- Metrisches Karat
-
Einheit Norm Richtlinie 80/181/EWG Einheitenname metrisches Karat Beschriebene Größe(n) Masse Größensymbol(e) m In SI-Einheiten 1 metrisches Karat = 0,2 g = 2 · 10−4 kg Abgeleitet von Kilogramm Das metrische Karat ist eine gesetzliche Maßeinheit für die Masse von Edelsteinen. Es wird in der DIN-Norm 1301-1 beschrieben. Das Karat hat kein gesetzliches Einheitenzeichen; in Deutschland üblich ist das Zeichen „Kt“, in der Schweiz und in Österreich ist „ct“ als Einheitenzeichen festgelegt.
Umrechnung: 1 metrisches Karat = 0,2 g = 2 · 10−4 kg
Inhaltsverzeichnis
Etymologie
Das Karat ist ein Lehnwort nach dem Französischen le carat, über Mittellateinisch carratus. Dieses entstand über das Arabische قيراط / qīrāṭ aus dem Griechischen κεράτιον kerátion (Diminutiv von κέρας keras „Horn“), da die Frucht (Hülse) des Johannisbrotbaumes hörnchenförmig ist. Die Samen dieser Früchte wurden früher oftmals als Gewichtssteine eingesetzt. Angeblich geschah dies aufgrund ihrer einheitlichen Größe (und dem daraus resultierenden einheitlichen Gewicht von im Durchschnitt 0,2 g). Eine moderne Untersuchung widerlegte jedoch diese Einheitlichkeit.[1]
Geschichte
Ursprünglich war das Karat das Gewicht eines getrockneten Samenkorns des Johannisbrotbaumes (Ceratonia siliqua). Im Mittelalter entsprach ein Karat dem Gewicht von drei Gersten- oder vier Weizenkörnern.
Das metrische Karat wurde 1875 nach der Meterkonvention eingeführt. 1 metrisches Karat = 200 mg = 0,2 g; Das entspricht 4 Gran zu je 0,05 g
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Beat Müller: Mythos des ursprünglichen Karats widerlegt. Informationsdienst Wissenschaft, 4. Mai 2006, abgerufen am 19. April 2010
Wikimedia Foundation.