- Ministerialrat
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Ministerialrat (MR, MinR) ist in Deutschland und Österreich eine Amtsbezeichnung von Beamten bei obersten Behörden des Bundes oder der Länder (Ministerien und Rechnungshöfe, soweit diese oberste Behörde sind) und beim Bundeseisenbahnvermögen. Ministerialräte gehören zur Laufbahn des höheren Dienstes der Verwaltung. Sie sind in Deutschland in die Besoldungsgruppe A 16, B 2 oder B 3 eingestuft. In Österreich führen Beamte diesen Amtstitel in der Funktionsgruppe 2-4 ab Gehaltsstufe 14, in den Funktionsgruppen 5-6 ab Gehaltsstufe 13 und in den Funktionsgruppen 7-9. Der nach BBesO A 16 besoldete Ministerialrat wird umgangssprachlich auch „Kleiner Ministerialrat“ genannt. In den Stadtstaaten Berlin und Bremen ist die entsprechende Amtsbezeichnung Senatsrat (SR). In Hamburg gibt es Leitende Regierungsdirektoren, die entsprechend eingestuft werden. Beim Auswärtigen Amt ist die vergleichbare Amtsbezeichnung Vortragender Legationsrat Erster Klasse.
Bei allen anderen Behörden in Deutschland ist die entsprechende Bezeichnung „Leitender Direktor“ (A 16, mit Zusatz der Fachrichtung z. B. Leitender Regierungsdirektor oder Leitender Branddirektor) bzw. eine entsprechende Bezeichnung aus der Besoldungsgruppe B 2 oder B 3 (z. B. Abteilungsdirektor oder Direktor und Professor)bzw. in Österreich entspricht das dem Amtstitel Hofrat.
Meist sind Ministerialräte als Referatsleiter (Abteilungsleiter in Österreich) tätig. Sie haben damit die Zuständigkeit für ein bestimmtes Fachgebiet und leiten die Organisationseinheit eines Ministeriums unterhalb der Abteilungsebene/Sektionsebene. In der Regel leiten sie damit Gruppen mehrerer Personen. Vorgesetzte sind in der Regel Ministerialdirigenten, selten auch Ministerialdirektoren.
Nach Landesrecht wird in einigen Bundesländern den entsprechenden Beamten, die bei den Landtagen tätig sind, die Amtsbezeichnung Parlamentsrat zugewiesen.
Siehe auch: Ämter in Bundesministerien
Kategorien:- Beamtenrecht (Deutschland)
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