Niedersächsisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz

Niedersächsisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz
Basisdaten
Titel: Niedersächsisches Besoldungs- und
Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012
Kurztitel: Niedersächsisches Besoldungs- und
Versorgungsanpassungsgesetz nichtamtl.
Früherer Titel: Niedersächsisches Besoldungs- und
Versorgungsanpassungsgesetz 2009/2010
Abkürzung: NBVAnpG 2011/2012
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Niedersachsen
Rechtsmaterie: Beamtenrecht
Fundstellennachweis: Nds. GVBl. Sb 20441
Ursprüngliche Fassung vom: 14. Mai 2009 (Nds. GVBl. S. 203)
Inkrafttreten am: 1. März 2009
Letzte Neufassung vom: 26. Mai 2011 (Nds. GVBl. S. 141)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. April 2011
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Niedersächsische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz (NBVAnpG) regelt turnusmäßig die Anpassung der Besoldung gemäß der Besoldungsgruppen von Beamten im Bundesland Niedersachsen.

Das NBVAnpG 2009/2010 vom 18. Mai 2009 trat mit Wirkung vom 1. März 2009 in Kraft. In seinem § 1 war die Erhöhung der Besoldung und der Versorgungsbezüge von Beamten im Jahr 2009 geregelt, in seinem § 2 die Erhöhung im Jahr 2010. Die Besoldung der Beamten wurde im Jahr 2010 um 1,2 Prozent erhöht.

Mit einem grundsätzlich ähnlichen Regelungsgehalt für die Jahre 2011 und 2012 trat mit Wirkung vom 1. April 2011 das NBVAnpG 2011/2012 vom 26. Mai 2011 in Kraft.

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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