- Staatsstraße in Sachsen
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Als Staatsstraßen werden in Sachsen Landesstraßen bezeichnet, die in erster Linie dem regionalen Verkehr dienen.
Inhaltsverzeichnis
Sachsen
Zusammen mit den Autobahnen, Bundesstraßen und Kreisstraßen bilden die Staatsstraßen das übergeordnete Straßennetz.
Eigenschaften
Die Kurzbezeichnung besteht aus einer fortlaufenden Nummer und dem vorangestellten Großbuchstaben „S“ (zum Beispiel S 177). Die Kennzeichnung im Straßenverkehr erfolgt gemäß Straßenverkehrsordnung durch kleine, grünumrandete, weiße Tafeln mit der Nummer in schwarzer Schrift. Die Kilometrierung erfolgt mit kleinen Schildern am Straßenrand, den sogenannten Stationszeichen.
Die üblichen Geschwindigkeitsbegrenzungen für motorisierte Fahrzeuge auf Staatsstraßen betragen:
- außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h
- innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h
Die Straßenbaulast liegt bei dem Bundesland Sachsen, die die Auftragsverwaltung jedoch an die einzelnen Straßenbauämter abgibt. Das bedeutet, dass die Straßenbauämter für den Bau und den Betrieb der Staatsstraßen in ihrem Verwaltungsgebiet verantwortlich sind.
Siehe auch
- Liste der Staatsstraßen in Sachsen
- Liste der Bundesstraßen in Deutschland
- Reichsstraße (Deutsches Reich)
- Straßensystem in Deutschland
Weblinks
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit – Staatsstraßen in Sachsen
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