Generalgouvernement

Generalgouvernement
Generalne Gubernatorstwo
Generalgouvernement
Status Nebenland des Deutschen Reiches
Amtssprachen Polnisch, Deutsch
Hauptstadt Krakau
Einrichtung 26. Oktober 1939
Generalgouverneur Hans Frank
Stellvertreter des Generalgouverneurs Arthur Seyß-Inquart (1939–1941)
Josef Bühler (1941–1945)
Fläche 142.000 km² (1941)
Einwohnerzahl ca. 12.000.000
Währung Złoty
Lage des Generalgouvernements (Distrikt Galizien schraffiert)
Reichsgaue und Generalgouvernement 1944

Der Begriff Generalgouvernement bezeichnet Gebiete der früheren Zweiten Polnischen Republik, die 1939 bis 1945 vom Deutschen Reich militärisch besetzt und nicht unmittelbar in das Reichsgebiet eingegliedert worden waren, sowie die dort errichteten Verwaltungsstrukturen unter dem Generalgouverneur und NSDAP-Funktionär Hans Frank und seines Stellvertreters Arthur Seyß-Inquart mit Sitz in Krakau. Es umfasste zunächst eine Fläche von 95.000 km² und wurde am 1. August 1941 um den zuvor sowjetischen Distrikt Galizien auf 142.000 km² erweitert.

Inhaltsverzeichnis

Das Generalgouvernement (für die besetzten polnischen Gebiete)

Nach dem Angriff auf Polen folgte dessen militärische Besetzung; dabei wurden durch die deutschen Besatzer zwei Gebiete grundsätzlich unterschieden. „Generalgouvernement (für die besetzten polnischen Gebiete)“ war seit dem 26. Oktober 1939 die Bezeichnung für das so genannte deutsche Nebenland,[1] das heißt die vom nationalsozialistischen Deutschland während des Zweiten Weltkriegs besetzten, aber nicht in das deutsche Staatsgebiet eingegliederten Gebiete in Polen. Die Bezeichnung „Generalgouvernement“ wurde bewusst in Anlehnung an das während des Ersten Weltkrieges vom Deutschen Kaiserreich militärisch verwaltete Generalgouvernement Warschau (vgl. dazu Ober Ost) gewählt. Es enthielt die vier Distrikte Krakau, Radom, Warschau und Lublin, seit dem 1. August 1941 zusätzlich Lemberg, hatte eine Gesamtfläche von 142.000 km² mit etwa 12 Millionen Einwohnern und bestand bis 1945.

Die deutsche Herrschaft im Generalgouvernement gilt als schrecklichste Erscheinungsform des nationalsozialistischen Terrors, gegen den sich trotz oder gerade wegen der brutalen Unterdrückung die polnische Heimatarmee bildete. Der Hass entlud sich in mehreren Aufständen, von denen die meisten von den deutschen Besatzern blutig niedergeschlagen wurden. Zu den bekanntesten Aufständen gehören der Aufstand im Warschauer Ghetto vom Frühling 1943 und der Warschauer Aufstand von August bis Oktober 1944. Rund drei Millionen polnische Juden und fast ebenso viele Polen wurden während des Zweiten Weltkrieges im Generalgouvernement ermordet oder fielen Terror (u. a. Massaker von Przemyśl, sogenannte „Sonderaktionen“ wie die Sonderaktion Krakau) und der gezielten Hungerpolitik der Besatzer zum Opfer. Generalgouverneur Hans Frank sagte im Februar 1940 gegenüber einem Journalisten: „In Prag waren zum Beispiel große rote Plakate angeschlagen, auf denen zu lesen war, dass heute sieben Tschechen erschossen worden sind. Da sagte ich mir: wenn ich für je sieben erschossene Polen ein Plakat aushängen lassen wollte, dann würden die Wälder Polens nicht ausreichen, das Papier herzustellen für solche Plakate.“[2]

Erklärtes Ziel der nationalsozialistischen Besatzer war es, das Generalgouvernement „judenfrei“ zu machen und die Polen zu vertreiben, damit sich dort Deutsche ansiedeln konnten. So sagte Generalgouverneur Frank in einer Rede am 26. März 1941:

„[…] Der Führer hat mir versprochen, daß das Generalgouvernement in absehbarer Zeit von Juden völlig befreit sein werde. Außerdem ist klar entschieden, daß das Generalgouvernement in Zukunft ein deutscher Lebensbereich sein wird. Wo heute zwölf Millionen Polen wohnen, sollen einmal vier bis fünf Millionen Deutsche wohnen. Das Generalgouvernement muß ein so deutsches Land werden wie das Rheinland […].“

Eine besonders verhängnisvolle Rolle spielten bei diesem Plan die so genannten Schmalzowniks.

Massaker in Bochnia 1939
Eine Bekanntmachung des Stadthauptmanns Dr. Franke in Tschenstochau vom 24. September 1942
Hinrichtungen und Geiselliste mit der Aufforderung zur Denunziation, 1943

Den Polen sollte jede Möglichkeit der Selbstständigkeit genommen werden; so waren zum Beispiel die polnischen Ober- und Hochschulen geschlossen und das Erziehungs- und Pressewesen auf ein Minimum zurückgestutzt worden, um die Unterdrückung der slawischen Bevölkerung zu zementieren. In einer Notiz des Reichsführers-SS Heinrich Himmler heißt es dazu:

„Eine grundsätzliche Frage bei der Lösung all dieser Probleme ist die Schulfrage und damit die Sichtung und Siebung der Jugend. Für die nicht-deutsche Bevölkerung des Ostens darf es keine höhere Schule geben, als die vierklassige Volksschule. Das Ziel dieser Volksschule hat lediglich zu sein: Einfaches Rechnen bis höchstens 500, Schreiben des Namens, eine Lehre, daß es ein göttliches Gebot ist, den Deutschen gehorsam zu sein, und ehrlich, fleißig und brav zu sein. Lesen halte ich nicht für erforderlich. Außer dieser Schule darf es im Osten überhaupt keine Schule geben. […] Die Bevölkerung des Generalgouvernements setzt sich dann zwangsläufig, nach einer konsequenten Durchführung dieser Maßnahmen, im Laufe der nächsten zehn Jahre aus einer verbleibenden minderwertigen Bevölkerung […] zusammen. Diese Bevölkerung wird als führerloses Arbeitsvolk zur Verfügung stehen und Deutschland jährlich Wanderarbeiter und Arbeiter für besondere Arbeitsvorkommen (Straßen, Steinbrüche, Bauten) stellen.“[3]

Siehe auch: Geschichte der Juden in Polen

Verpflegung der Polen

Die Polen erhielten an Essen nur circa 600 Kilokalorien am Tag. Im Gebiet des Generalgouvernements befanden sich vier Vernichtungslager: (Belzec, Sobibor, Treblinka und Majdanek). Viele Polen wurden verschleppt und zur Zwangsarbeit herangezogen. Kinder von Zwangsarbeiterinnen erlitten ein schlimmes Schicksal, indem sie in sogenannte Kindersammelstellen gebracht wurden, die dem Zweck dienten, die Kinder unbemerkt von der Öffentlichkeit verkümmern zu lassen. Dies geschah vor allem durch systematische Verwahrlosung und durch Unterernährung. So erhielten die Kinder in der Sammelstelle am Phryn beispielsweise täglich nur einen halben Liter Milch und drei Stück Zucker.

Territoriale Abgrenzung

Mit Wirkung vom 26. Oktober 1939 wurde entsprechend einem vom Reichsinnenministerium ausgearbeiteten Gesetz das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete einer Zivilverwaltung unterstellt und der militärischen Verwaltung des Oberbefehlshabers Ost, Gerd von Rundstedt, entzogen. Das Gebiet umfasste Zentralpolen und grenzte im Osten an die deutsch-sowjetische Teilungslinie an den Flüssen Bug und San, im Süden an Ungarn (Karpatoukraine) und die damals selbständige Slowakei sowie im Westen und Norden an das Deutsche Reich (preußische Provinz Schlesien, später Oberschlesien, Ostpreußen und den Reichsgau Wartheland). Die Grenze zur Slowakischen Republik war bereits am 21. September 1939 durch die Abtretung des polnischen Arwa-Zips-Gebietes zu deren Gunsten verschoben worden.

Die Rechtsstellung des Generalgouvernements blieb bis 1945 nicht endgültig geklärt. Meist wurde es als „Nebenland“ respektive Reichsnebenland bezeichnet, das der deutschen Machtausübung unterliege, aber nicht Teil des Großdeutschen Reiches sei. Von diesem war es durch eine Polizei-, Währungs-, Devisen- und Zollgrenze getrennt.

Dienstsitz des Generalgouverneurs Frank aus Berlin wurde zunächst die Stadt Lodsch (Łódź). Nach deren überstürzter Eingliederung in das Deutsche Reich am 9. November 1939 verlegte der Generalgouverneur seinen Sitz ab dem 13. November 1939 in die Stadt Krakau (Kraków).

Seit dem 31. Juli 1940 führte das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete nur noch die Bezeichnung Generalgouvernement. Das Amt des Generalgouverneurs in Krakau bezeichnete sich nunmehr als Regierung des Generalgouvernements. Die bisherigen Distriktschefs erhielten die neue Bezeichnung Gouverneur. Die staatliche Gewalt lag beim Generalgouverneur und dem Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung und Beauftragten für den Vierjahresplan, Reichsmarschall Hermann Göring. Darüber hinaus ermächtigte Adolf Hitler die obersten Reichsbehörden, direkt Anordnungen für das Generalgouvernement zu treffen.

Damit erhielten auch Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich Eingriffsrechte in die Angelegenheiten des Generalgouvernements. In der Folgezeit erreichten diese über ihre Exekutivorgane de facto die alleinige Zuständigkeit, auch wenn sich Frank dagegen stemmte. So lief über diese direkte Befehlslinie die von Juli 1942 bis Ende 1943 durchgeführte Vernichtungsoperation Aktion Reinhardt im Generalgouvernement, bei der über zwei Millionen Juden sowie rund 50.000 Roma ermordet wurden.

Auf dem Vormarsch der Roten Armee wurde das Generalgouvernement im Sommer 1944 bis zur Weichsel besetzt. Die restlichen Teile westlich der Weichsel eroberte die Rote Armee auf ihrem Vormarsch zur Oder in Richtung Berlin in den ersten zwei Wochen des Januars 1945.

Verwaltungsaufbau

Der Generalgouverneur unterstand ausschließlich und unmittelbar dem deutschen Führer Adolf Hitler. Alle Verwaltungszweige waren ihm in alleiniger Verantwortung zugewiesen. Zur Führung der Verwaltung bediente er sich der Regierung des Generalgouvernements, der die Gouverneure und darunter die Stadt- und Kreishauptmänner nachgeordnet waren. Sowohl auf Distrikts- als auch auf Kreisebene waren alle Verwaltungszweige zusammengefasst (Einheit der Verwaltung), so dass für Sonderbehörden kein Raum war.

Die Befugnis, im Generalgouvernement neues Recht zu setzen, hatten nach dem Gesetz vom 12. Oktober 1939:

  • der Ministerrat für die Reichsverteidigung,
  • der Beauftragte für den Vierjahresplan,
  • der Generalgouverneur.

In Berlin war der „Bevollmächtigte des Generalgouverneurs“ damit beauftragt, insbesondere die Wirtschaftsbeziehungen aufzubauen und zu fördern.

Die Polizei der Generalgouvernements unterstand dem Höheren SS- und Polizeiführer in Krakau, der neben dem Staatssekretär (Stellvertreter des Generalgouverneurs) dem Generalgouverneur Frank unmittelbar unterstand. Der Höhere SS- und Polizeiführer war zugleich der Beauftragte des Reichskommissars für die Festigung des deutschen Volkstums.

Ihm unterstanden der Befehlshaber der Ordnungspolizei und der Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD. Diese Befehlshaber und die ihnen unterstellten Einsatzkommandos hatten im Wesentlichen die Aufgabe, in den zu erobernden „Ostgebieten“ vor allem den politischen Gegner, kommunistische Funktionäre sowie alle als „rassisch minderwertig“ angesehenen Menschen („Juden und Zigeuner“) zu ermorden.

In jedem der fünf Distrikte gab es einen SS- und Polizeiführer (SSPF).

Die im Generalgouvernement eingesetzten Streitkräfte der Wehrmacht unterstanden dem Wehrmachtbefehlshaber im Generalgouvernement unter dem Oberbefehlshaber des Heeres. In einem Führererlass vom 19. Oktober 1939 wurden Sonderrechte der Wehrmacht zur Wahrung der militärischen Belange und im Falle innerer Unruhen festgelegt.

Territoriale Gliederung

Territoriale Gliederung des Generalgouvernements (ab 1941)

Das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete gliederte sich anfangs in die vier Distrikte Krakau, Lublin, Radom und Warschau mit der entsprechenden Anzahl von Stadt- und Landkreisen.

Nach Beginn des Deutsch-Sowjetischen Krieges kam am 1. August 1941 das sowjet-ukrainische Gebiet um Lemberg als neuer Distrikt Galizien mit Sitz in Lemberg zum Generalgouvernement. Der Bezirk Bialystok wurde nicht ins Generalgouvernement eingegliedert, sondern bildete am 1. August 1941 einen eigenen Zivilverwaltungsbezirk unter dem ostpreußischen Oberpräsidenten Erich Koch.

Während die Grenzen der Distrikte völlig neu bestimmt wurden, blieb es hinsichtlich der Kreise im Wesentlichen bei den früheren polnischen Abgrenzungen.

Zur Jahreswende 1939/1940 wurden aus Mangel an deutschem Personal jeweils mehrere Landkreise zu größeren Verwaltungseinheiten zusammengefasst, welche die Bezeichnung „Kreishauptmannschaft“ beziehungsweise „Stadthauptmannschaft“ erhielten. Sie wurden von deutschen Verwaltern (Kreis- oder Stadthauptkommissaren), insgesamt 130 Funktionären aus dem Altreich wie z. B. Fritz Schwitzgebel, regiert.

Die Verwaltung der örtlichen Landgemeinden (= Sammelgemeinden mit mehreren Dorfgemeinden) lag in polnischer Hand.

Wechsel der Stadtkreise:

  • Krakau, Lublin, Radom, Tschenstochau und Warschau wurden mit Beginn der deutschen Verwaltung Stadtkreise.
  • Am 13. Juli 1940 wurde nach Eingemeindungen in die deutsch gebliebenen Teile der Stadt Przemysl westlich des San der Stadtkreis Deutsch-Przemysl gebildet, der bis dahin der Bezirkshauptmannschaft Jaroslau angehört hatte. Dieser wurde am 15. November 1941 nach Eingemeindung des bisher zum Distrikt Galizien gehörigen Ostteiles von Przemysl in Stadt Przemysl umbenannt, welche nunmehr als kreisangehörige Stadt Verwaltungssitz der neuen Kreishauptmannschaft Przemysl wurde.
  • Am 10. Oktober 1940 wurde der Stadtkreis Kielce gegründet.
  • Am 11. August 1941 wurde Lemberg als Stadtkreis bestätigt.

Wehrmacht

Mit der Einrichtung des Generalgouvernements übernahm General Johannes Blaskowitz am 26. Oktober 1939 als Oberbefehlshaber Ost den militärischen Territorialbefehl, den zuvor Rundstedt hatte. Er exponierte sich durch offene Kritik an der Terror- und Volkstumspolitik im Generalgouvernement, zog sich Hitlers Unmut zu und wurde im Mai 1940 von Generalleutnant Curt Ludwig Freiherr von Gienanth abgelöst.

Truppenübungsplatz Süd

Ab Ende 1939 wurde mit der Planung und dem Aufbau großer Truppenübungsplätze begonnen. Zehntausende Polen mussten hierfür zwangsumgesiedelt werden. Der größte zusammenhängende Truppenübungsplatzkomplex, der Truppenübungsplatz Süd und der damit territorial zusammenhängende SS-Truppenübungsplatz Heidelager, entstand in Westgalizien. Er umfasste mehrere hundert Quadratkilometer. Des Weiteren wurde der große Truppenübungsplatz Mitte bei Radom eingerichtet. Weitere große Truppenübungsplätze der Wehrmacht waren der Truppenübungsplatz Rembertow bei Warschau und der Truppenübungsplatz Reichshof in Südpolen.

Im Zuge des Aufmarschs für „Unternehmen Barbarossa“ auf dem Gebiet des Generalgouvernements ging die militärische Führung auf die oberste Kommandobehörde des Heeres über. Ihr wurde auch der Militärbefehlshaber im Generalgouvernement unterstellt. Diese neue Bezeichnung hatte im Juli 1940 den alten Oberbefehlshaber Ost ersetzt. Das Generalgouvernement wurde seitdem nur noch verwaltungsmäßig als Operationsgebiet des Heeres angesehen und galt ab 1. September 1942 ansonsten als Heimatkriegsgebiet. Seitdem bildete das Generalgouvernement einen eigenen Wehrkreis, in dem Soldaten zur Wehrmacht eingezogen wurden. Gienanth wurde durch einen Wehrkreisbefehlshaber, General Siegfried Haenicke, ersetzt. Am 11. September 1944 wurde, der geänderten militärischen Lage entsprechend, ein Heeresgebiet Generalgouvernement eingerichtet.

NSDAP

Als Reichsleiter der NSDAP leitete Frank den „Arbeitsbereich Generalgouvernement der NSDAP“. Dieser untergliederte sich in Distriktstandortführungen und Standorte (= Ortsgruppen).

Der Arbeitsbereich Generalgouvernement der NSDAP führte die „Deutsche Gemeinschaft“, in der alle Deutschen, die nicht Mitglied der NSDAP waren, sowie alle Volksdeutschen, erfasst waren. Die „Volksdeutsche Gemeinschaft“, gegründet am 20. April 1940, war im Mai 1941 in die „Deutsche Gemeinschaft“ überführt worden.

Finanzen und Wirtschaft

Die polnische Währung blieb im Generalgouvernement aufrechterhalten; der Kurs wurde auf 2 Złoty zu 1 Reichsmark festgelegt. Die Noten der 1924 gegründeten früheren Bank Polski wurden im Mai 1940 durch die am 15. Dezember 1939 gegründete neue Emissionsbank im Generalgouvernement umgewechselt (1 Złoty = 1 Złoty).

Die am 15. November 1939 errichtete Treuhandstelle im Generalgouvernement mit ihren Außenstellen in den Distriktsorten verwaltete sowohl das beschlagnahmte Vermögen des aus deutscher Sicht untergegangenen polnischen Staates als auch „privates“ polnisches oder jüdisches Vermögen.

Die Haupteinnahmequelle des Generalgouvernements waren jedoch die Monopole, denen ab 1942 Dr. Hermann Senkowsky vorstand.

Arbeit

Der „Arbeitseinsatz“ der polnischen und jüdischen Bevölkerung wurde über die örtlichen Arbeitsämter geleitet.

Für die polnische Bevölkerung bestand Arbeitspflicht und eine Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels. Für die jüdische Bevölkerung bestand Arbeitszwang.

Ab 1. Dezember 1940 war ein Baudienst für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Landeskultur, des Ausbaues der Verkehrslinien, bei Notständen usw. zuständig. Er war gegliedert in den polnischen Baudienst, den ukrainischen Heimatdienst und den goralischen Heimatdienst.

Justiz

Hinrichtungen wegen Unterstützung geflohener jüdischer Polen

Wichtige Städte im Generalgouvernement verfügten über deutsche Gerichte und ein deutsches Obergericht für jeden Distrikt. Eine Gerichtsspitze – etwa in Krakau – fehlte. Ferner gab es wie im Deutschen Reich Sondergerichte.

Daneben bestand die polnische Gerichtsbarkeit weiter. Das Oberste Gericht wurde allerdings aufgehoben und durch ein Appellationsgericht an jedem Distriktsort ersetzt. Diese Gerichte hatten polnisches Recht unter Polen anzuwenden. Im Kollisionsfalle hatten die deutschen Gerichte und das deutsche Recht den Vorrang.

Die Polenstrafrechtsverordnung vom 4. Dezember 1941 richtete sich gegen Polen und Juden im von Deutschland besetzten polnischen Gebiet. Sie wurde vom Ministerrat für die Reichsverteidigung erlassen und sah ein abgekürztes Gerichtsverfahren vor, das weit über die damals ohnehin allgemein angeordneten Verkürzungen des Rechtsschutzes von Beschuldigten hinausging. Gleichzeitig wurde das materielle Strafrecht in Generalklauseln ungemein verschärft.

Post

Das Post- und Fernmeldewesen wurde durch die „Deutsche Post Osten“ wahrgenommen. Deren Leiter hatte seinen Sitz in Krakau. Ihm unterstanden die Distriktspostverwaltungen und unter diesen die Vorsteher der einzelnen Postämter.

Die Deutsche Post Osten gab eigene Postwertzeichen heraus. Nachdem im Dezember 1939 provisorisch mit polnischer Währungsbezeichnung und „Deutsche Post Osten“ überdruckte Hindenburg-Medaillon-Marken und im Frühjahr 1940 polnische Marken mit Überdruck „Generalgouvernement“ in Umlauf gebracht wurden, kamen im August 1940 die ersten eigens für das besetzte Gebiete gestalteten Briefmarken an die Schalter. Bis Herbst 1944 erschienen rund 85 Werte für den normalen Postverkehr (siehe Briefmarken-Ausgaben für das Generalgouvernement 1940, 1941, 1942, 1943 und 1944) und 36 Dienstmarken. Zu den Gestaltern zählen Prof. Puchinger, Prof. F. Lorber und Prof. Wilhelm Dachauer.

Die Postgebühren entsprachen denen des Deutschen Reichs zum Umrechnungskurs 1 Pfennig = 2 Groschen.[4]

Ab Oktober 1943 war das Generalgouvernement in das reichsdeutsche System der Postleitzahlen eingebunden. Es galt für das gesamte Gebiet die Postleitzahl 7 a.

Bahn

Die während des Einmarsches in Lodsch errichtete neue deutsche Eisenbahndirektion und die nach Krakau von der Reichsbahndirektion Oppeln aus vorgeschobene Betriebsabteilung wurden zum 9. November 1939 in Krakau zur „Generaldirektion der Ostbahn“ vereinigt. Diese leitete über die Ostbahn-Betriebsdirektionen (seit Dezember 1940: Ostbahn-Bezirksdirektionen) Krakau, Lublin, Radom und Warschau die Ostbahn, die das Eisenbahnnetz der früheren polnischen Staatsbahn PKP übernommen hatte, allerdings nicht deren Rechtsnachfolger war. Der Betrieb wurde zum größten Teil durch deutsches Eisenbahnpersonal wahrgenommen.

Bis zum Winter 1939/1940 waren die Zerstörungen im ehemals polnischen Eisenbahnnetz soweit beseitigt, dass die deutschen Truppen vom Bug und San mit der Eisenbahn zurückgeführt werden konnten. Im Frühjahr 1940 waren die Eisenbahnstrecken bis auf einige noch fehlende Brückenreparaturen wieder einsatzfähig.

Nach Abschluss des deutsch-sowjetischen Wirtschaftsvertrages im Frühjahr 1940 wurden die Grenzübergänge bei Brest-Litowsk und Przemysl erheblich ausgebaut. Dort wurden leistungsfähige Umladebahnhöfe errichtet, da hier die russische Breitspur auf die europäische Normalspur traf und die Wagen umgespurt werden mussten.

Seit Oktober 1940 wurden durch das „Otto“-Programm die größeren West-Ost-Eisenbahnstrecken durch das Generalgouvernement nach Kriegsschäden wiederhergestellt und ausgebaut, so dass sich ihre Transportkapazität vervielfachte. Insbesondere die Eisenbahnstrecke Radom via Demblin nach Lublin.

Mit der Eingliederung des neuen Distrikts Galizien am 1. August 1941 wurde die neue Ostbahn-Bezirksdirektion Galizien errichtet. Diese konnte allerdings erst am 1. Dezember 1941 das Streckennetz von der Haupteisenbahndirektion Kiew übernehmen.

Im Herbst 1942 wurde die Ostbahn-Bezirksdirektion Lublin aufgelöst und ihr Netz auf das der Direktionen Krakau, Radom und Warschau verteilt. Durch Erlass vom 8. März 1943 wurde auch die Ostbahn-Bezirksdirektion Radom aufgelöst; ab 1. Mai wurden für die drei verbleibenden Direktionen Krakau, Lemberg und Warschau – die jetzt „Ostbahndirektionen“ hießen – Präsidenten ernannt. Im Übrigen wurde die volle Reichsbahnorganisation eingeführt. Als die Rote Armee vorrückte, wurden die Dienststellen der Ostbahn 1944/1945 nach und nach in den Westen verlagert und erreichten schließlich im Frühjahr 1945 über Bayreuth den Raum nördlich von Pilsen.

Kraftverkehr

Das Unterscheidungskennzeichen für im Generalgouvernement zugelassene Kraftfahrzeuge war „Ost“. Davor befanden sich jeweils die römischen Ziffern I bis V für die Distrikte Krakau, Lublin, Radom, Warschau und Galizien.

Eindeutschung der Ortsnamen

Die polnischen Ortsnamen behielten weiterhin ihre Gültigkeit. Die wichtigeren Orte erhielten allerdings eingedeutschte oder der deutschen Sprache angepasste Bezeichnungen.

Durch Erlass vom 15. September 1941 wurden ab 1. Oktober 1941 die Namen der folgenden polnischen Städte eingedeutscht:

Distrikt Krakau

Distrikt Lublin

Distrikt Radom

Distrikt Warschau

Stadtkreise und Kreishauptmannschaften 1944

Distrikt Galizien

Gouverneure des Distrikts Galizien:

Stadtkreis
Kreishauptmannschaften

Distrikt Krakau

Gouverneure des Distrikts Krakau:

Stadtkreis
Kreishauptmannschaften

Distrikt Lublin

Gouverneure des Distrikts Lublin:

Stadtkreis
Kreishauptmannschaften

Distrikt Radom

Gouverneure des Distrikts Radom:

Stadtkreise
Kreishauptmannschaften

Distrikt Warschau

Gouverneur des Distrikts Warschau:

Stadtkreis
Kreishauptmannschaften

Zusammenfassung

In der deutschen Besetzung des Generalgouvernements verbanden sich Ausbeutungs- und Vernichtungspolitik. Die Vernichtung der jüdischen und großer Teile der polnischen Bevölkerung wurde in einem ungeheuren Ausmaß verwirklicht. Zugleich wurde aber auch, vor allem nachdem kein schneller Sieg im Osten zu erwarten war, eine Ausbeutungspolitik entfaltet, die parallel zu den Vernichtungsaktionen lief (Vernichtung durch Arbeit) und den starken Arbeitskräftemangel in der deutschen Wirtschaft kompensieren sollte.

Ökonomisch sollte das Generalgouvernement völlig vom Großdeutschen Reich abhängig sein, dabei aber möglichst nichts kosten. Nach dieser Konzeption stellte das Generalgouvernement wirtschaftspolitisch ein „Beutegut“ dar, das ohne Rücksicht auf strukturelle oder längerfristige Zusammenhänge der Produktion ausgeplündert und dessen Wirtschaft in einen „Trümmerhaufen“ verwandelt werden sollte.

Das Generalgouvernement sollte nicht ein nach deutschem Muster verwaltetes Territorium werden, sondern in totaler Desorganisation bleiben. Die Okkupationsverwaltung sollte sich nur um die unmittelbaren Belange der Okkupanten selbst kümmern und die Polen ansonsten ihrem Schicksal selbst überlassen.

Personen

  • Hans Frank, Generalgouverneur in Krakau 1939–1945, im Nürnberger Prozess wegen seiner Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt
  • Arthur Seyß-Inquart, Stellvertretender Generalgouverneur 1939–1945, als Kriegsverbrecher hingerichtet (1946)
  • Ernst Zörner, Gouverneur in Lublin 1940–1943 (galt bei Kriegsende als vermisst)
  • Ludwig Leist
  • Fritz Schwitzgebel, Stadthauptmann in Radom 1939/40

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Zur Liquidierung Polens hieß es am 25. Oktober 1939 sinngemäß: „Bildung des deutschen »Generalgouvernements« aus den vom Reich nicht annektierten Gebieten Restpolens mit Sitz in Krakau“, vgl. Bernhard H. Bayerlein, „Der Verräter, Stalin, bist Du!“ Vom Ende der linken Solidarität: Komintern und kommunistische Parteien im Zweiten Weltkrieg 1939–1941 (= Band 4 von Archive des Kommunismus – Pfade des XX. Jahrhunderts), Aufbau, 2008, ISBN 3-351-02623-4.
  2. Wlodzimierz Borodziej, „Der Warschauer Aufstand 1944“, S. Fischer Verlag 2001, ISBN 3-10-007806-3, S. 27.
  3. Klaus J. Bade, Zitat aus Migration in Geschichte und Gegenwart, S. 378.
  4. Michel-Katalog Deutschland 2006/2007 mit CD-ROM, Schwaneberger 2006, ISBN 3-87858-035-5.

Literatur

Quellen / Dokumente

  • Das Generalgouvernement. Reisehandbuch. Karl Baedeker Verlag, Leipzig 1943. (DNB) – drei Datierungen der Übersichtskarte: IV.43, VI.43, undatiert
  • Max du Prel (Hrsg.): Das General-Gouvernement. Konrad Triltsch, Würzburg 1942. (DNB)
  • Werner Präg/Wolfgang Jacobmeyer (Hrsg.): Das Diensttagebuch des deutschen Generalgouverneurs in Polen 1939–1945. Veröffentlichungen des Instituts für Zeitgeschichte, Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte Band 20, Stuttgart 1975, ISBN 3-421-01700-X.
  • Feliks Tych, Alfons Kenkmann, Elisabeth Kohlhaas, Andreas Eberhardt Hgg.: Kinder über den Holocaust. Frühe Zeugnisse 1944–1948. Interviewprotokolle der Zentralen Jüdischen Historischen Kommission in Polen, Berlin 2008, ISBN 3-938690-08-9.

Forschung zu NS-Verbrechen

  • Adalbert Rückerl (Hrsg.): Nationalsozialistische Vernichtungslager im Spiegel deutscher Strafprozesse. Belzec, Sobibor, Treblinka, Chelmno. München 1978, ISBN 3-423-02904-8.
  • Stefan Lehr: Ein fast vergessener „Osteinsatz“. Deutsche Archivare im Generalgouvernement und im Reichskommissariat Ukraine. Düsseldorf 2007, ISBN 3-7700-1624-6.
  • Markus Roth: Herrenmenschen: Die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen – Karrierewege, Herrschaftspraxis und Nachgeschichte (= Beiträge zur Geschichte des 20. Jahrhunderts, 9), Wallstein, Göttingen 2009, ISBN 978-3-8353-0477-2.
    • dsb.: Das Regime der Herrenmenschen. Die Kreishauptleute in Polen waren gebildete Juristen und Verwaltungsexperten. Sie sahen sich als Elite und herrschten als Tyrannen. In: Die Zeit Nr. 36, 27. August 2009, S. 84.
  • Bogdan Musial: Deutsche Zivilverwaltung und Judenverfolgung im Generalgouvernement. Harrassowitz, Wiesbaden 1999, ISBN 3-447-04208-7; 2. unv. Aufl., ebd. 2004, ISBN 3-447-05063-2
  • Jacek Andrzej Mlynarczyk: Hans Gaier. Ein Polizeihauptmann im Generalgouvernement. In: Klaus-Michael Mallmann & Gerhard Paul (Hgg.): Karrieren der Gewalt. Nationalsozialistische Täterbiographien. Darmstadt 2004, 2. unv. Aufl. 2005, Sonderausgabe Wissenschaftliche Buchgesellschaft 2011 & Primus, Darmstadt 2011, ISBN 978-3-896-78726-2.

Forschung zu Propaganda und Presse

  • Lars Jockheck: Propaganda im Generalgouvernement. Die NS-Besatzungspresse für Deutsche und Polen 1939–1945. Fibre Verlag, Osnabrück 2006, ISBN 3-938400-08-0
  • Klaus-Peter Friedrich: Der nationalsozialistische Judenmord in polnischen Augen. Einstellung in der polnischen Presse 1942–1946/47. Köln 2002. (DNB)

Weblinks

 Commons: General Government – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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