- Trinkwassernotbrunnen
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Ein Trinkwassernotbrunnen, auch Straßenbrunnen, ist eine Einrichtung des Bundes um sicherzustellen, dass die Bevölkerung in Großstädten und Ballungszentren im Notfall (Reduzierung oder Totalausfall der öffentlichen Wasserversorgung) mit ausreichend Trinkwasser versorgt werden kann. Hierzu unterhält der Bund auf Basis des Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung (WasSiG)[1] seit 1970 rund 5000 Trinkwassernotbrunnen[2] im gesamten Bundesgebiet, davon allein 912 der insgesamt 2107 Straßenbrunnen Berlins[3].
Das WasSiG sieht dabei nicht nur die Sicherstellung des Trinkwassers vor, sondern bezieht auch die Nutzung als Betrieb- („im unentbehrlichen Umfang“) und Löschwasser mit ein.[1]
Diese Brunnen sind grundsätzlich für den Verteidigungsfall geplant, können jedoch auch in jeder anderen Gefahrensituation eingesetzt werden. Trinkwassernotbrunnen sind unabhängig vom öffentlichen Wassernetz und erhalten ihr Wasser aus einem eigenen Brunnen oder gefassten Quellen. Die Förderung des Wassers kann im Handbetrieb oder durch eine elektrische Pumpe erfolgen.[4]
Einzelnachweise
- ↑ a b Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung, http://bundesrecht.juris.de, abgerufen am 13. Juli 2009.
- ↑ Trinkwasser-Notbrunnen in Deutschland, M. Langenbach, P. Fischer, bbr 11-2008.
- ↑ Berliner Straßenbrunnen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, abgerufen am 26. August 2011.
- ↑ Trinkwasser-Notversorgung (Faltblatt) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, April 2008.
Literatur
- Uta Keseling: Unsere P(l)umpe. In: Berliner Morgenpost. 10. Juni 2008
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