- Steuerregister (Finanzwesen)
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Das Steuerregister (manchmal auch Steuerliste) ist ein Register im Sinne eines Indexes, in dem Steuereinnahmen eingetragen werden oder wurden.
Inhaltsverzeichnis
Reichssteuerregister im Heiligen Römischen Reich
Für das HRR wurde auf dem Reichstag 1495 in Worms beschlossen, dass eine Kopfsteuer, die als Gemeiner Pfennig sich am Vermögen der Bürger orientiert, zu entrichten ist. Dabei waren alle Personen älter als 15 Jahre steuerpflichtig. Der Beschluss wurde v. a. wegen der Bedrohung durch das Osmanische Reich gefasst (Reichstürkenhilfe) und in der Folge wurden zum ersten Mal alle Bewohner in Listen erfasst, welche in der Gegenwart u. a. in der Familienforschung eine wichtige Quelle darstellen.
Steuerregister im Osmanischen Reich
Bei der Erforschung der Geschichte des Osmanischen Reiches sind die Steuerregister (Defter) eine wertvolle historische Quelle für Historiker, da in ihnen die erste schriftliche Erwähnung vieler Siedlungen nachzuweisen ist und sich auf Grund der Höhe der Steuereinnahmen auf die Größe und den Reichtum der Siedlung schließen lässt (siehe dazu Tımar-System).
Steuerliste in Norwegen
Siehe auch
Weblink
- Das Reichssteuerregister von 1497 des Fürstentums Brandenburg-Ansbach-Kulmbach (PDF, 2,07 MB; Auszug)
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