Unabhängigkeitsreferendum in Montenegro 2006

Unabhängigkeitsreferendum in Montenegro 2006

Am 21. Mai 2006 fand ein Referendum statt, das über die Unabhängigkeit der Republik Montenegro von der Staatengemeinschaft Serbien und Montenegro entschied. Bei einer Wahlbeteiligung von 86,39% oder 419.240 von insgesamt 485.280 im Jahr 2006 eingetragenen Wahlberechtigten wurde die notwendige 55-Prozent-Mehrheit mit einem Ergebnis von 55,49 % (230.661) knapp überschritten. 44,51% oder 185.002 votierten mit Nein und waren für den Verbleib Montenegros an der Seite von Serbien in der Staatenunion Serbien und Montenegro.[1] Die Auflösung wurde am 3. Juni 2006 mit der Unabhängigkeitserklärung des montenegrinischen Parlaments in Podgorica vollzogen.[2] Das serbische Parlament in Belgrad folgte seinerseits am 5. Juni 2006 mit der faktischen Erklärung der Rechtsnachfolge Serbien-Montenegros durch Serbien. Serbien erklärte sich selbst als Nachfolgestaat von Serbien-Montenegro nicht für unabhängig, da es Montenegro zunächst nicht als unabhängigen Staat anerkannte. Erst am 15. Juni 2006 wurde Montenegro von Serbien anerkannt, damit sind beide Staaten endgültig unabhängig.

Durch die Europäische Union wurde gefordert, dass mindestens 55% der abgegebenen Stimmen der Auflösung zustimmen, um eine Republik Montenegro ihrerseits anzuerkennen. Bei einer Ablehnung der Selbstständigkeit des bisherigen Teilstaates durch mindestens 45% der Bevölkerung wäre die Föderation weiterhin bestehen geblieben. Wäre das Referendum gescheitert, hätte innerhalb eines Jahres kein weiteres in dieser Frage abgehalten werden dürfen.

Im geschichtlichen Zusammenhang gesehen besiegelte das Referendum den Zerfall Jugoslawiens, dessen letzter verbleibender Staatenbund im Jahre 2003 formal in Serbien und Montenegro umbenannt wurde, endgültig. Serbien wurde durch die Loslösung Montenegros zu einem Binnenstaat ohne Meereszugang.

Verfassungsrechtlicher Hintergrund

Die Verfassung von Serbien und Montenegro von 2002 sah Regeln zu Abspaltungsreferenda vor: Laut Artikel 25 der Verfassung durfte erst nach einem Zeitrahmen von drei Jahren nach ihrer Ratifikation einer der beiden Teilstaaten die Unabhängigkeit erklären. Der gleiche Artikel bestimmt für diesen Schritt das Referendum zur Notwendigkeit. Allerdings sagt diese Verfassung auch aus, dass die beiden unterzeichnenden Mitgliedstaaten das Recht haben, Gesetze, die ein solches Referendum betreffen, zu entwerfen.

Die Verfassung von Serbien und Montenegro bestimmt weiterhin, dass jener Mitgliedsstaat, der den Bund verlassen will, alle damit verbundenen Rechte der politischen und rechtlichen Kontinuität verwirkt. Der verbliebene Teil war juristisch gesehen der Nachfolgestaat von Serbien und Montenegro. Dies bedeutet konkret, dass der Staat, welcher aus der Föderation austritt, sich bei allen großen internationalen Institutionen wie beispielsweise den Vereinten Nationen erneut bewerben muss und seitens der internationalen Gemeinschaft anerkannt werden muss.

Einzelnachweise

  1. Publikation zum Referendum 2006
  2. Wortlaut der Unabhängigkeitserklärung vom 3. Juni 2006, Montenegrina: Digitalna biblioteka crnogorske kulture i nasljeda

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