- Schoss (Steuer)
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Beim Schoss handelt es sich um die niederdeutsch und mitteldeutsche Bezeichnung für direkte Steuern; das mhd. schoz, mnd., mndl. schot geht auf das germanische Wort sceutan („schießen“) zurück. In den Wörtern „Vorschuss“, „Zuschuss“ oder „etwas dazuschießen“ hat es sich bis heute erhalten. Der Schoss wurde durch den Schösser eingetrieben.
In Städten wie Lübeck, Stendal, Quedlinburg oder Köln wurde ähnlich wie in anderen Städten die fixe Abgabe des Vorschoss (Kopfsteuer) von der proportionalen Vermögensteuer, dem Hauptschoss oder Schwörschoss, unterschieden. Notiert wurden diese Abgaben in den Schossregistern.
Schossregister sind städtische Steuerregister. Auf dem Lande wurden Erbregister geführt, die außer dem Schoß, auch Erb- und/oder Burggeschoß genannt, noch weitere Abgaben wie den Erbzins und die dem Grundherrn zustehenden Frondienste nennen. Diese Verzeichnisse sind eine sehr wichtige Quelle der Bevölkerungs- und Sozialgeschichte im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit.
Siehe auch
Kategorien:- Rechtsgeschichte des Mittelalters (Deutschland)
- Amtsbücherkunde
- Rechtsgeschichte der Frühen Neuzeit (Deutschland)
- Steuerrechtsgeschichte
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