Lagebericht

Lagebericht

Der Lagebericht ist bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften neben dem Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang Bestandteil der Berichtspflichten laut Handelsgesetzbuch (HGB). Der Bericht soll die derzeitige und zukünftige Situation des Unternehmens hinsichtlich der Chancen und Risiken darstellen. Es muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt werden (§ 289 HGB).

Lagebericht nennt man auch zusammenfassende, oft vertrauliche oder geheime Berichte an Führungspersonen oder -gremien von Militär oder Staat. Zum Beispiel erhält das deutsche Bundeskanzleramt Lageberichte vom Bundesnachrichtendienst und vom Auswärtigen Amt. Die Partei- und Staatsführung der DDR erhielt Lageberichte u.a. vom Ministerium für Staatssicherheit.[1]

Berichtsteile

Gemäß den deutschen Rechnungslegungsstandards (hier: DRS 15) unterliegt der Lagebericht den konstitutionellen Kriterien der Klarheit und Übersichtlichkeit.

Untergliederung:

  • Geschäfts- und Rahmenbedingungen
  • Ertragslage
  • Vermögenslage
  • Finanzlage

Gesetzliche Lageberichtspflicht

Den Lagebericht müssen erstellen:

  • große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 1 Satz 1, § 267 HGB) → z. B. die AG, GmbH, Ltd.
  • große und mittelgroße Personengesellschaften, in denen keine natürliche Person als Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar voll haftet (§ 264a, § 264 Abs. 1, § 267 HGB) → z. B. GmbH & Co. KG, Ltd. & Co. KG
  • nach § 5 Abs. 2 Publizitätsgesetz rechnungslegungspflichtige Unternehmen, Genossenschaften (§ 336 HGB), Kreditinstitute (§ 340a Abs. 1 HGB) und Versicherungsunternehmen (§ 341a Abs. 1 HGB).[2]
  • nach § 23 Abs.1 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) private Rundfunkveranstalter

Seit 2005 (ab Geschäftsbericht 2006) sind große Kapitalgesellschaften verpflichtet, für den Unternehmenserfolg wichtige nichtfinanzielle Leistungsindikatoren in die Lageberichterstattung einzubeziehen. So müssen zumindest Angaben über den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens (wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Marktanteile, Produktionsprogramm) enthalten sein.

Freiwillige Berichte:

Der Überblick soll Gläubigern das Bild aus Bilanz und GuV abrunden.

Einzelnachweise

  1. Bundeszentrale für politische Bildung. Diese Berichte wurden später jahrgangsweise veröffentlicht.
  2. Merkblatt
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Lagebericht — von Professor Dr. Hans Joachim Böcking, Dr. Dietrich Dörner und Professor Dr. Norbert Pfitzer I. Zweck Der Lagebericht verkörpert ein rechtlich und funktional eigenständiges Instrument der jährlichen Pflichtpublizität von Unternehmen. Er… …   Lexikon der Economics

  • Lagebericht — Bericht; Rapport * * * La|ge|be|richt 〈m. 1〉 Bericht zur gegenwärtigen Lage (4) * * * La|ge|be|richt, der: Bericht über die ↑ Lage (3 a). * * * Lagebericht,   Bericht, der von einer Kapitalgesellschaft ergänzend zum …   Universal-Lexikon

  • Lagebericht — La|ge|be|richt …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Paul Blobel — (1948) Paul Blobel (* 13. August 1894 in Potsdam; † 7. Juni 1951 in Landsberg am Lech) war ein deutscher SS Offizier, der als Sonderkommando Führer der Einsatzgruppen eine führende Rolle beim Mord an den sowjetischen Juden einnahm. Blobel leitete …   Deutsch Wikipedia

  • Jahresabschluss — I. Kennzeichnung:Die nach den handelsrechtlichen Vorschriften von allen Kaufleuten aufzustellende ⇡ Jahresbilanz (⇡ Bilanz) und ⇡ Gewinn und Verlustrechnung (GuV), §§ 242 ff. HGB. Vgl. auch ⇡ Abschluss. 1. Generelle Vorschriften: Im Rahmen der… …   Lexikon der Economics

  • Hauptabschluss — Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Er stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens fest und beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur… …   Deutsch Wikipedia

  • Jahresabschluß — Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Er stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens fest und beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur… …   Deutsch Wikipedia

  • Versagungsvermerk — Der Bestätigungsvermerk ist das Gesamturteil eines Abschlussprüfers nach der Prüfung eines Jahresabschlusses. Darin beurteilt der Prüfer die Übereinstimmung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes mit den für das Unternehmen geltenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Weinbau in Argentinien — Überblick über den Staat Argentinien. Die Weinbaugebiete erstrecken sich vom Norden über nahezu 70 % der Länge des Staates bis zur Provinz Chubut. Die Weinbaugebiete liegen allesamt in den Ausläufern der Anden …   Deutsch Wikipedia

  • Bestätigungsvermerk — Testat. I. Begriff:Der B. ist das abschließende Gesamturteil, das nach einer nach anerkannten Berufsgrundsätzen (⇡ Berufsgrundsätze für Wirtschaftsprüfer) durchgeführten ordnungsmäßigen ⇡ Prüfung abgegeben wird (§ 322 I 1, 2 HGB). Mit einem B.… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”