Nachnahme

Nachnahme
Nachnahmesendung über 12,50 DM innerhalb Deutschlands aus dem Jahre 1969.

Nachnahme (franz. Remboursement = Weltpostverein-Sprache) beschreibt eine Versand- und Zahlungsart, bei der die Bezahlung einer Ware beim Empfang derselben durch den Empfänger an das ausführende Post- bzw. Logistik-Unternehmen erfolgt.

Verwendet werden Nachnahmesendungen häufig bei (Online-)Versandanbietern als zusätzliches Zahlungssystem neben Vorauskasse, Kreditkarte oder auf Rechnung. Die Nachnahme bietet für den Empfänger den Vorteil, dass erst mit der Übergabe des Paketes oder des Briefes gezahlt werden muss. Der Versender hat gegenüber einer Zahlung auf Rechnung den Vorteil, das Geld nach Ablieferung sicher zu erhalten. Allerdings ist diese Versandart in der Regel teurer als die Zahlung per Vorkasse oder Rechnung, da sich die Paketdienste diesen Service entsprechend bezahlen lassen.

Inhaltsverzeichnis

Ablauf

Inkasso-Beleg zur Geldübermittlung

Der Absender bestimmt bei Aufgeben des Pakets oder Briefs den Betrag, den der Empfänger beim Empfang der Sendung zu bezahlen hat. Die Bezahlung erfolgt entweder bei direkter Auslieferung beim Zusteller, oder, falls der Empfänger zum Zeitpunkt der Lieferung nicht zu Hause war, beim Versand mit der Deutschen Post in einer Postfiliale oder ggf. an einer Packstation.

In diesem Fall wird eine schriftliche Benachrichtigung mit einer zeitlich befristeten Abholaufforderung im Briefkasten hinterlassen. Bei Adressierung eines Pakets an eine Packstation erfolgt die Zahlung bargeldlos per EC- oder Geldkarte an der Packstation.

Das Logistik-Unternehmen leitet das eingezogene Geld, nach Abzug des Übermittlungsentgeltes, auf das Post- oder Bankkonto des Versenders weiter. Dieser Überweisungsvorgang kann je nach Paketdienst unterschiedlich lange (in der Regel 10-14 Werktage) dauern. Für den Übermittlungsvorgang werden Inkassobelege verwendet.

Anbieter

Folgende Postunternehmen bieten Versendung per Nachnahme im deutschsprachigen Raum:

Umsatzsteuerpflicht

Bis zum 30. Juni 2010 waren Nachnahmesendungen der Deutschen Post AG umsatzsteuerbefreit, während vergleichbare Leistungen der Wettbewerber der Umsatzsteuerpflicht unterlagen. Seit dem 1. Juli 2010 unterliegen auch Nachnahmesendungen der Post der Umsatzsteuerpflicht.[1]

Geschichte

Das Nachnahmewesen entwickelte sich aus der Postvorschusssendung. Schon der deutsch-österreichische Postvereinsvertrag, am 1. Juli 1850 in Kraft getreten, spricht in Artikel 63 von Nachnahmen. Die Höchstsumme betrugen 70 Taler, 75 Gulden oder 87½ Gulden rheinischer Währung. Der Sendung war ein Rückschein beizufügen. Die Rücksendung war kostenfrei. Erst wenn der Rückschein, mit der Bestätigung der Annahme und Zahlung, zurückgekommen war, durfte der Nachnahmebetrag ausgezahlt werden. Eine Vorausbezahlung der Gebühr war nicht erforderlich. Neben der Gebühr für die Sendung war 1 Silbergroschen (Sgr.) / 3 Kreuzer (Kr.) für die Postanstalt und je Taler oder Teil eines Taler ½ Sgr. / je Gulden 1 Kr., zu erheben. Nachnahmebriefe unterlagen der niedrigsten Fahrposttaxe. Daran hat sich, im Vereinsverkehr, nicht viel geändert. Die Versandbedingungen im inneren Verkehr der einzelnen Poststaaten stimmten mit den Vereinsbestimmungen keinesfalls überein.

Noch in der Anfangszeit der Reichspost, 1871, blieb man beim Postvorschuss. Hinzu kam aber das Postmandats- und Postauftragswesen. Es hätte nahe gelegen das Nachnahmeverfahren anzuwenden. Neben den Vorschüssen wurden auch andere Rechnungsposten, den Auslagen, eingezogen. Unter Auslagen verstand sich das Porto für zurückgesandte Fahrpostsendungen, Rechnungsfehlbeträge, zu wenig erhobene Gebühren für Auslandssendungen usw. die auch als Postvorschuss behandelt wurden. Hinzu kamen die vielen Veruntreuungen. Nach Einführung der Markwährung, am 1. Januar 1875, dauerte es weitere drei Jahre bis am 1. Oktober 1878 endgültig, in Bayern und Württemberg war man schon soweit, das Nachnahmeverfahren eingeführt wurde. Die Vorschriften wurden geändert. Eine Auszahlung von Vorschüssen bei der Einlieferung fanden nicht mehr statt. Die Einlieferung einer Nachnahme wird per Einlieferungsschein oder Posteinlieferungsbuch bescheinigt. Nachnahmesendungen erhalten einen roten Klebezettel mit dem Aufdruck “Nr.. ... Nachnahme. ..... M.. ......... Pf.”. Der eingezogene Betrag wird mit einer Nachnahme-Postanweisung abgesandt.

In Bayern und Württemberg gab es bereits vor 1878 Nachnahmen

Für Postnachsendungen ist Porto und eine Nachnahmegebühr zu entrichten. 1) Das Porto beträgt: - a) für Nachnahmebriefe (Postkarten, Drucksachen und Warenproben), bis zum Gewicht von 250 Gramm, sowie Postkarten auf Entfernungen bis 10 geographische Meilen einschl. = 20 Pfg. - auf alle weiteren Entfernungen = 40 Pfg.. - Für unfrankierte Nachnahmebriefe wird ein Portozuschlag von 10 Pf. erhoben. Dieser Zuschlag kommt bei "portopflichtigen Dienstsachen" nicht in Ansatz. - b) für Nachnahme-Pakete ebenso viel wie für Pakete ohne Nachnahme. - Falles eine Wertangabe oder Einschreibung stattgefunden hat, tritt dem Porto die Versicherungs- bez. Einschreibgebühr hinzu. - 2) Die Postnachnahmegebühr beträgt für jede Mark oder jeden Teil einer Mark 2 Pf., mindestens aber 10 Pf.. Ein bei der Berechnung der Nachnahmegebühr sich ergebender Bruchteil einer Mark ist nötigenfalls auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme aufwärts abzurunden. (Postordnung 1878)

Viel hat sich an dem Verfahren bis heute nicht geändert. Seit 1890 wird statt der Nachnahmegebühr eine Vorzeigegebühr erhoben. 1910 war die Überweisung auf ein Postscheckkonto möglich geworden. Ebenfalls 1910 wurden besondere Vordrucke zu Nachnahmekarten und Nachnahmepaketkarten eingeführt. Seit 1924 mussten alle Nachnahmebriefsendungen bei der Auflieferung frankiert werden. Der Absender konnte Nachnahmen nachträglich streichen oder ändern lassen. 1927 wurden dreieckige Stempel eingeführt, die den Tag der zweiten Vorzeigung angaben. 1954 wurde die nachträgliche Belastung einer Sendung mit Nachnahme eingeführt (nach der SBZ, Ostberlin und dem Ausland nicht zugelassen). In diesem Falle kommt die Vorzeigegebühr für Nachnahmen und die Gebühr für einen einfachen Einschreibbrief oder ein Telegramm hinzu. 1976 gab es nach Angaben der Deutschen Bundespost rund 73 Millionen Nachnahmesendungen.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Nachnahme – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Information zur Umsatzsteuer Deutsche Post AG

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  • Nachnahme — Nachnahme, im innern deutschen Postverkehr zulässig bis 800 M bei Briefsendungen und Paketen (bis 5 kg); Gebühren: das übliche Brief bez. Paketporto, 10 Pf. Vorzeigegebühren und für Übermittlung des eingezogenen Betrages Gebühren wie bei den… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Nachnahme — Nach|nah|me 〈f. 19〉 1. Bezahlung einer Postsendung durch den Empfänger bei Aushändigung der Sendung 2. die Postsendung selbst; Sy Nachnahmesendung ● als, gegen, mit, per, unter Nachnahme schicken; den Betrag durch Nachnahme erheben; eine… …   Universal-Lexikon

  • Nachnahme — Na̲ch·nah·me die; , n; 1 nur Sg; per / gegen Nachnahme gegen Bezahlung (der Ware) bei der Lieferung: ein Buch per Nachnahme schicken || K : Nachnahmegebühr, Nachnahmesendung 2 eine Sendung, eine Ware dieser Art ≈ Nachnahmesendung <eine… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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  • Nachnahme — Nach|nah|me , die; , n …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Lieferung gegen Nachnahme — Lieferung gegen Nachnahme …   Deutsch Wörterbuch

  • Nachn. — Nachnahme EN cash on delivery, C.O.D …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

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