- Senat von Thailand
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Der Senat von Thailand (Thai: วุฒิสภาไทย, Aussprache: Wutthisapha Thai, wörtlich: Rat der Weisen von Thailand) ist das Oberhaus der Nationalversammlung von Thailand und Thailands Legislative. In Übereinstimmung mit der Verfassung von 2007 von Thailand ist der Senat eine überparteiliche gesetzgebende Kammer von insgesamt 150 Mitgliedern. 76 Senatoren werden direkt aus den 75 Provinzen von Thailand und Bangkok gewählt, während die übrigen 74 aus verschiedenen Branchen durch das Auswahlkommitee des Senats ernannt werden. Der Senat arbeitet während einer festgelegten Dauer von sechs Jahren.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Mit der Verfassung von 1946 wurde ein Senat nach Vorbild des britischen House of Lords gebildet. Diese Verfassung wurde jedoch schon im nächsten Jahr durch einen Militärputsch abgeschafft. Folgende Verfassungen sahen nur gelegentlich ein Zweikammersystem vor, und auch dann bestand der Senat immer aus Beauftragten aus dem Militär und der Elite. Unter der Verfassung von 1997 wurde wieder ein voll gewählter Senat gebildet. Diese Verfassung wurde nach dem Putsch von 2006 aufgehoben. Seitdem sind die Mitglieder des Senats zur Hälfte gewählt und zur Hälfte ernannt.
Zuständigkeiten
Unter anderem ist der Senat in letzter Instanz zuständig, dem König die fünf Mitglieder der Wahlkommission Thailands vorzuschlagen.[1]
Siehe auch
Weblinks
- http://www.senate.go.th/th_senate/English/Members.htm Mitglieder des Senats
Einzelnachweise
- ↑ About ECT. In: Offizielle Webpräsenz der ECT. Abgerufen am 15. Juli 2011 (englisch).
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