- Quasi
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Das Wort quasi (lat.) bedeutet übersetzt gleich, wie, sozusagen.
In der DDR war es auch der Name eines preisgünstigen Scheuermittels aus Quarzsand, das in 250-g-Pappschachteln zu 20 Pfennig verkauft wurde.
Als Vorsilbe wird Quasi in manchen Fachgebieten verwendet, um das nachfolgende Substantiv abzuschwächen oder eine Näherungsmethode anzudeuten. Beispiele dafür sind Begriffe wie
- Quasi-Experiment – es unterscheidet sich vom „echten“ Experiment durch eine nicht randomisierte Auswahl der Elemente oder Versuchspersonen
- Quasigeoid – eine dem Geoid ähnliche Rechenfläche, die aber keine physikalisch definierte Niveaufläche ist
- Quasidifferenz – eine nur genähert ermittelte Differenz zweier Messwerte, siehe auch QGPS
- quasistatisch – extrem langsame Prozesse als Übergänge von Gleichgewichtszuständen
- Quasi-Newton-Verfahren – Approximation der strengen Newton-Verfahren
- Quasi-zweijährige Schwingung – ein periodischer zonaler Wind in der Stratosphäre
- Quasi-Satellit – koorbitaler Begleiter eines Planeten
- Quasi-Zenit-Satelliten-System – ein dem GPS ähnliches System für Japan.
Im Gesellschafts- und Finanzrecht bedeutet die Vorsilbe „Quasi“ meist eine Analogie zu einer strengeren Rechtsform. Einige Beispiele sind:
- Quasi-Krieg – ein unerklärter Krieg, der örtlich nur begrenzt ausgetragen wird
- Quasi-juristische Person – ohne Rechtspersönlichkeit, aber mit Rechten und Pflichten wie juristische Person
- Quasisplitting – ein spezieller Versorgungsausgleich im deutschen Familienrecht
- Quasi-Rente – Ertrag einer schlechteren Transaktion, verglichen mit ihrer besten Variante
Weitere Begriffe:
- Quasigruppe – in der Mengenlehre eine binär verknüpfte Menge
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