- Poststelle (Postamt)
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Als Poststellen werden Einrichtungen bezeichnet, die den Post- und Fernmeldedienst in kleineren Orten oder in Wohngegenden, deren Postverkehr nicht die Einrichtung eines Zweigpostamts oder einer Stelle mit der Annahmebefugnis eines Postamts rechtfertigen, wahrnehmen.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Bei der Deutschen Reichspost wurden Poststellen (PST) im innerdienstlichen Verkehr mit dem Zusatz I und II unterschieden. Sie nahmen den Post- und Fernmeldedienst in kleinen Orten wahr. In größeren Orten bestehen noch PST II Stadt.
PST I
Poststellen I sind einem Abrechnungspostamt (AbrPA) unterstellt. Sie hatten im Allgemeinen die gleichen Annahmebefugnisse wie Postämter – sie erhielten Bestände an Postwertzeichen, Invalidenversicherungsmarken und Formblätter je nach Bedürfnis und dem danach festgesetzten Regelbestand. Mit dem AbrPA rechneten PST I monatlich ab. Für die Dienstabwicklung und die Kassenführung galt die „Dienstanweisung für ZwPÄ M und PST I“. Die Inhaber führen die Amtsbezeichnung Posthalter (PH). Sie sind Beamte im Nebenamt auf Widerruf und werden vereidigt.
PST II Land
PST II Land wurden in Orten an Landkraftpostlinien und Kraftpostlinien, vereinzelt auch an Eisenbahnstrecken, eingerichtet und einem Leitpostamt zugeteilt. Bestimmte Dienststunden werden nicht festgesetzt. Die PST II musste aber vor und nach Ankunft der Post eine angemessene Zeit geöffnet sein. PST II führen, wenn sie durch ein LPA versorgt werden, als amtliche Bezeichnung neben ihrem Namen den Namen ihres LPA mit dem voranstehenden Zusatz „Über“ (z. B. „Aach / über Oberstaufen“). Die übrigen PST II erhalten einen anderen Zusatz, durch den ihre Lage gekennzeichnet wird. Mit dem LPA rechnen die PST II täglich ab. Die PST II gaben Wertzeichen und Formblätter ab; ihnen oblag die Annahme von Sendungen aller Art, von Zeitungsbestellungen, die Briefkastenleerung, die Absendung der eingelieferten Postsendungen, die Zustellung der eingegangenen Sendungen im Ort und in dem der PST zugeteilten Landzustellbereich, die Aushändigung von Sendungen an Abholer, die Erhebung von Wechselprotesten, die Auszahlung von Renten, die Einziehung von Rundfunkgebühren, die Annahme von Fernsprechgebühren, Aufnahme und Zustellung von Telegrammen, die Bedienung der öffentlichen Sprechzelle und die Verrechnung der für die Postkasse erhobenen Beträge. PST II Land nahmen ferner Anträge auf Teilnahme am Postsparkassendienst und Einlagen entgegen und leisten Rückzahlungen. Sie führten Gummistempel mit ihrer amtlichen Bezeichnung, die jedoch nicht zum Entwerten von Postwertzeichen benutzt werden dürfen. Zum Bezug von Wertzeichen erhalten sie vom LPA einen eisernen Barvorschuss. Für die Dienstabwicklung galt die „Dienstanweisung für PST II Land“. Der Posthalter hat in der Regel den Dienst selbst zu versehen; er kann sich aber unter eigener Verantwortlichkeit durch geeignete Personen vertreten lassen, die von LPA als Vertreter zugelassen sind.
PST II Stadt
PST II Stadt wurden hauptsächlich in reinen Wohngegenden eingerichtet, deren Postverkehr nicht die Einrichtung eines Zweigpostamts oder einer PST I rechtfertigt. Es gab PST II Stadt mit vollem oder beschränkten Annahmebefugnissen. Die PST II Stadt mit vollen Annahmebefugnissen gaben Wertzeichen und Formblätter der gangbarsten Sorten, ferner Postsparkarten ab; sie nahmen gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen und Päckchen, auch Eilbrief-, Rückschein- und Nachnahmesendungen an, ferner gewöhnliche Inlandspakete und Postgüter, unversiegelte Wertpakete und Wertpostgüter, Postanweisungen und Zahlkarten. Nach Bedarf besorgen sie auch die Annahme von Einlagen und die Rückzahlung von Einlagen im Postsparkassendienst. PST II Stadt mit beschränkten Annahmebefugnissen beschränken sich auf die Abgabe von Wertzeichen und Formblätter der gangbarsten Sorten, ferner von Postsparkarten sowie auf die Annahme von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen und Päckchen, auch der Eilbrief-, Rückschein- und Nachnahmesendungen. Wenn ein Bedürfnis vorliegt und die Räumlichkeiten es zulassen, können auch gewöhnliche Inlandspakete und Postgüter angenommen werden. Keine Annahme von Massensendungen. Den PST II Stadt steht ein eiserner Bestand an Wertzeichen usw. zur Verfügung. Einschreibsendungen, Pakete und Postgüter sind bei der PST mit Nummerzettel, die den Namen der PST als Einlieferungsort tragen zu bekleben. PST II Stadt führen keinen Tagesstempel.
Siehe auch
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