Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom

Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom

Die Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) sind ein Beschluss der Bundesnetzagentur. Mit diesem Beschluss reguliert die Behörde alle mit der Bilanzkreisabrechnung in Zusammenhang stehenden Geschäftsprozesse und Marktkommunikation. Durch die Regulierung sind die Vorgaben verbindlich durch die Marktteilnehmer umzusetzen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Marktliberalisierung, also die freie Wahl des Stromlieferanten unabhängig vom Netzbetreiber, machte eine Regelung erforderlich, wie der von einem Lieferanten durch ein fremdes Netz durchgeleitete Strom abgerechnet wird, insbesondere für den Fall, dass die Netzbetreiber nicht die Energiemenge aus dem Bilanzkreis eines Lieferanten entnommen haben, welche der Netzbetreiber zuvor in der Zuordnungsliste gemeldet. Die Zuordnungsliste ist die für die Bilanzierung verbindliche Liste, welche der Netzbetreiber vor dem Liefermonat als Grundlage dem Lieferanten sendet. Mehr oder weniger Verbrauch der Kunden, im Vergleich zur Prognose des Netzbetreibers (Wert aus der Zuordnungsliste), hat nichts mit der Bilanzkreisabrechnung zu tun. Diese Energiemengen verrechnet der Netzbetreiber über die Mehr-Mindermengen Abrechnung. Durch die Differenzen aus den vom Netzbetreiber vor dem Liefermonat in der Zuordnungsliste gemeldeten Prognosedaten, zu den nach dem Liefermonat vom Netzbetreiber tatsächlich bilanzierten Mengen, kam es immer wieder zu Abweichungen, welche durch teure Ausgleichsenergie abgedeckt werden mussten. Mit diesen wurden dann zum Schluss die Lieferanten belastet. Durch die MaBiS können diese Probleme nun aufgedeckt werden und im Falle von Abweichungen werden sie dem Netzbetreiber zugerechnet.

Die Zuordnungsliste als Grundlage muss dem Lieferanten am 16. Werktag vor Liefermonat vorliegen. (Siehe hierzu GPKE / GeLi). Liegt diese nicht vor, so fehlt die Grundlage für die Bilanzierung. Eine Energieeinstellung durch den Lieferanten muss hier dann nicht stattfinden. In diesem Fall trägt der Netzbetreiber die Rechnung.

Datenaustausch und Mengenbilanzierung (DuM)

Mit der Richtlinie Datenaustausch und Mengenbilanzierung (DuM) wurde der erste verbindliche Rahmen geschaffen für eine automatisierbare Bilanzkreisabrechnung für das Medium Strom. Herausgegeben wurde DuM im Jahre 2005 von der damaligen Organisation Verband der Netzbetreiber (VDN). Recht schnell zeigten sich die Mängel der DuM in Gestalt ihrer zu geringen Regelungstiefe und der fehlenden Verzahnung zu den Vorprozessen Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE), weshalb 2007 die Arbeiten an einem Nachfolger begannen.

Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)

Die MaBiS trat am 1. April 2011 in Kraft. Sie baut auf der DuM auf. Beim Nachfolger MaBiS wurde insbesondere Wert gelegt auf einen vollautomatischen elektronischen Datenaustausch, der alle wesentlichen Prozesse umfasst, also nicht nur die Bilanzkreisabrechnung, sondern auch die Klärungsprozesse zur Zuordnung der Differenzen. Hierzu wurden die bestehenden EDIFACT-Nachrichtentypen auf den deutschen Energiemarkt präzisiert und weitere Nachrichtentypen neu aufgenommen, um alle wesentlichen Prozesse auch automatisiert abwickeln zu können.

Nachrichtentypen

Folgende EDIFACT-Nachrichtentypen kommen in folgenden Verwendungszweckkombinationen zum Einsatz bei MaBiS:

Nachrichtentyp Vergleich Verwendungszweck BGM-DE1001
APERAK alt, bereits bei DuM 313 = Anwendungssystemfehlermeldung
CONTRL alt, bereits bei DuM -/-
IFTSTA neu mit MaBiS Z03 = MaBiS Meldung(en)
MSCONS alt, bereits bei DuM 7 = Prozessbericht
MSCONS neu mit MaBiS BK = Zeitreihen im Rahmen der Bilanzkreisabrechnung
MSCONS neu mit MaBiS Z06 = Normiertes Lastprofil
ORDERS neu mit MaBiS E40 = Bilanzkreiszuordnungsliste
ORDERS neu mit MaBiS Z05 = Lieferantenclearingliste
ORDERS neu mit MaBiS Z06 = Normiertes Lastprofil
PRICAT neu mit MaBiS Z04 = Ausgleichsenergie
UTILMD neu mit MaBiS E40 = Bilanzkreiszuordnungsliste
UTILMD neu mit MaBiS Z05 = Lieferantenclearingliste
UTILMD neu mit MaBiS Z07 = Aktivierung/Deaktivierung von Bilanzierungszählpunkt(en)
UTILMD neu mit MaBiS Z08 = Neuzuordnung von Zählpunkt(en)

Weblinks


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