- Oberbürgermeister
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Oberbürgermeister ist die Amtsbezeichnung für Stadtoberhäupter größerer Städte in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
Situation
In größeren Städten (Großstädten, kreisfreien Städten bzw. Stadtkreisen, großen Kreisstädten sowie großen selbständigen Städten, Mittelstädten bzw. vielen großen kreisangehörigen Städten) trägt das Stadtoberhaupt die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister (bzw. Oberbürgermeisterin). Daneben gibt es in der Regel einen oder mehrere andere, diesem untergeordnete Bürgermeister sowie für spezielle Themen zuständige Dezernenten. Dies kann unmittelbar mit der Einwohnerzahl der Stadt (Baden-Württemberg: ab 20.000 Einw., Saarland: ab 30.000 Einw.) oder auch mit einer z. T. historisch begründeten besonderen Bezeichnung der Stadt (Bayern: Große Kreisstadt, z. T. mit weniger als 20.000 Einw.) zusammenhängen. In Nordrhein-Westfalen gibt es nur in kreisfreien Städten Oberbürgermeister, was z. B. dazu führt, dass die Großstadt Neuss (151.000 Einw.) im Rhein-Kreis Neuss von einem Bürgermeister geführt wird. In Lübeck (211.500 Einw.) heißt das Stadtoberhaupt traditionell nicht Oberbürgermeister, sondern Bürgermeister. Diese Tradition teilt die Hansestadt mit dem wesentlich kleineren Wismar.
Diese und weitere Einzelheiten – wie etwa die Frage, wer den Oberbürgermeister wählt – sind je nach Bundesland unterschiedlich und in der jeweiligen Gemeindeordnung geregelt.
Wenn der Oberbürgermeister der Hauptverwaltungsbeamte der Stadtverwaltung ist, ist auch der Name der Behörde Stadtverwaltung „Der Oberbürgermeister“.
Stadtstaaten
In Berlin, Bremen und Hamburg wird der Titel Oberbürgermeister nicht verwendet. Die Leiter der Stadtregierungen heißen dort „Bürgermeister und Präsident des Senats“ (Bremen), „Erster Bürgermeister“ (Hamburg) und „Regierender Bürgermeister“ (Berlin). Allerdings trägt das Stadtoberhaupt Bremerhavens die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister.
Situation im europäischen Ausland
In Dänemark heißt ein entsprechender Amtstitel Overborgmester. Im Vereinigten Königreich und anderen englischsprachigen Ländern gibt es den Titel des Lord Mayor, im Unterschied zu einem gewöhnlichen Mayor. In Tschechien heißt der Oberbürgermeister Primátor und ist das Stadtoberhaupt einer Statutarstadt.
Siehe auch
Kategorien:- Bürgermeister (Deutschland)
- Kommunalrecht (Deutschland)
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