- Absatzkette
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Die Absatzkette, auch Vertriebs- oder Distributionskette, bezeichnet den Weg der Waren von der Produktion zum Verbraucher über die einzelnen Wirtschaftsstufen. Je nach Wahl der Absatzmittler gibt es für die einzelnen Produkte verschiedene Absatzwege.
Das ist eine Frage der Distributionspolitik. Sie umfasst alle grundlegenden unternehmerischen Entscheidungen, die den Absatz (Verkauf) von Waren, Dienstleistungen und Rechten betreffen.
Rückgriffsrecht in der Absatzkette Da der Einzelhändler bzw. derjenige, der direkt an den Verbraucher leistet, die Gewährleistung weder einschränken noch ausschließen kann, und daher für Mängel zwingend einstehen muss, die er nicht verursacht hat, sieht § 478 Abs. 2 BGB (in Österreich: § 933 b ABGB) ein besonderes Rückgriffsrecht vor.
Ein Unternehmer, der einem Verbraucher Gewähr geleistet hat, kann, auch wenn die eigene Gewährleistung bereits verfristet ist, noch seinen Vormann in der Absatzkette in Anspruch nehmen. Der Regressanspruch muss binnen zwei Monaten ab Erfüllung der eigenen Gewährleistung geltend gemacht werden, er gilt innerhalb der gesamten Absatzkette gegenüber dem jeweiligen Vormann.
Für jedes Glied in der Kette gilt eine absolute Verjährungsfrist der Regresspflicht von fünf Jahren ab Erbringung der eigenen Leistung.
Der Endverbraucher bezieht Verbrauchs- und Handelswaren nicht zum Zweck des Weiterverkaufs, sondern ausschließlich zum eigenen Verbrauch.
Als Verbrauch wird der Konsum aller benötigten Güter wie z. B. Strom, Erdgas, Erdöl, Benzin, Lebensmittel und Kleidung sowie die Inanspruchnahme von öffentlichen und privaten Dienstleistern bezeichnet.
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