Reichsgrundgesetz des Russischen Kaiserreiches

Reichsgrundgesetz des Russischen Kaiserreiches

Das Staatsgrundgesetz des Russischen Kaiserreichs (bzw. Zarenreichs, russisch Основные государственные законы Российской империи) war die erste und zugleich die einzige Verfassung des Russischen Kaiserreiches. Sie trat am 23. April 1906 in Kraft, bereits unmittelbar vor der Eröffnung der ersten Staatsduma.

Verfassungsinhalt

Die Verfassung bekräftigte die autokratische Herrschaft des Kaisers von Rußland, bestätigte aber auch die Rechte und Pflichten der Bürger, welche vom Oktobermanifest garantiert wurden. Das Oktobermanifest, welches nach der Russischen Revolution von 1905 am 17. Oktober 1905 erlassen wurde, war ein Vorgänger der ersten Russischen Verfassung. Die Verfassung des Russischen Reiches wurde nach der Oktoberrevolution und dem russischen Bürgerkrieg durch die Sowjetische Verfassung von 1924 (nach dem Entstehen der Sowjetunion) ersetzt.

Eine wirkliche konstitutionelle Monarchie wurde das Kaiserreich Russland durch diese Verfassung jedoch nicht. Die Menschenrechte wurden per Verfassung den Gesetzen unterstellt. Die Gesetze selbst konnten zudem aufgrund des Vetorechts ohne die Zustimmung des russischen Kaisers nicht in kraft treten. Allerdings konnte auch kein Gesetz ohne Zustimmung der Duma in Kraft treten. Der Zar hatte außerdem noch die Möglichkeit, die Duma aufzulösen.

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