- Ludwig Minnigerode
-
Ludwig Minnigerode (* 1773 in Alsfeld; † 1839) war ein deutscher Jurist und hessen-darmstädtischer Richter und Beamter.
Leben
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften wurde Minnigerode Anwalt in Gießen und später Justiz- und Polizeiamtmann in Cleeberg. Im Jahr 1802 wurde der Mitglied des Organisationskomitees zur Eingliederung des Herzogtums Westfalen in den hessen-darmstädtischen Staat. Das entsprechende Organisationsdekret von 1803 wurde von ihm verfasst. Im Jahr 1804 wurde er Präsident der neuen Regierung mit Sitz in Arnsberg.
Seit 1815 war er Direktor später Präsident des Hofgerichts in Darmstadt. Außerdem gehörte er seit 1829 dem Staatsrat an. Er hatte maßgeblichen Anteil an der Neugestaltung von Justiz und Verwaltung in Hessen-Darmstadt.
Politisch stand er dem Liberalismus nahe. Er war Vater des Revolutionärs Karl Minnigerode. Weil dieser den Hessischen Landboten von Georg Büchner verbreitet hatte, wurde der Vater 1834 vorzeitig und gegen seinen Willen pensioniert.[1] In der Öffentlichkeit wurde diese Begründung jedoch nicht geglaubt, vielmehr nahm man an, dass mit Minnigerode ein politisch unbequemer liberaler Richter entfernt werden sollte.[2] Er hat verschiedene juristische Schriften verfasst.
Einzelnachweise
- ↑ Thomas Ormond: Richterwürde und Regierungstreue: Dienstrecht, politische Betätigung und Disziplinierung der Richter in Preußen, Baden und Hessen 1866-1918. Frankfurt, 1994 S.20
- ↑ Regine Ogorek: Aufklärung über Justiz. Halbband 2: Richterkönig oder Subsumtionsautomat? Zur Justiztheorie im 19. Jahrhundert. Frankfurt, 2008 S.395
Literatur
- Minnigerode. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Bd. 11, Altenburg 1860, S. 302 (Online bei zeno.org).
Wikimedia Foundation.