Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität

Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität

Die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) haben das Ziel einer Vereinheitlichung von Geschäftsprozessen und Datenformaten bei der Abwicklung der Versorgung von Kunden mit Elektrizität im liberalisierten Strommarkt.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzlicher Hintergrund

Am 11. Juli 2006 hat die Bundesnetzagentur einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate beschlossen, die sich insbesondere auf die Belieferung von Endkunden mit Elektrizität beziehen.

Ein vergleichbarer Beschluss hat ab 1. August 2008 auch den Gasmarkt geregelt. Vor der Vereinheitlichung gab es eine Vielzahl von Prozessen und Datenformaten. Die GPKE soll die Markteintrittshürden für neue Dienstleister verringern und beseitigen.

Der Beschluss der Bundesnetzagentur ist für alle betroffenen Marktakteure (Lieferanten und Netzbetreiber) verbindlich umzusetzen. Die Bundesnetzagentur ist durch das geltende Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzzugangsverordnung zum Beschluss verbindlicher Vorgaben berechtigt. Die Konsequenz der Nichtbeachtung der Vorgaben kann neben zivilrechtlichen Konsequenzen u. a. ein Bußgeldverfahren der Bundesnetzagentur sein.

Regelungsgegenstände

Die Bundesnetzagentur hat rechtsverbindlich Prozesse definiert, die den Netzzugang und die Belieferung von Endkunden betreffen.

  • Lieferantenwechsel
  • Lieferende
  • Lieferbeginn
  • Grund-/Ersatzversorgung
  • Zählerstand- und Zählwertübermittlung/Messwertübermittlung
  • Stammdatenänderung
  • Geschäftsdatenanfrage
  • Netznutzungsabrechnung

Beim Lieferantenwechsel wechselt ein Endkunde zwischen zwei Energielieferanten. Beim Lieferende bzw. Lieferbeginn endet/beginnt der Energiebezug an einer Entnahmestelle. Bei der Grund- und Ersatzversorgung wird der Zu- oder Abgang aus diesen Versorgungsszenarien geregelt. Bei der Zählerstand- und Zählwertübermittlung/Messwertübermittlung werden durch den Verteilnetzbetreiber Zähldaten ableseturnusbezogen oder fallbezogen ausgetauscht. Die Stammdatenänderung bezieht sich auf den Austausch von Daten, wie z.B. Kundendaten, Verbrauchsprognosewerte usw. Die Geschäftsdatenanfrage geht von einem neuen Lieferanten an den Verteilnetzbetreiber. Die Netznutzungsabrechnung stellt die Abrechnung der Netznutzungsgebühren für Standardlastprofilkunden (sog. SLP-Kunden) und Kunden mit registrierender Lastgangmessung (sog. RLM-Kunden) dar.

Datenformate

Zur Abwicklung der Geschäftsprozesse wurden eine Reihe von EDIFACT-Nachrichtentypen zur Nutzung für bestimmte Prozesse vorgeschrieben. Sie sollen eine automatisierte Abwicklung der Geschäftsprozesse ermöglichen.

  • UTILMD (utilities master data message) - Stammdatentausch zu Kunden, Verträgen und Zählpunkten
  • MSCONS (metered services consumption report message) - Zählerstände, Ableseergebnisse, Energiemengen
  • REQDOC (request document) - Anforderung von Daten, Dokumenten, Informationen
  • CONTRL - Protokollnachrichten
  • INVOIC (invoice message) - Leistungsabrechnungen für Netz- und Energiedienstleistung
  • REMADV (remittance advice) - Zahlungsavis
  • APERAK - Bestätigungsmeldungen und Anwendungsfehlermeldungen

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