- Mogens von Harbou und von der Hellen
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Mogens von Harbou und von der Hellen (* 24. November 1905 in Oldenburg; † 18. Dezember 1946 in Dachau) war ein deutscher Jurist und Kreishauptmann deutsch besetzten Polen während des Zweiten Weltkrieges.
Leben
Harbou, dessen Vater zu den Widerstandskämpfern des 20. Juli 1944 gehörte,[1] studierte Rechtswissenschaften und promovierte zum Dr. jur.. Seine Dissertation erschien 1929 unter dem Titel: Probleme des privatrechtlichen Firmenschutzes (Verlag O. Elsner, 1929). Danach war von Harbou als Rechtsanwalt tätig.[2]
Harbou heiratete am 4. März 1933 in Berlin die Rechtsanwältin Marie-Luise Freiin von Hammerstein-Equord (1908-1999). Die Ehe wurde bereits drei Jahre später am 22. Dezember 1936 in Berlin wieder geschieden.[3]
Anfang Mai 1933 trat er der NSDAP (Mitgliedsnr. 2.264.816) bei.[2] Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges war Harbou im Generalgouvernement ab Februar 1940 Stellvertreter des Kreishauptmanns von Jaroslau. Im Sommer 1941 amtierte er für acht Wochen als kommissarischer Polizeidirektor in Lublin.[4] Im Juli 1941 war Harbou bei der Militärverwaltung in Drohobycz eingesetzt und amtierte danach als Kreishauptmann in Sambor und spätestens ab August 1942 in derselben Funktion in Tarnopol. Im Juni 1944 wurde Harbou Leiter der Abteilung „Innere Verwaltung“ im Distrikt Galizien.[2] Gemäß einer späteren Aussage hatte „Harbou damals die Tötung der Juden mit dem Wort Umsiedeln umschrieben“[5], weil entsprechende Tarnworte in den Verwaltungsberichten benutzt werden sollten.
Nach Kriegsende war er zunächst in Bremen und anschließend im US-amerikanischen Internierungslager Dachau inhaftiert. Gegen Harbou lag ein Auslieferungsantrag der Polen gemäß dem Londoner Statut vor[6], als die Auslieferung bevorstand, beging er Suizid.[7]
Literatur
- Thomas Sandkühler: Endlösung in Galizien. Der Judenmord in Ostpolen und die Rettungsinitiativen von Berthold Beitz 1941-1944. Dietz Nachfolger, Bonn 1996, ISBN 3-8012-5022-9.
- Dieter Pohl: Nationalsozialistische Judenverfolgung in Ostgalizien, 1941-1944. Oldenbourg, München 1997, ISBN 3-486-56233-9.
- Markus Roth: Herrenmenschen. Die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen - Karrierewege, Herrschaftspraxis und Nachgeschichte. Wallstein Verlag : Göttingen 2009. ISBN 9783835304772
Einzelnachweise
- ↑ Ulrich Völklein: Die verweigerte Schuld. Gespräche mit einem Täter, Seite 109 u. 134, Verlag www.deutsche-zeitgeschichte.de BoD, 2000 (Auszug)
- ↑ a b c Thomas Sandkühler: Endlösung in Galizien. Der Judenmord in Ostpolen und die Rettungsinitiativen von Berthold Beitz 1941-1944, Bonn 1996, S. 456
- ↑ Genealogisches Handbuch des Adels, Band 96, Seite 377, C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn), 1989, ISBN 3798007004 (Auszug). - Im Jahr 1937 heiratete sie Ernst Friedemann Freiherr von Münchhausen, von dem sie 1951 in Düsseldorf geschieden wurde.
- ↑ Dieter Pohl: Nationalsozialistische Judenverfolgung in Ostgalizien, 1941-1944., München 1997, S. 414.
- ↑ Aussage A.J. 19. Januar 1967 zitiert in: Dieter Pohl: Nationalsozialistische Judenverfolgung in Ostgalizien, 1941-1944., München 1997, S. 284
- ↑ Markus Roth: Herrenmenschen, S. 285, Anmerkung 6: „Auslierungsanträge lagen vor bei Harbou, Losacker, Hager und Asbach“
- ↑ Markus Roth: Herrenmenschen, S. 318
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