- Rudolf Schiedermair
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Rudolf Schiedermair (* 8. Mai 1909 in München; † 6. Juni 1991 in Würzburg) war ein deutscher Jurist, Richter und Experte für Verwaltungsrecht, Staatsrecht, allgemeine Staatslehre und öffentliches Recht. Während der Besatzungszeit von 1940 bis 1945 war er Leiter der Abteilung "Allgemeine Staatsverwaltung" des Reichskommissariats Norwegen. Nach dem Krieg war er Präsident des Würzburger Verwaltungsgerichts (1958-1962).
Inhaltsverzeichnis
Leben und Karriere
Der Sohn eines Oberstudiendirektors wuchs in München und Würzburg auf, und legte 1928 sein Abitur am Realgymnasium Würzburg ab. Schiedermair promovierte 1933 an der Universität Würzburg zum Dr. jur. utr. mit der Dissertation Der Verein des öffentlichen Rechts in Bayern, und war ab 1935 in der allgemeinen inneren Verwaltung tätig.
Im Dritten Reich war er Leiter der Stelle "Gesetzgebung" im Rassepolitischen Amt der NSDAP.[1]
Als Norwegen von Deutschland besetzt war, leitete er im Reichskommissariat Norwegen (s. Geschichte Norwegens, Zweiter Weltkrieg) die wichtige Abteilung "Allgemeine Staatsverwaltung". Er war der juristische Berater des Reichskommissars Josef Terboven [2]. Als Vorsitzender eines Standgerichtes verhängte er mehrere Todesurteile gegen Mitglieder der norwegischen Widerstandsbewegung. 1949 sprach ihn ein norwegisches Gericht frei, da er keine Eigeninitiative entwickelt, sonder nur als Werkzeug des Reichskommissariats gehandelt habe [3].
Seit 1953 war er Lehrbeauftragter für Verwaltungsrecht an der Universität Würzburg, und von 1958 bis zur Emeritierung 1977 Honorarprofessor. Schiedermair hat zahlreiche Bücher und andere wissenschaftliche Publikationen veröffentlicht.[4]
Von 1958 bis 1962 war er Präsident des Würzburger Verwaltungsgerichts. Schließlich kam seine nationalsozialistische Vergangenheit ans Licht, er wurde vom Amt suspendiert, trat dann aus Gesundheitsgründen zurück und erhielt einen ehrenvollen Abschied.[5].
Publikationen (Auswahl)
- R. Schiedermair: Gesetzeskunde für Apotheker. Bearb. von Hans-Uwe Pohl. Frankfurt am Main, Govi-Verlag, 16. neu bearb. Aufl., 2007. ISBN 3774100020
- R. Schiedemair und J. Pieck: Apothekengesetz, Kommentar und Materialien. GOVI-Verlag, Frankfurt/Main 1974
- R. Schiedermair und Michael Wollenschläger: Handbuch des Ausländerrechts der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt, Metzner, 1968, 1989 ISBN ISBN 978-3-472-60020-6
- R. Schiedermair: Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) für das Bundesland Bayern. Kommentar. 4. Auflage, 2009. ISBN 978-3-921385-25-8
- R. Schiedemair: Betäubungsmittelrecht, Kommentar mit Textsammlung
- F. Laufke: IUS et Commercium. Studien zum Handels- und Wirtschaftsrecht. Festschrift für Franz Laufke zum 70.Geburtstag am 20. Juni 1971
- R. Schiedermair: Einführung in das bayerische Polizeirecht, 1961
- W. Stuckart u. R. Schiedermair: Neues Staatsrecht, 19. umgearb. und erg. Aufl. 1944
- W. Stuckart u. R. Schiedermair: Rassen- und Erbpflege in der Gesetzgebung des Reiches 1938, 2. Aufl. 1939, 3. Aufl. 1942, 4. Aufl. 1943, 5. Aufl. 1944
- R. Schiedermair: Der Verein des öffentlichen Rechts in Bayern. Diss., 1933
Weblinks
- Literatur von und über Rudolf Schiedermair im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Braunbuch: Verstärkte Renazifizierung unter Kiesinger[4]
Einzelnachweise
- ↑ Gerhard Mauz: Ich bin ein Deutscher, nur zu sehr. Der Spiegel, 39/1964, [1]
- ↑ Robert Bohn: Reichskommissariat Norwegen : "Nationalsozialistische Neuordnung" und Kriegswirtschaft, Oldenbourg, München 2000, ISBN 3-486-56488-9, S. 62.
- ↑ Stein Ugelvik Larsen: Ahndung des Unvorhersehbaren: Die strafrechtliche Aufarbeitung deutscher Kriegsverbrechen in Norwegen. In: Norbert Frei (Hrsg.): Transnationale Vergangenheitspolitik: Der Umgang mit deutschen Kriegsverbrechern in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg. Wallstein Verlag, Göttingen 2006, ISBN 3-89244-940-6, S. 270 - 398, hier S. 388.
- ↑ http://www3.interscience.wiley.com/journal/113311144/abstract?CRETRY=1&SRETRY=0
- ↑ Wolfgang Jung: Würzburg: Garstiges Porträt einer schönen Stadt. Mainpost, 17. November 2010, [2]; Gerhard Mauz: Ich bin ein Deutscher, nur zu sehr. Der Spiegel, 39/1964, [3].
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