- Sicherheitsrecht
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Sicherheitsrecht ist die Gesamtheit des Rechts zur Regelung der Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Das Sicherheitsrecht ist im deutschen Föderalismus Landesrecht, soweit es nicht die Sicherung der Grenzen, den Zoll, den Bahnverkehr und die Sicherung von Flughäfen betrifft. Darüber hinaus ist die Abwehr von länderübergreifenden terroristischen Gefahren durch die Bundeskriminalpolizei dem Bund als Kompetenz zugewiesen.
Durch den Föderalismus gibt es zwei verschiedene Systeme der Regelung des Sicherheitsrechts: Während in Bayern zwei Sicherheitsgesetze existieren – für die Ordnungsbehörde das LStVG und für die Vollzugspolizei das PAG– haben die anderen Bundesländer ein einheitliches Sicherheitsrecht mit einem Gesetz für Polizei und Ordnungsbehörde.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Polizei- und Ordnungsrecht (Deutschland)
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