Luftverkehrs-Ordnung

Luftverkehrs-Ordnung
Basisdaten
Titel: Luftverkehrs-Ordnung
Abkürzung: LuftVO
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 32 Abs. 1 Satz 1 LuftVG
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Luftverkehrsrecht
Fundstellennachweis: 96-1-2
Ursprüngliche Fassung vom: 10. August 1963
(BGBl. I S. 652)
Inkrafttreten am: 16. September 1963
Neubekanntmachung vom: 27. März 1999
(BGBl. I S. 580)
Letzte Änderung durch: Art. 1 ÄndVO vom
18. Januar 2010
(BGBl. I S. 11 ff.)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
28. Januar 2010
(Art. 8 VO vom
18. Januar 2010)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Luftverkehrs-Ordnung, abgekürzt LuftVO, regelt detailliert die Regeln für die Piloten und den Betrieb jeglicher Luftfahrzeuge in Deutschland. Die LuftVO ergänzt das deutsche Luftverkehrsgesetz.

Die LuftVO gilt für Sport- und Privatflugzeuge, Verkehrsflugzeuge sowie für Modellflugzeuge und Drohnen (UAVs). Sie enthält auch Vorschriften für den Funkverkehr an Flughäfen, für Sicht- und Instrumentenflug.

Eine erste „Verordnung über Luftverkehr” stammt vom 19. Juli 1930 (RGBl. I S. 363); eine Neufassung datiert auf den 21. August 1936 (RGBl. I S. 659). Endgültig außer Kraft gesetzt wurde diese Verordnung erst mit der LuftVO vom 16. September 1963 (BGBl. I S. 652). Das gilt ebenso für die zwischenzeitlich vom „Civil Aviation Board (CAB)”, der Luftfahrtbehörde der Alliierten Hohen Kommission, im Rahmen des Besatzungsstatuts für die Bundesrepublik erlassene „Verordnung über Luftverkehrsregeln” vom 4. Juni 1953 (BAnz. Nr. 104 S. 1). Diese hatte zuvor die ebenfalls schon vom „CAB” verfügte „Flugverkehrsordnung” vom 4. Mai 1951 (BAnz. Nr. 84 S. 1) abgelöst.

Siehe auch

Weblinks

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