Provinzialverband

Provinzialverband

Provinzialverband war eine Körperschaft der kommunalen Selbstverwaltung in den preußischen Provinzen oberhalb der Kommunen und Land- und Stadtkreise, die 1875 per Gesetz eingerichtet wurde und die älteren landständischen Gebietskörperschaften ersetzte.

Der Provinzialverband erledigte im Rahmen der jeweiligen Provinz teils vom Staat gesetzlich zugewiesene, teils freiwillig übernommene Aufgaben, sowie staatliche Aufgaben, die ihm übertragen wurden, so genannte Auftragsangelegenheiten. Vom Inhalt her lassen sie sich in die Bereiche Verkehrswesen, Wirtschaftspflege, Volksfürsorge (heute wohl mit Sozialpolitik vergeleichbar) und Kulturpflege einteilen.

Oberstes Organ war der Provinziallandtag, der die rechtlichen Regelwerke in Form von Statuten und Ordnungen erließ, die für den Geltungsbereich faktisch Gesetzeskraft hatten. Außerdem beschloss er den Provinzialhaushalt. Die allgemeine Verwaltung wurde durch den Provinzialausschuss, die laufende Verwaltung durch die Provinzialverwaltung abgewickelt. Chef der Provinzialverwaltung war der Landeshauptmann, in der NS-Zeit auch Landesdirektor genannt. Die einzelnen Verwaltungsbereiche wurden von Landesräten geleitet. Sowohl Landeshauptmann wie Landesräte waren vom Provinziallandtag gewählte Wahlbeamte.

Mit Gesetz vom 15. Dezember 1933, welches zum 1. April 1934 in Kraft trat, wurden die Aufgaben des Provinzialausschusses und des Landeshauptmanns dem Oberpräsidenten, also dem Leiter der staatlichen Verwaltung, der jeweiligen Provinz übertragen, der damit eine erhebliche Kompetenzerweiterung erfuhr. Der Landeshauptmann wurde zu seinem Vertreter und fungierte dementsprechend auch in seinen Briefköpfen als „Der Oberpräsident (Verwaltung des Provinzialverbandes)“.

Nach 1945 wurden die faktisch bereits verstaatlichten Provinzialverbände fast überall auch de jure abgeschafft. Lediglich in dem auf die Provinzen Westfalen und den Nordteil der Rheinprovinz zurückgehenden Bundesland Nordrhein-Westfalen lebten sie als Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe wieder auf und existieren bis heute.


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