- Ministerialbeamter
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Ein Ministerialbeamter ist in Deutschland ein in den Ministerien des Bundes und der Länder tätiger Beamter des höheren Dienstes der Verwaltung.
Ministerialbeamte können folgende Rangstufen durchlaufen: Referent, Oberregierungsrat, Regierungsdirektor, Ministerialrat, Leitender Ministerialrat, Ministerialdirigent, Ministerialdirektor, Staatssekretär. Ihre Amtsbezeichnungen und Besoldungsgruppen sind in der Besoldungsordnung A nach dem Bundesbesoldungsgesetz geregelt.
Die Mitarbeiter eines Ministeriums erhalten eine rangmäßig unterschiedlich hohe Ministerialzulage, die ursprünglich wegen erhöhter Lebenshaltungskosten in der Hauptstadt gewährt wurde. Die Übernahme in ein Ministerium, wo für Ministerialbeamte eine Reihe von Ämtern zur Verfügung stehen, erfolgt in der Regel erst nach langjährigem Verwaltungsdienst, doch auch Ausnahmen sind nicht selten.
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