Steuerpflicht

Steuerpflicht

Steuerpflicht entsteht, wenn ein Tatbestand verwirklicht wird, an den das Gesetz eine Steuer knüpft, Beispiel:

Steuerpflichtig ist die natürliche Person oder juristische Person, die den steuergesetzlichen Tatbestand verwirklicht hat.

Steuerpflichtiger ist auch (§ 33 Abs.1 AO),

Je nach Umfang der Steuerpflicht unterscheidet man bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist z. B. eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Die gleiche natürliche Person ist beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie zwar im Inland Einkünfte erzielt, aber keinen Wohnsitz innehat.

In vielen Ländern Europas war bis etwa 1900 das Wahlrecht mit ausreichender Steuerpflicht verknüpft. Zuvor war der Adel meist steuerfrei, eine der wenigen Ausnahmen war die Adelsrepublik Venedig. Die Anfänge der Besteuerung waren der agrarische Zehent und Zölle (Straßen-, Brückenzoll), später auch Besitzsteuern und die Steuerpacht. Die allgemeine Steuerpflicht geht überwiegend auf das 19. Jahrhundert zurück - siehe auch Historische Entwicklung der Steuer.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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  • Steuerpflicht — 1. Die persönliche St. bezeichnet bei den ⇡ Personensteuern die Personen, die von der Steuer erfasst werden (Steuersubjekt) und den Umfang, in dem diese Erfassung eintritt (⇡ unbeschränkte Steuerpflicht, ⇡ beschränkte Steuerpflicht). 2. Die… …   Lexikon der Economics

  • Steuerpflicht, die — Die Steuerpflicht, plur. die en, von Steuer oder Steurruder, die Erhöhung über dem obersten Verdecke in dem Hintertheile eines Schiffes, welche unter dem Nahmen des Hinter Castelles am bekanntesten ist. S. Pflicht …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Steuerpflicht — Steu|er|pflicht 〈f. 20; unz.〉 Verpflichtung zum Steuerzahlen * * * Steu|er|pflicht, die (Steuerw.): gesetzliche Verpflichtung, Steuern zu entrichten. * * * Steu|er|pflicht, die (Steuerw.): gesetzliche Verpflichtung, Steuern zu entrichten …   Universal-Lexikon

  • Steuerpflicht — Steu|er|pflicht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht — Das Begriffspaar unbeschränkte bzw. beschränkte Steuerpflicht bezeichnet den Umfang, in dem Einkommen oder Vermögen einer Person besteuert werden. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist beispielsweise eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz …   Deutsch Wikipedia

  • Beschränkte Steuerpflicht — Das Begriffspaar unbeschränkte bzw. beschränkte Steuerpflicht bezeichnet den Umfang, in dem Einkommen oder Vermögen einer Person besteuert werden. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist z. B. eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz im… …   Deutsch Wikipedia

  • Unbeschränkte Steuerpflicht — Das Begriffspaar unbeschränkte bzw. beschränkte Steuerpflicht bezeichnet den Umfang, in dem Einkommen oder Vermögen einer Person besteuert werden. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist z. B. eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz im… …   Deutsch Wikipedia

  • erweiterte beschränkte Steuerpflicht — 1. Begriff: Im Außensteuergesetz eine Steuerpflicht, der natürliche Personen unterliegen, die in den letzten zehn Jahren vor Beendigung ihrer unbeschränkten Steuerpflicht als deutscher Staatsangehöriger mindestens fünf Jahre unbeschränkt… …   Lexikon der Economics

  • beschränkte Steuerpflicht — I. Allgemein:Steuerpflicht von ⇡ natürlichen Personen, die weder ⇡ Wohnsitz noch ⇡ gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und die auch keinen Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 III EStG (⇡ unbeschränkte… …   Lexikon der Economics

  • unbeschränkte Steuerpflicht — die sich auf das gesamte Einkommen und Vermögen, also auch auf Vermögen im Ausland und Einkommen aus dem Ausland erstreckende ⇡ Steuerpflicht (Welteinkommen /Vermögensprinzip). Einschränkung durch entsprechende ⇡ Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) …   Lexikon der Economics

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