Regierung von Thailand

Regierung von Thailand
Der Garuda, das offizielle Staatssymbol von Thailand

Das Regierungssystem in Thailand (Thai: รัฐบาลไทย) wird gebildet durch die einheitliche Regierung des Königreichs Thailand, der Legislative, Exekutive und der Judikative. Seit 1932 ist Thailand, das vormalige Siam, eine konstitutionelle Monarchie mit einem parlamentarischem System. Gemäß der Verfassung Thailands besteht die Regierung aus dem König, dem Premierminister von Thailand (als Exekutive) und der Nationalversammlung (als Legislative). Der König ist Staatsoberhaupt ohne wirkliche politische Macht und agiert somit in einer Rolle wie der deutsche Bundespräsident. Die Nationalversammlung (das Parlament) besteht aus dem Repräsentantenhaus mit 500 Mitgliedern, die direkt vom Volk gewählt werden, und dem Senat mit 150 Mitgliedern, die zur Hälfte von den Provinzen gewählt sowie von einer Wahlkommission für den Senat ernannt werden. Der König ernennt den Premierminister, der verfassungsgemäß der Vorsitzende der stärksten Fraktion des Repräsentantenhauses ist.

Das Militär hat seit dem Putsch von 1932 großen Einfluss auf das politische Tagesgeschehen und die Verteilung der Macht im Land. Die zur Zeit (2011) gültige Verfassung wurde von der durch das Militär gestützte Regierung entworfen und August 2007 in einem Volksentscheid angenommen. Wichtigste Punkte sind: Amnestie der Putschisten vom September 2006 und Beschneidung der Macht der Exekutive. Der Premierminister kann höchstens für zwei vier Jahre dauernde Perioden gewählt werden; Misstrauensabstimmungen können schneller zur Abstimmung gebracht werden.

Die thailändischen Gewerkschaften sind unabhängig; etwa 50 % der Beamten sind gewerkschaftlich organisiert, gegenüber nur 2 % der in Privatfirmen beschäftigten Mitarbeiter, wo unter den Arbeitgebern eine antigewerkschaftliche Haltung weit verbreitet ist.

Die New Yorker Organisation Freedom House stuft Thailand jedenfalls auf der Stufe 5/4 von 7 (als schlechteste Wertung) ein, was politische und zivile Freiheiten anbelangt, d. h. das Land ist nur bedingt als frei zu betrachten[1].

Inhaltsverzeichnis

Legislative

Organisation der thailändischen Regierung

Die Legislative der thailändischen Regierung, die Nationalversammlung, wurde 1932 gemäß den Bestimmungen der ersten Verfassung Thailands konstitutiert und trat am 28. Juni 1932 in der Ananda-Samakhom-Thronhalle erstmals zusammen. Die Nationalversammlung besteht aus zwei Kammern, dem Repräsentatntenhaus und dem Senat, die beide im Parlamentsgebäude von Bangkok tagen.

Repräsentantenhaus

Siehe auch: Versammlung der Repräsentanten des thailändischen Volkes
Das Repräsentantenhaus wurde 1932 erstmals gebildet und ist seither in unterschiedlicher Art für die Exekutive Thailands tätig. Die Kammer umfasst zur Zeit (2011) 500 Mitglieder aus politischen Parteien Thailands, die direkt vom Volk gewählt werden, wobei das für den Deutschen Bundestag angewandte D'Hondt-Verfahren zugrunde gelegt wird. Bei der Parlamentswahl in Thailand 2011 wurden 375 Erststimmen und 125 Zweitstimmen verteilt.

Senat

Siehe auch: Senat von Thailand
Der Senat von Thailand wurde 1946 erstmals gebildet und wirkte seitdem über die meiste Zeit als Bollwerk der militärischen und gesellschaftlichen Elite des Landes. Gegenwärtig hat der Senat 150 Mitglieder, von denen 75 aus den Provinzen kommen, einer aus Bangkok. Die anderen 74 werden von der Auswahlkommission zum Senat ernannt.

Der Senat ist strikt unparteilich, insoweit die Mitglieder keiner politischen Partei angehören dürfen. Die Mitglieder sind für sechs Jahre bestimmt.

Exekutive

Premierminister

Seit 1932 ist der Regierungschef der Premierminister, üblicherweise der Vorsitzende der stärksten Partei des Repräsentantenhauses. Gemäß der Verfassung wird der Premierminister zunächst vom Repräsentantenhaus gewählt und anschließend vom König bestätigt.

Der Premierminister steht dem Kabinett als exekutiver Regierung vor. Er hat neben der Richtlinienkompetenz der offiziellen Regierungspolitik auch das Recht, die Mitglieder des Kabinetts ernennen und abzulösen. Er repräsentiert Thailand im Ausland und die Regierung im Inland. Seine Residenz ist in Ban Phitsanulok in Dusit, Bangkok.

Kabinett

Monarchie

König Bhumbol Adulyadej (2003)

Die Verfassung Thailands besagt, dass die Gewalt vom Volk ausgeht und der König von Thailand diese Gewalt durch die drei Zweige, Legislative, Exekutive und Judikative ausübt. Der gegenwärtige König von Thailand, Bhumibol Adulyadej (Rama IX.) regiert seit 1946 und ist damit der am längsten im Amt verbliebene Monarch weltweit. Er genießt höchste Anerkennung in der Bevölkerung, auch und gerade infolge seiner jahrelangen unermüdlichen Anstrengungen zur Verbesserung der Lage vieler Bevölkerungskreise. Als Staatsoberhaupt hat er einen gewissen Einfluss auf das Getriebe der Politik, wenn er auch kaum auf die Tagespolitik Einfluss nehmen kann.

Dem König steht der Kronrat zur Seite. Der König ist Haupt des Hauses Chakri, das von König Rama I. 1782 gegründet wurde. Sein offizieller Sitz ist der Große Palast in Bangkok, tatsächlich lebt die Königsfamilie im Chitralada-Palast in Bangkok.

Throninhaber ist König Bhumibol Adulyadej (Rama IX.), der seit 1946 regiert und damit der am längsten regierende lebende Monarch weltweit ist.

Kommunalverwaltung

Siehe auch: Verwaltungsgliederung von Thailand
Thailand ist gegliedert in 77 Provinzen (จังหวัด, einschließlich der Sonderzone mit der Hauptstadt Bangkok), zu denen 877 Landkreise (อำเภอ und 7.255 Gemeinden (ตำบล sowie fast 75.000 Dörfer (หมู่บ้าน) gehören.

Judikative und Rechtssystem

Siehe auch: Rechtswesen in Thailand

Rechtssystem

Das thailändische Recht ist eine Mischung aus traditionellem siamesischem und europäischem Zivilrecht, was zum Teil auf die juristischen Ratgeber von König Chulalongkorn (Rama V., reg. 1868 bis 1910) zurückzuführen ist, die an der Schaffung eines modernen Rechtswesens im seinerzeitigen Siam mitarbeiten sollten. Traditionelles thailändisches Recht orientiert sich an den hinduistisch-brahmanischen Rechtsauffassungen des Reiches der Khmer, Angkor. Im thailändischen Recht gibt es kein Beweisverfahren, und üble Nachrede und Beleidigung sind kriminelle Vergehen und nicht nur Zivilvergehen.

Gerichte

Oberster Gerichtshof von Thailand (Bangkok)

Das Gerichtswesen ist viergliedrig, mit (1) den Zivilgerichten, deren Ebenen unterhalb des Obersten Gerichtshofs der Verwaltungseinteilung des Landes entsprechen (s. o.), (2) den Verwaltungsgerichten, (3) einem separaten Militärgerichtshof und (4) dem Verfassungsgericht.

Die thailändische Gerichtsbarkeit wird allgemein als unabhängig angesehen, doch gibt es gelegentlich Fälle von Korruption. Von Rechts wegen sind alle Bürger vor Gericht und vor dem Recht gleichgestellt, was offenbar auch im täglichen Leben respektiert wird.

Zivilgerichte

Zivilgerichte machen die größte Zahl der Gerichte des Landes aus. Sie sind in drei Instanzen gegliedert: die Gerichte der ersten Instanz, die Revisionsgerichte und den Obersten Gerichtshof von Thailand.

Verwaltungsgerichte

Verwaltungsgerichte wurden in Thailand erstmals 1997 eingerichtet, um Schlichtungen zwischen Bürgern und staatlichen Stellen herbeizuführen oder zu vorzubereiten. Zwei Instanzen sind für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig: Verwaltungsgerichte der ersten Instanz und der Oberste Verwaltungsgerichtshof.

Militärgerichtshof

Der Militärgerichtshof ist zuständig für zivile und verwaltungsgerichtliche Fälle, die das Militär betreffen.

Verfassungsgericht

1997 wurde das Verfassungsgericht von Thailand eingerichtet, um Fälle zu behandeln, die die Verfassung des Landes betreffen. Seitdem hat der Hof großen Einfluss angenommen, wobei viele Kontroversen entstanden sind. Insbesondere 2006 und 2008 wurden politische Blockaden aufgelöst, was jedoch nicht zu allgemeiner Zufriedenheit geschah.

Einzelnachweise

  1. http://www.freedomhouse.org/template.cfm?page=22&year=2010&country=7932 Bericht der Organisation Freedom House (2010, in Englisch, zuletzt abgerufen am 25. Juli 2011).

Literatur

  • Piengpen Butkatanyoo: "Thailand". In: Legal System of the World : a political, social and cultural encyclopedia. Bd. 4. Hrsg.: Herbert M. Kritzer. Santa Barbara, California: ABC-CLIO 2001.
  • Michael Kelly Connors: Democracy and National Identity in Thailand. London: Routledge 2003.
  • Aurel Croissant und Jorn Dosch: "Parliamentary elections in Thailand, March 200 and January 2001". Electoral Studies, Bd. 22 (2001, H. 1, S. 153-160.
  • John L. Girling: Thailand : society and politics. Ithaca, New York: Cornell Univ. Press 1981.
  • Clark D. Neher (Hrsg.): Modern Thai Politics : from village to nation. Cambridge, Massachusetts: Schenkman Books 1981.

Weblinks


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