- Deutsche Energiewirtschaft
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Die Deutsche Energiewirtschaft hat viele Parallelen zur Energiewirtschaft in anderen europäischen Ländern. Es folgt eine Beschreibung der Geschichte, des Energiemarktes, der Energiegewinnung, des Energiehandels und des Energietransportes sowie der Verbände in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
In Deutschland bildete sich eine staatlich kontrollierte Struktur regionaler Monopole mit definierten und staatlich garantierten Demarkationslinien auf nationaler Ebene einerseits und auf der Ebene der kommunalen Energieversorgungsunternehmen (EVU, Stadtwerke) andererseits heraus. Hierbei spielte das von den Nationalsozialisten zur Vorbereitung auf die Kriegswirtschaft 1935 auf den Weg gebrachte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine zentrale Rolle. Den Kommunen obliegt die Sicherstellung der Energieversorgung im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge, die mit den Grundgesetzen in der Bundesrepublik Verfassungsrang erhielt.
Während in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) die Ebene der kommunalen Versorgungsstrukturen weitestgehend mit der zentralistischen landesweiten Versorgungsstruktur gleichgeschaltet wurde, behielt die Bundesrepublik die horizontal zweigeteilte Struktur und im Wesentlichen auch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von 1935 bei. Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wurde in den neu entstandenen Bundesländern die kommunale Versorgungsstruktur restituiert.
In den 1970er und 1980er Jahren kam es in Deutschland zu z. T. erbitterten Auseinandersetzungen um die Nutzung der Kernenergie. In der Anti-AKW-Bewegung hatte die Partei der Grünen eine ihrer stärksten Wurzeln. Die Rot-Grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder vereinbarte im Rahmen von Energiekonsens-Gesprächen mit den deutschen Betreibern von Kernkraftwerken den Atomausstieg.
Mit der Novelle des EnWG im Jahr 1998 wurde der Weg der schrittweisen Liberalisierung der Energiewirtschaft begonnen. Sie wurde durch eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union von 1996 notwendig. Mit dem Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechtes ist eine weitere Novelle verabschiedet worden. Sie ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten.
Im Jahr 2005 konnte Deutschland die höchste Gesamtbilanz zwischen Stromexport und -import seit der Wiedervereinigung verzeichnen (Stand: April 2006). Der Exportüberschuss belief sich auf 8,5 Mrd. kWh[1]. Bis 2007 stieg der Überschuss auf 19,1 Mrd. kWh an, um dann bis 2009 auf 14,3 Mrd. kWh abzusinken.[2]
2007 beschloss die Bundesnetzagentur die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität welche alle mit dem Lieferantenwechsel eines Stromkunden einhergehenden und die zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Belieferung des Kunden notwendigen Prozesse zwischen den beteiligten Marktakteuren (Verteilnetzbetreiber, alter und neuer Lieferant) reguliert. Grund für die Regulierung war eine bis dahin unzureichende Anwendung der von den beteiligten Marktakteuren selbsttätig entwickelten Prozesse zur Umsetzung der Vorgaben aus dem EnWG, da diesen die Rechtsverbindlichkeit fehlte. Diese wurde durch die behördliche Regulierung hergestellt.
2009 folgte die nächste Regulierung des Strommarktes durch die Bundesnetzagentur. Die am 10. Juni 2009 beschlossenen Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom, kurz MaBiS, regulieren die Bilanzierung der in einem Monat im Stromnetz verteilten Energiemengen und die Abrechnung der Bilanzkreise. Auch hier war ein wesentlicher Grund, dass die im Markt entwickelten Regelungen aufgrund der fehlenden Rechtsverbindlichkeit nur unzureichend Anwendung fanden. Folge waren z. T. erhebliche Nachteile und vor allem finanzielle Risiken besonders für die Energielieferanten. Die MaBiS tritt vollumfänglich am 1. Juni 2010 in Kraft.
Verbände
In Deutschland gibt es zahlreiche Energiewirtschafts-Verbände, nachfolgend eine Auswahl:
- Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
- Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW)
- Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne)
- Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
- Europäischer Verband der unabhängigen Strom- und Gasverteilerunternehmen (GEODE)
- VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK)
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft entstand im Jahr 2007 aus dem Zusammenschluss der Verbände Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), Verband der Netzbetreiber (VDN) und dem Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger in Deutschland (VRE).
Statistiken
Literatur
- Wilm Tegethoff: Das Recht der öffentlichen Energieversorgung, ETV seit 1982 (Erstauflage), zusammen mit Ulrich Büdenbender, Heinz Klinger
- Wilm Tegethoff: Probleme der räumlichen Energieversorgung, Vincentz Hannover 1986, ISBN 3-87870-765-7
- Thomas Schöne: Vertragshandbuch Stromwirtschaft. Praxisgerechte Gestaltung und rechtssichere Anwendung, Vwew Energieverlag 2007, ISBN 978-3-8022-0865-2
- Held, Theobald: Kommunale Wirtschaft im 21. Jahrhundert, Vwew Energieverlag 2007, ISBN 3-8022-0780-7
- Bontrup, Heinz-J./Marquardt, Ralf-M.: Kritisches Handbuch der deutschen Elektrizitätswirtschaft. Branchenentwicklung – Unternehmensstrategien – Arbeitsbeziehungen, edition sigma, Berlin 2010, ISBN 978-3-8360-8712-4
Weblinks
- Energie und Sicherheit; Energiewirtschaftliche Informationen einer Projektgruppe der Universität Marburg
- Energieflussbilder für die Bundesrepublik Deutschland
- Thomas Klodt, Bernd Runde; NORD/LB Volkswirtschaft: Energiepolitische Alternativen vor dem Hintergrund steigender Rohstoffpreise. November 2006
- http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/DE/Home/home_node.html - Homepage der Bundesnetzagentur
- http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/index.html - Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von 2005
Einzelnachweise
- ↑ Bernward Janzing am 19. April 2006 auf Badische-Zeitung.de
- ↑ Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft, abgerufen am 15. März 2011
Kategorie:- Energiewirtschaft (Deutschland)
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