- Melchior Metzger
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Melchior Metzger, genannt Calwer († 1563), war Bürgermeister von Tübingen.[1] Er war außerdem Richter und Stadt-Siegler und gehörte bis zu seinem Tod dem Engeren Ausschuss des Landtags an. Auch sein Sohn Georg Calwer († 1618) wurde dort Bürgermeister.
An dem großen Haus an der Tübinger Kirchgasse (dem sogenannten Calwer-Haus), postalisch Kronenstraße 17, steht eine Aufschrift, dass nach dem Marktplatzbrand von 1540 der damalige Eigentümer Melchior Metzger dieses Haus neu erbaut habe.[2]
Inhaltsverzeichnis
Erstellung des ersten würtembergischen Landrechts
Im Januar 1552 unterstützte er Herzog Christoph von Württemberg, als dieser eine neue Landesordnung mit polizeilichen Bestimmungen und Verfügungen privatrechtlicher Natur ausarbeiten ließ. Bei den Verhandlungen mit den in Böblingen versammelten Ständen über die Schöpfung eines gemeinen Landrechts wurde am 12. Januar 1552 beschlossen, dass alle Städte und Ämter ihre bisherigen Gebräuche und Rechte bis zum 7. Februar 1552 dem Bürgermeister Melchior Calwer in Tübingen einsenden sollten und dass in Tübingen einige Sachverständige mit den herzoglichen Räten zusammenkommen sollten, um über die eingesandten Schriften ein Gutachten aufzustellen und diesses am 21. Februar 1552 einem größeren ständischen Ausschuss vorzulegen.[3] [4]
Dieser Beschluss war aber anfangs nicht zielführend. Denn die Termine — vom 12. Januar bis zum 7. und 21. Februar 1552 — waren zu kurz angesetzt und das Unternehmen war zu schwierig. Damals begannen nämlich fast alle Städte, ihre eigenen Lokalrechte abzufassen und den letzteren sogar einige Vorschläge über die in dem neuen Rechtsbuch niederzulegenden Satzungen anzuhängen. Diese Berichte wurden am 21. Februar 1552 dem größeren ständischen Ausschuss übergeben. Dieser billigte sie, bat darauf aber auch seinerseits den Herzog, die weitere Behandlung der Sache einigen Rechtsgelehrten anzuvertrauen. Herzog Christoph fügte sich und befahl jenen 4 Räten, die bisher mit der ständischen Kommission gemeinsam gearbeitet hatten, den Entwurf des Landrechtes nunmehr allein zu vollenden. Sehr bald hierauf begannen aber die Kriegsunruhen des Jahres 1552; auch starb einer der Räte nach wenigen Monaten, und so drohte das Unternehmen völlig ins Stocken zu geraten.
Dennoch gelang es, bis zum Böblinger Landtag im Oktober 1552 wenigstens einzelne Teile des Entwurfes anzufertigen, mit denen sich die Stände sofort einverstanden erklärten. Die Beendigung der Arbeit, zu der jetzt auch die Professoren der Tübinger Juristenfakultät hinzugezogen wurden, nahm noch fast das ganze Jahr 1553 in Anspruch, so dass die Stände den gesamten Landrechtsentwurf erst auf dem großen Stuttgarter Landtag vom Dezember 1553 bis zum Januar 1554 prüfen konnten. Bei dieser Prüfung beantragten sie eine Reihe größerer und kleinerer Zusätze und Änderungen, die dann auch im Laufe des Jahres 1554 von Herzog Christoph und dessen Räten bei der endlichen Feststellung des Textes benutzt wurden. Im Oktober 1554 begann der Druck des neuen Rechtsbuches; im März 1555 war derselbe vollendet; im Mai 1555 wurde das Landrecht in alle Städte und Ämter mit der Aufläge versandt, demselben „in Kraft der Landschaft Vergleichung" in allweg nachzukommen.[3]
Urkundliche Erwähnungen
Am 31. Mai 1501 (auf den Pfingstmontag) beurkundeten der Schultheiß Richter und die ganze Gemeinde des Dorfes Baisingen, dass sie dem Melchior Metzger, Bürger zu Calw, einen jährlichen Zins in Höhe von 10 Gulden rheinisch gegeben haben. Der Zins konnte mit 200 Gulden Hauptgut wieder abgelöst werden.[5]
Gall Schütz von Eutingertal beurkundete am 27. Dezember 1539 (am Tag des heiligen Evangelisten Sant Johannes), dass er Melchior Metzger genannt Calwer, Bürger zu Tübingen, eine jährlichen Gült in Höhe von neun Malter Roggen, acht Malter Vesen, acht Viertel Erbsen Tübinger Mess, drei Schilling Heller Württemberger Währung, 100 Eier und vier Herbsthühner oder 19 Gulden Geld verkauft hat. Die Gült hätte vereinbarungsgemäß gegen 380 Gulden Hauptgut wieder abgelöst werden können.[6]
Würdigung
Die Tübinger Calwerstraße ist nach ihm und seinem Sohn benannt. Deshalb wird sie auch zusammen (in einem Wort) geschrieben, während nach Städten benannte Straßen getrennt geschrieben werden.
Einzelnachweise
- ↑ Adressbuch Tübingen von 1977.
- ↑ Prof. Dr. Reinhold Rau: Zur Geschichte der Tübinger Apotheken am Marktplatz aus den Tübinger Blättern 56, Jahrgang 1969, Seite 15-26: Seite 130, Seite 131 und Seite 132
- ↑ a b Bernhard Kugler: Christoph: Herzog zu Württemberg. Band 1, Ebner und Seubert, 1868, Seite 313.
- ↑ Friedrich Carl Moser (Freiherr von): Patriotisches Archiv für Deutschland. Band 1, Schwan, 1784, Seite 160.
- ↑ Landesarchiv Baden Württemberg, Bestand Dep. 37 T 1: Graf Schenk von Stauffenbergisches Archiv Lautlingen: Urkunden aus Baisingen
- ↑ Landesarchiv Baden Württemberg, Bestand Dep. 37 T 1: Graf Schenk von Stauffenbergisches Archiv Lautlingen: Urkunden aus Baisingen
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