Massenhinrichtung politischer Gefangener im Iran von 1988

Massenhinrichtung politischer Gefangener im Iran von 1988

Die Massenhinrichtung politischer Gefangener im Iran im Jahre 1988 (persisch ‏۱۳۶۷ اعدام زندانیان سیاسی در تابستان‎) begannen am 19. Juli 1988 in der Regierungszeit von Premierminister Mir Hossein Moussavi. Die Hinrichtungen erstreckten sich über einen Zeitraum von fünf Monaten. Die genaue Zahl der Hingerichteten ist nach wie vor unbekannt, es waren Tausende.

Die Mehrheit der Hingerichteten waren Mitglieder der Modschahedin-e Chalgh. Betroffen waren aber auch Mitglieder kleinerer vor allem linksgerichteter Oppositionsgruppen.[1][2] Die Hinrichtungen waren „ein in der Geschichte Irans beispielloser Akt von Gewalttätigkeit – beispiellos in der Form, Intensität und der Art und Weise, wie die Hinrichtungen ausgeführt wurden".[3]

Inhaltsverzeichnis

Anzahl der Opfer

Die Anzahl der Opfer gehen von mindestens 1.367 [4], 2.700 [5] bis zu spekulativen 10.000 [6] politischen Gefangenen im Iran aus. Im Jahr 2008 wurde vom umstrittenen NWRI eine Aussage eines ehemaligen Mitarbeiters des Ministeriums für Nachrichtenwesen und Sicherheit (MOIS) veröffentlicht, der von 33.700 hingerichteten Gefangenen sprach.[7][8]

Die Hinrichtungsanweisung von Chomeini

Besondere Vorsichtsmaßnahmen wurden ergriffen, um die Hinrichtungen geheim zu halten. Die Regierung Irans streitet bis heute ab, dass die Hinrichtungen überhaupt stattgefunden haben. Aufgrund der großen Zahl der hingerichteten Personen wurde von überlebenden Gefangenen über die Hinrichtungen berichtet. Die Begründungen, warum die politischen Gefangenen hingerichtet wurden, variieren. Einige Argumente sprechen von einem Racheakt für den von den Modschahedin-e Chalgh verübten Aufstand an der westlichen Grenze des Iran, obwohl sich dieser Aufstand erst nach dem Beginn der Hinrichtungen voll entfaltete.[9]

Kurz bevor die Hinrichtungen begannen, wurde von Ayatollah Chomeini eine geheime Anweisung erlassen, dass Sonderkommissionen eingesetzt werden sollen, um gegen die Modschahedin-e Chalgh (PMOI) vorzugehen. Diese seien mohareb (Feinde Gottes) und vom Glauben des Islam abgefallen. Apostasie wird im Iran mit dem Tode bestraft.[9]

Chomeinis Anweisung in Auszügen[10]:

„از آنجا که منافقین خائن به هیچ وجه به اسلام معتقد نبوده و هر چه میگویند از روی حیله و نفاق آنهاست و به اقرار سران آنها از اسلام ارتداد پیدا کرده اند، با توجه به محارب بودن آنها و جنگ کلاسیک آنها در شمال و غرب و جنوب کشور با همکاریهای حزب بعث عراق و نیز جاسوسی آنها برای صدام علیه ملت مسلمان ما و با توجه به ارتباط آنان با استکبار جهانی و ضربات ناجوانمردانهٔ آنان از ابتدای تشکیل نظام جمهوری اسلامی تا کنون، کسانی که در زندانهای سراسر کشور بر سر موضع نفاق خود پافشاری کرده و میکنند، محارب و محکوم به اعدام میباشند.» (رضایی و سلیمی نمین، پاسداشت حقیقت:147) Weil die verräterischen PMOI-Mitglieder nicht an den Islam glauben, obwohl sie anderes behaupten, und wegen ihres systematisch mit militärischen Mitteln geführten Krieges an den nördlichen, westlichen und südlichen Grenzen Irans, wegen ihrer Zusammenarbeit mit der Baath-Partei Iraks und ihrer Spionage für Saddam Hussein gegen unsere moslemische Nation, wegen ihrer Verbindungen zum Westen und wegen der brutalen Schläge, die sie von Beginn an gegen die Islamische Republik gerichtet haben, müssen alle Mitglieder der PMOI und die, die die PMOI weiter unterstützen, als Feinde betrachtet und daher hingerichtet werden.“

Selektion der Gefangenen

Durch wissenschaftliche Untersuchungen konnte belegt werden, dass die Planungen für die Massenhinrichtung bereits Monate vor den eigentlichen Hinrichtungen erfolgte. Nach einem Bericht wurden die politischen Gefangenen nach der Zugehörigkeit zu ihrer politischen Gruppierung und der Länge ihrer Haftstrafen selektiert.[11]

Befragung der Gefangenen

In Teheran wurde ein Sondergericht bestehend aus 16 Mitgliedern eingerichtet, die die einzelnen Körperschaften der Islamischen Republik, wie den obersten Führer Chomeini, den Premierminister, den Generalstaatsanwalt und die Gefängnisverwaltung des Evin-Gefängnisses und des Gohar-Dascht-Gefängnisses repräsentierten. Als Vorsitzender des Sondergerichts agierte Ayatollah Mortasa Eshraqi mit den Beisitzern Hodschatoleslam Dschafar Nayeri und Hodschatoleslam Mobasheri. Das Sondergericht hielt seine Sitzungen abwechselnd im Evin- und im Gohar-Dascht-Gefängnis ab. In den Provinzen soll es vergleichbare Sondergerichte gegeben haben.[3]

Die Gefangenen wurde vor das Sondergericht geladen und befragt, ohne zu wissen, welchem Zweck die Befragung diente. Als Erstes wurden die männlichen Mitglieder der Modschahedin-e Chalgh der Befragung unterzogen. Vor der Befragung wurde den Gefangenen erklärt, dass es sich bei der folgenden Befragung nicht um ein Gerichtsverfahren handle sondern um eine Befragung, die zur Trennung von moslemischen und nicht-moslemischen Gefangenen diene.

Die erste Frage lautete: Welcher politischen Gruppierung gehören sie an? Antworteten die Befragten mit Modschahedin-e Chalgh, war die Befragung bereits beendet. Wer eine andere oder keine Gruppierung angab, wurde nach seinem Glauben befragt. Gab ein Gefangener an, dass er monafeghin (Aufrührer und politischer Aktivist) sei, wurde er gefragt,

  • ob er bereit sei, politische Aktivisten zu verraten,
  • ob er bereit sei, politische Aktivisten auch vor laufenden Kameras zu verraten,
  • ob er bereit sei, bei ihrer Verhaftung behilflich zu sein,
  • ob er bereit sei, Sympathisanten zu nennen,
  • ob er bereit sei, Personen zu identifizieren, die nur zum Schein behaupteten, keine politischen Aktivisten zu sein,
  • ob er bereit sei, für den Iran in den Krieg zu ziehen und über Minenfelder zu laufen.

Wurde eine der Fragen ausweichend oder mit nein beantwortet, war die Befragung zu Ende. Ein anderer Fragenkatalog lautete:

  • Bist Du Moslem?
  • Glaubst Du an Gott?
  • Ist der heilige Koran das Wort Gottes?
  • Glaubst Du an den Himmel und die Hölle?
  • Akzeptierst Du, dass der heilige Mohammad der letzte der Propheten ist?
  • Wirst Du öffentlich dem historischen Materialismus abschwören?
  • Fastest Du während Ramadan?
  • Betest Du und liest Du den heiligen Koran?
  • Würdest Du Deine Zelle lieber mit einem Moslem oder Nicht-Moslem teilen?
  • Wirst Du ein Schriftstück unterzeichnen, dass Du an Gott, den Propheten, den Heiligen Koran und die Wiederauferstehung glaubst?
  • Als Du ein Kind warst, hat Dein Vater gebetet, gefastet und den Heiligen Koran gelesen?

Einige Gefangene konnten sich dadurch retten, dass sie die Fragen zur Zufriedenheit des Sondergerichts beantworteten. Ein Gefangener, dem die Bedeutung der Fragen unmittelbar klar war, begann, nachdem er in seine Zelle zurückgeführt worden war, mit Morsezeichen die anderen Gefangenen zu warnen. Kinder von Vätern, die nicht gebetet oder den Koran gelesen hatten, konnten nicht „als vom Glauben abgefallen“ bezeichnet werden, da sie nie in den Glauben eingeführt worden waren. Wer sich den Antworten dadurch versuchte zu entziehen, dass er den Glauben zur Privatsache erklärte, wurde sofort als „vom Glauben abgefallen“ eingestuft. Gefangene, die ihre Strafe bereits abgeleistet hatten, wurden genauso zum Tode verurteilt wie Gefangene, die noch viele Jahre Gefängnis vor sich hatten.[3]

Hinrichtungen

Die Hinrichtungen begannen in den Morgenstunden des 19. Juli 1988. Die Gefängnistore wurden hermetisch abgeriegelt. Zuvor geplante Besuche oder Telefonate wurden abgesagt. Arztbesuche wurden gestrichen und die Annahme von Paketen für Gefangene wurde eingestellt. Die sonst zuständigen Gerichte wurden für die Zeit der Hinrichtungen beurlaubt. Versammlungen von Angehörigen vor den Gefängnissen wurden aufgelöst.

Innerhalb des Gefängnisses wurden die Gefangenen blockweise isoliert, aus den Zellenblöcken wurden Radio- und Fernsehgeräte entfernt. Alle Einrichtungen, die Gefangene sonst aufsuchen konnten, wie die Apotheke, Werkstätten, Leseräume, usw. wurden geschlossen. Die Wärter wurden angewiesen, mit den Gefangenen nicht mehr zu sprechen.[3]

Nach der Befragung wurde den Gefangenen mitgeteilt, dass sie ihr Testament verfassen sollten, ihre Wertsachen (Ring, Uhr, Brille) abliefern sollten. Den Gefangenen wurden dann die Augen verbunden und an den Galgen geführt, wobei jeweils sechs Personen an einem Galgen erhängt wurden. Das Hängen erfolgte dabei durch Hochziehen des um den Hals geschlungenen Seils, um die Gefangenen zu Ersticken. Der Tod trat nach mehreren Minuten ein. In Einzelfällen dauerte es bis zu 15 Minuten, bis der Hingerichtete verstorben war.

Nach einigen Tagen forderten die erschöpften Henker, dass man Erschießungskommandos für die Hinrichtung einsetzen sollte. Diese Forderung wurde von dem Sondergericht abgelehnt, da nach der Scharia „Feinde Gottes“ und „Vom Glauben Abgefallene“ erhängt werden müssten. Der wahre Grund war aber eher, dass Erschießungen geräuschvoller gewesen wären und daher schlechter hätten verheimlicht werden können.

Zu Beginn der Hinrichtungswelle konnten die wahren Absichten des Sondergerichts vor den Gefangenen verheimlicht werden. Einer der Überlebenden war der Meinung, dass die Befragung seiner baldigen Freilassung anlässlich der anstehenden Friedensfeierlichkeiten dienen würde.[12]

Die Behandlung von Frauen

Frauen, die Mitglied der Modschahedin-e Chalgh wurden wie die Männer als “Feinde Gottes” erhängt. Für Frauen, die beschuldigt worden waren, „Vom Glauben abgefallen zu sein“, war die Bestrafung leichter als für Männer. Frauen waren nach der Auffassung des Sondergerichts auf der Grundlage des islamischen Rechts nicht voll für ihre Taten verantwortlich zu machen. Aus diesem Grund wurde weiblichen Mitgliedern linker Gruppierungen die Möglichkeit eingeräumt, ihr Verhalten zu überdenken. Für jedes der fünf Gebete, die sie pro Tag zu verrichten hatten, erhielten sie fünf Peitschenhiebe, wenn sie sie „vergessen sollten“. Die Strafen zeigten Wirkung. Viele begannen zu beten. Eine Frau, die sich weigerte zu beten, starb nach 22 Tagen und 550 Peitschenhieben.[13]

Die Hinterbliebenen

Nach Auskunft von Shirin Ebadi wurde den Hinterbliebenen der Gefangenen erklärt, dass sie ein Jahr lang keine Beerdigungszeremonie oder Trauerzeremonie unter öffentlicher Beteiligung abhalten dürften. Sollte das Verhalten der Hinterbliebenen zur Zufriedenheit der Justizbehörden ausfallen, würde ihnen der Platz bekanntgegeben, wo die Leiche des Hingerichteten bestattet worden sei. Den Hinterbliebenen wurde mitgeteilt, dass der Name des Familienmitglieds auf PMOI-Listen aufgetaucht sei, die mit den Aufständischen im Westen Irans in Verbindung gebracht wurden.[14]

Reaktionen

Nach den Massenhinrichtungen trat Großyatollah Hossein Ali Montazeri von seinem Amt als Nachfolger Chomeinis zurück. Als er von den Hinrichtungen erfahren hatte, schrieb Großyatollah Hossein-Ali Montazeri zwei Briefe an Chomeini und einen Brief an das Sondergericht.[15]

Amnesty International veröffentlichte 1990 einen Bericht über die Massenhinrichtungen.[16] Auch die Human Rights Watch gingen in ihrem 1990 veröffentlichten Bericht auf die Massenhinrichtung ein.[17]

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Iranian party demands end to repression
  2. Ervand Abrahamian: Tortured Confessions, University of California Press, 1999, S. 209-228
  3. a b c d Ervand Abrahamian: Tortured Confessions, University of California Press, 1999, S. 210
  4. http://www.holycrime.com/Images/Listof1367Massacre.pdf
  5. Amnesty International. Jahresbericht 1988, Seite 472 und 1989, Seite 518
  6. Khomeini: Life of the Ayatollah by Baqer Moin, S. 278
  7. [1]
  8. Liste der 1988 exekutierten Fedajin.
  9. a b Ervand Abrahamian: Tortured Confessions, University of California Press, 1999, S. 218.
  10. Pasdasht e Haghighat by Mohsen Rezaee and Abbas Salimi-Namin. S. 147. 2002
  11. Kaveh Sharooz, "With Revolutionary Rage and Rancor: A Preliminary Report on the 1988 Massacre of Iran's Political Prisoners", Harvard Human Rights Journal, Bd. 20, S.233.
  12. Ervand Abrahamian: Tortured Confessions, University of California Press, 1999, S. 212.
  13. E. Mahbaz (pseudonym, "The Islamic Republic of Iran - The Hell for women: Seven Years in Prison" (unveröffentlichtes Paper, 1996), zitiert nach: Ervand Abrahamian: Tortured Confessions, University of California Press, 1999, S. 215.
  14. Shirin Ebadi, Azadeh Moaveni: Iran Awakening, Random House New York, 2006, S.87, 88.
  15. Editor, "Montazeri's Letters", Cheshmandaz, n.6 (Summer 1989), 35-37, zitiert nach: Ervand Abrahamian: Tortured Confessions, University of California Press, 1999, S. 220.
  16. Iran: Violations of Human Rights 1987-1990,” Amnesty International, Index: MDE 13/021/1990.
  17. HRW - Pour-Mohammadi and the 1988 Prison Massacres

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