Dirk Heckmann

Dirk Heckmann

Dirk Heckmann (* 15. September 1960 in Remscheid) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Akademischer Werdegang

Heckmann studierte an der Universität Trier von 1978 bis 1983 Rechtswissenschaften. Im Anschluss daran war er als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl von Hans Wieling an der Universität Trier tätig. Nach dem zweiten Staatsexamen im Jahr 1986 wurde er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Trier bei Thomas Würtenberger. Letzterem folgte Heckmann an die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, wo er am Institut für Öffentliches Recht, Abt. Staatsrecht, seine Assistentenzeit fortsetzte.

Nach seiner mit dem Carl-von-Rotteck-Preis ausgezeichneten Promotion im Jahre 1991 durch die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg und seiner Habilitation im Jahr 1995 durch dieselbe erhielt er einen Ruf auf eine Professur an der Universität Passau, nachdem er im WS 1995/96 einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg vertreten hatte.

Seit Sommersemester 1996 bis heute ist Heckmann ordentlicher Professor an der Universität Passau, wo er Nachfolger von Ferdinand O. Kopp wurde, dessen Lehrstuhl er nach Ablehnung eines Rufs an die Zeppelin University Friedrichshafen 2004 in den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Sicherheitsrecht und Internetrecht umwidmete. Seit 2001 ist er Mitglied des Fachausschusses Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bei der Akkreditierungsagentur ACQUIN. 2003 wählte ihn der Bayerische Landtag zum nebenamtlichen Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof, 2008 Wiederwahl. Seit 2005 leitet Heckmann die Forschungsstelle für Rechtsfragen der Hochschul- und Verwaltungsmodernisierung ReH..Mo, seit 2006 ist er auch stellvertretender Leiter des Instituts für IT-Sicherheit und Sicherheitsrecht. 2006 wurde er in den Gründungssenat der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster berufen. 2007 wurde der Internetrechtler in den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik gewählt. Seit 2007 ist er Mitglied der Arbeitsgruppe 9 (E-Justice) auf dem Nationalen IT-Gipfel. Anfang 2009 übernahm Heckmann die Leitung des Center for IT-Compliance and Trust am Deutsche Telekom Institute for Connected Cities (TICC) der Zeppelin University Friedrichshafen.

Heckmann ist netzpolitscher Berater der CSU. Als Sachverständiger für den deutschen Bundestag erstellte er 2010 ein Gutachten zum sogenannten Zugangserschwerungsgesetz. [1]

Tätigkeitsschwerpunkte

In der Lehre vertritt Heckmann das Öffentliche Recht unter besonderer Berücksichtigung des E-Government, das Polizei- und Sicherheitsrecht, das Internetrecht, Rechtsinformatik sowie das Datenschutzrecht.

Innovationen in der juristischen Ausbildung

Heckmann bietet neben den Veranstaltungen im Rahmen der Virtuellen Hochschule Bayern auch Materialien, Diskussionen und weitere Serviceleistungen auf der Online-Plattform ClixLaw an, die die Vorlesungshomepage www.vorlesung-verwaltungsrecht.de weiter entwickelte, welche im WS 2000/01 die erste juristische vorlesungsbegleitende Informationsplattform ihrer Art in Deutschland war. Mit ihr konnte sich der Lehrstuhl Heckmann als Teilnehmer des Internationalen Mediendidaktischen Wettbewerbs MEDIDA-PRIX 2001 im Hauptfeld platzieren. Das Projekt trug den Namen "Lim-bo" (Lehre in Massenfächern online betreut). Daneben unterhält er die Plattform VERiGO, eine auf dem Wiki-System basierende Informationsstelle zum Recht der elektronischen Verwaltung sowie einen Blog zu E-Justice und IT-Recht (rehmoblog).

Publikationen (Auszug)

Monographische Veröffentlichungen (Auszug)

  • Der Sofortvollzug staatlicher Geldforderungen. Ein Beitrag zur Rechtfertigung der Vorleistungspflicht des Bürgers im Spiegel des Verfassungs-, Prozeß- und materiellen Rechts. Duncker & Humblot, 1992 (Dissertation)
  • Geltungskraft und Geltungsverlust von Rechtsnormen. Elemente einer Theorie der autoritativen Normgeltungsbeendigung. Mohr Siebeck, 1997 (Habilschrift)
  • Polizeirecht in Baden-Württemberg. (zusammen mit Würtenberger und Riggert), C. F. Müller, 1. Auflage 1993, 6. Auflage 2005
  • Polizei- und Sicherheitsrecht. in: Becker, Kempen, Mannsen, Heckmann: Öffentliches Recht in Bayern. C. H. Beck, 1. Auflage 2000, 4. Auflage 2008
  • juris Praxiskommentar Internetrecht. juris, 1. Auflage 2007, 2. Auflage 2009

Sonstige Veröffentlichungen (Auszug)

Heckmann kommentierte zudem die Vorschriften über die Vollstreckung in der Verwaltungsgerichtsordnung sowie einen Teil der Schluss- und Übergangsbestimmungen in dem von Helge Sodan und Jan Ziekow herausgegebenen Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung. Er ist Herausgeber der Gedenkschrift für seinen Lehrstuhlvorgänger Ferdinand O. Kopp, die unter dem Titel "Modernisierung von Justiz und Verwaltung" 2007 im Boorberg Verlag erschien.

Weiterhin hervorzuheben sind zahlreiche Aufsätze zum E-Government sowie die Urteilsanmerkungen in dem von ihm herausgegebenen juris PraxisReport IT-Recht.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Rechtsgutachten zum Zugangserschwerungsgesetz

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