsanalyse basiert. Logib-D berechnet den Entgeltunterschied von Frauen und Männern, der um personen- und arbeitsplatzbezogene Merkmale der Beschäftigten bereinigt ist. Dies bedeutet, dass der prozentuale Entgeltunterschied zwischen Frauen und Männern ermittelt wird, der sich bei gleicher Anzahl an Ausbildungs-, Dienstjahren und gleicher (potenzieller) Berufserfahrung sowie gleichem Anforderungsniveau und gleicher beruflicher Stellung ergeben würde. Im Ergebnis kann der Einfluss des Merkmals "Geschlecht" auf die Entgelthöhe bestimmt werden, der unter sonst gleichen Bedingungen verbleibt. Daraus ergibt sich der bereinigte Entgeltunterschied.
Neben dem Entgelttest stellt Logib-D zahlreiche beschreibende Statistiken zu den Merkmalen bereit, die in der erweiterten Regression verwendet werden. Beispielsweise wird die Entgeltstruktur für Frauen und Männer nach Dienstjahren oder nach Qualifikation dargestellt.
Zusätzlich bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Basis von Logib-D für insgesamt 200 Unternehmen in den Jahren 2010 bis 2012 eine kostenlose Vergütungsberatung an, die von einer Unternehmensberatung erbracht wird. In regelmäßigen Abständen werden in diesem Zeitraum standardisierte Beratungspakete an jeweils 25 Unternehmen vergeben, die sich über das Internetportal zu Logib-D beworben haben. Die Auswahl der Unternehmen erfolgt durch einen Beirat anhand definierter Auswahlkriterien.
Logib-D wird über das Internetportal http://www.logib-d.de bereitgestellt. Die Seite gibt Hilfestellungen zum Download und zur Nutzung des Programms. Gleichzeitig werden Interpretationshilfen und ein Beispieldatensatz zur Verfügung gestellt. Daneben informiert die Webseite über Termine und Details zur Vergütungsberatung und stellt ein Bewerbungsformular bereit. Abschließend bietet die Webseite Informationen und aktuelle Studien zur Entgeltgleichheit.
Neben der Möglichkeit eines Downloads von Logib-D kann die Online-Version des Programms genutzt werden, bei der direkt auf der Internetseite Daten hochgeladen werden können und online ausgewertet werden. Das Online-Tool liefert grundsätzlich die gleichen Ergebnisse, verfügt jedoch über eine verbesserte Nutzerführung und lässt eine flexiblere Erfassung der Daten zu.
Ziele
Mit Logib-D erhalten Unternehmen detaillierte Informationen über die geschlechtsbezogene Entgeltstruktur im Unternehmen bzw. in einzelnen Betriebsteilen. Da sich die Informationen jeweils für ein Referenzjahr auswerten lassen, ist ein Vergleich über mehrere Jahre möglich.
Durch die Daten des Entgelttests sowie die zusätzlichen Auswertungen sollen Verantwortliche in den Unternehmen Ansatzpunkte finden, wie ein gegebenenfalls bestehender Entgeltunterschied verringert werden und wie eine gleichstellungsorientierte Personalpolitik umgesetzt werden kann.
Mit Logib-D soll die Transparenz der geschlechtsspezifischen Entgeltstruktur verbessert werden. Dadurch sollen Anstöße gegeben werden, die letztlich zu einer Verringerung des durchschnittlichen Einkommensunterschieds zwischen Frauen und Männern beitragen. Zuletzt wurde für das Jahr 2008 und auch 2010 in Deutschland ein unbereinigter Entgeltunterschied von 23 Prozent festgestellt, der laut Nachhaltigkeitsbericht der Bundesregierung bis zum Jahr 2020 auf 10 Prozent verringert werden soll.[1]
Geschichte
Das Instrument Logib wurde ursprünglich in der Schweiz vom Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) entwickelt und getestet. In der Schweiz dient es primär der Kontrolle der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern bei Beschaffungen des Bundes. Bei Bewerbungen um öffentliche Aufträge sind Schweizer Unternehmen grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis von Entgeltgleichheit zu erbringen. Daneben wird Logib von privaten und öffentlichen Unternehmen für Selbsttests eingesetzt.
Das Schweizer Modell wurde 2009 vom BMFSFJ an die deutschen Rahmenbedingungen angepasst und in Pilotunternehmen getestet. Logib-D kennt keine Toleranzschwelle, während im Schweizer Logib zwei Tests implementiert sind, 1. ob eine signifikante Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern besteht und 2. ob die Lohnungleichheit grösser als die im Beschaffungswesen des Bundes geltende Toleranzschwelle von 5 Prozent ist. Auf eine Toleranzschwelle wurde in Deutschland aufgrund der Zielsetzung bewusst verzichtet. Der Entgelttest Logib-D richtet sich an Unternehmen der Privatwirtschaft ebenso wie an öffentliche Unternehmen. Auf eine Toleranzschwelle wurde aufgrund der Zielsetzung bewusst verzichtet.
Logib-D wurde seit seiner Lancierung 2009 überarbeitet:[2]
- Das Anforderungsniveau umfasst neu 6 Ausprägungen (Ur-Version Logib-D und Schweizer Logib: 4 Stufen).
- Die berufliche Stellung umfasst neu ebenfalls 6 Ausprägungen (Ur-Version Logib-D und Schweizer Logib: 5 Stufen).
- Neu können bis zu 5 Erwerbsunterbrechungen explizit erfasst werden, so dass die um Unterbrechungen korrigierte Anzahl Dienstjahre in die Berechnungen einfliesst.
- Die bereinigte Lohnlücke wir nur noch in einem Wert ermittelt und zwar als prozentualer Entgeltabstand, der sich bei Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden erklärenden Variablen ergibt (sogenannte „erweiterte Regression“). In der Ur-Version wurde auch der lediglich um die personenbezogenen Merkmale bereinigte Entgeltabstand ermittelt (sogenannte „Basisregression“).
Diese Änderungen sind wichtig für die Interpretation der Logib-D-Ergebnisse. Die größere Anzahl Anforderungsstufen zum Beispiel erhöht das Risiko, dass bestehende Geschlechterungleichheiten wie die niedrigere Bewertung und Einstufung – und somit das tiefere Entgelt – einer frauendominierten Tätigkeit (z.B. eine betreuende oder eine kaufmännische Tätigkeit) im Vergleich zu einer an sich vergleichbaren, aber höher eingestuften und somit besser bezahlten männerdominierten Tätigkeit (z.B. eine technische Tätigkeit) bei einer Logib-D-Analyse nicht als (diskriminierende) Entgeltungleichheit erkannt wird, weil der Männertätigkeit in Logib-D eine höhere Anforderungskategorie zugewiesen wird als der schlechter entlöhnten Frauentätigkeit.
Weiter ist zu beachten, dass sich sämtliche Literatur zu Logib-D von 2008 bis 2011 auf die ursprüngliche publizierte Version von Logib-D von 2009 beziehungsweise auf eine Vorversion, welche nur die „Basisregression“ beinhaltete, bezieht und somit in einigen Teilen nicht mehr aktuell ist.
Unterschiedliche Sichtweisen
Juristische Sicht
Nach europäischem und deutschem Recht ist Entgeltgleichheit gewährleistet, wenn gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit gezahlt wird. Doch knüpft Logib-D nicht an der Arbeit im Sinne der zu verrichtenden Tätigkeit (Stelle), sondern an personenbezogene Merkmale der Arbeitnehmer/innen an. Aus rechtlicher Sicht können die bei Logib-D geprüften Humankapitalfaktoren Ausbildung, Dienstalter und potentielle Erwerbserfahrung diskriminierend wirken, wenn sie zur Differenzierung der Arbeitsentgelte herangezogen werden:
Das Differenzierungskriterium der Berufsausbildung schließt nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eine Benachteiligung der weiblichen Arbeitnehmer nicht aus, „soweit diese weniger Möglichkeiten hatten, eine so gründliche Berufsausbildung zu erwerben wie die männlichen Arbeitnehmer, oder diese Möglichkeiten in geringerem Maße genutzt haben.“ Personenbezogene Merkmale wie „Berufsausbildung“ müssen daher „für die Ausführung der dem Arbeitnehmer übertragenen spezifischen Aufgaben von Bedeutung sein“, entschied der EuGH im Fall „Danfoss“. Gemessen an diesem Maßstab könnte es „gleichheitswidrig sein, wenn ein Entgeltsystem Ausbildungsanforderungen vergütungssteigernd berücksichtigt (was in deutschen Tarifverträgen verbreitet ist), ohne dass diese für die Ausführung der betreffenden Tätigkeiten von Bedeutung sind“.[3]
Nach den Maßstäben des europäischen und deutschen Rechts „könnte es auch gleichheitswidrig sein, wenn sich … das Dienstalter pauschal entgeltsteigernd auswirkt“. Der EuGH sieht es jedoch als legitimes Ziel der Entgeltpolitik an, die Berufserfahrung zu honorieren, „die den Arbeitnehmer befähigt, seine Arbeit besser zu verrichten.“. Dies ist jedoch nicht bei allen Tätigkeiten gleichermaßen der Fall. Wenn der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin Anhaltspunkte liefert, die geeignet sind, ernstliche Zweifel in dieser Hinsicht aufkommen zu lassen, muss der Arbeitgeber die tatsächliche Auswirkung im Einzelfall darlegen.
Mit der Bezahlung nach Erwerbsjahren bzw. potentieller Erwerbserfahrung lässt sich ein Entgeltunterschied zwischen den Geschlechtern ebenso wenig rechtfertigen wie mit dem Merkmal Alter. Nach § 1 AGG sind Entgeltregelungen, die die Höhe der Vergütung ausschließlich an das Lebensalter als lineare Rechengröße anknüpfen, nicht zulässig.[4] Eine weitere rechtliche Anforderung ist bei Logib-D nicht erfüllt: So müsste z.B. jeder Entgeltbestandteil für sich geprüft werden, da er seine eigene Begründungslogik hat: das Grundentgelt (Eingangsstufe) richtet sich nach dem Anforderungsniveau der Tätigkeit, das Leistungsentgelt nach der individuellen oder gruppenbezogenen Leistung, Schichtzulagen mit der Arbeitszeitlage und –dauer usw.
Ökonomische Sicht
Logib-D ist auf Basis der Erkenntnisse der ökonomischen Humankapitaltheorie entwickelt worden. Deshalb wird in Logib-D der Entgeltunterschied um personen- und arbeitsplatzbezogene Merkmale bereinigt, d.h. bei gleicher Anzahl an Ausbildungsjahren, gleicher Zahl an Dienstjahren, gleicher Zahl an potenziellen Erwerbsjahren, gleichem Anforderungsniveau und gleicher beruflicher Stellung wird der prozentuale Entgeltunterschied zwischen Frauen und Männern berechnet. Um Logib-D auch kleineren Unternehmen zugänglich zu machen und den Erhebungsaufwand der Unternehmen in Grenzen zu halten, ist ein Kompromiss bei der Anzahl und Auswahl der verwendeten Merkmale notwendig.
Die Humankapitaltheorie zeigt, dass sich jedoch gerade die Ausbildung, die betriebsbezogene Berufserfahrung und die allgemeine Berufserfahrung als wichtige Kriterien erweisen, die die Entgelthöhe bestimmen. Beschäftigte mit einer langen Ausbildungs- und Dienstzeit sowie einer großen Erwerbserfahrung haben Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben, die sie produktiv im Unternehmen einsetzen können. Dies rechtfertigt letztlich auch eine höhere Entlohnung, da diese Beschäftigten gegenüber anderen Beschäftigten eine erhöhte Wertschöpfung für das Unternehmen erbringen. Dies gilt allgemein und unabhängig vom Geschlecht. Zusätzlich werden in Logib-D die arbeitsplatzrelevanten Merkmale „Anforderungsniveau“ und „Berufliche Stellung“ integriert. Damit sollen die Anforderungen des spezifischen Arbeitsplatzes ebenso berücksichtigt werden wie die hierarchische Position im Unternehmen, die stellvertretend für das Ausmaß an Verantwortung einer Person im Unternehmen herangezogen wird. Mit Blick auf die ökonomische Forschung ist die Berücksichtigung weiterer Kriterien denkbar. Zu bedenken ist jedoch, dass mit der Aufnahme weiterer Merkmale auch die daten- und erhebungstechnischen Anforderungen steigen.
Siehe auch
Literatur
- Bundesministerium für Familie und Senioren, Frauen und Jugend (a) (Hg.) 2009, Dossier Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern, Berlin, S. 44
- Chicha, Marie-Therese, 2006, A comparative analysis of promoting pay equity: models and impacts, ILO Working paper 49, [1]
- Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (Hrsg.), 2006, Lohngleichheitsinstrument Bund – LOGIB, Auszug einer Logib Auswertung zur Illustration der Ergebnisdarstellung, Bern, Schweiz
- Jochmann-Döll, Andrea, 2009, Logib – auch logisch? In: DGB-Info-Brief „Frau geht vor“, Nr. 1, April 2009
- Kocher, Eva, 2007, Tarifpolitik und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Hrsg. verd.i Bundesverwaltung, Berlin
- Krell, Gertraude / Winter, Regine, 2008, Anforderungsabhängige Entgeltdifferenzierung. In: Krell, Gertraude (Hg.): Chancengleichheit durch Personalpolitik. Gleichstellung von Frauen und Männern in Unternehmen und Verwaltungen. 5. überarbeitete Auflage. Wiesbaden, S. 263-282.
- Strub Silvia, 2004, Überprüfung der Einhaltung von Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern bei Beschaffungen des Bundes, Bericht über die Pilotphase, Bern
- Strub, Silvia, 2005, Methodisches Vorgehen zur Überprüfung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann im Beschaffungswesen des Bundes, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (Hrsg.), Bern
- Tondorf, Karin, 2007, Fair P(l)ay - Entgeltgleichheit für Frauen und Männer. Hrsg. vom Bundesministerium für Familie und Senioren, Frauen und Jugend. Berlin.
- Tondorf, Karin/Jochmann-Döll, Andrea, 2008, Leistungsabhängige Entgeltdifferenzierung auf dem gleichstellungspolitischen Prüfstand. In: Krell, Gertraude (Hg.): Chancengleichheit durch Personalpolitik. Gleichstellung von Frauen und Männern in Unternehmen und Verwaltungen. 5. überarbeitete Auflage. Wiesbaden, S. 283-298
- Winter, Regine, 2006, Die Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifnormen – Typischer Inhalt von Tarifvertragsnormen. In: Däubler, Wolfgang (Hg.): Tarifvertragsgesetz. 2. Auflage. Baden-Baden, S. 448-535.
- Winter, Regine,1998, Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit. Ein Prinzip ohne Praxis. Baden-Baden
Weblinks
- Homepage Logib-D
- Logib: Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
- Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Equal Pay Day 2009: Dossier Entgeltungleichheit und Instrument Logib-D vorgestellt“
- Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Ursula von der Leyen: Gleicher Lohn für Männer und Frauen ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor"
- Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Bundesfamilienministerium bietet Firmen kostenlosen Selbsttest für Entgeltgleichheit an“
- Aufsatz von Tondorf
- Überprüfung der Einhaltung von Lohngleichheit bei Firmen, die sich um Aufträge der öffentlichen Hand bewerben, Beschaffungskommission des Bundes (BKB)
Einzelnachweise
- ↑ (BMFSFJ 2009: 44)
- ↑ Logib-D: Versionsgeschichte, Koordinierungsstelle Logib-D.
- ↑ (Winter 2007: 513).
- ↑ (Kocher 2007: 39)
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