- Teilgemeinschaftspraxis
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Teilgemeinschaftspraxis ist eine spezielle Berufsausübungsgemeinschaft von Ärzten zur gemeinschaftlichen Nutzung von Geräten und zur Erzielung von meist privat von Patienten zu zahlenden individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Sie ist ein beliebtes Konstrukt zur Verschleierung von Kick-back oder Zuweisung gegen Entgelt.
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