Territorialer Grundschlüssel

Territorialer Grundschlüssel

Der Territoriale Grundschlüssel (TGS) war in der DDR ein Instrument zur einheitlichen Erfassung und Ordnung der Daten über Wohnbezirke, Straßen, Grundstücke und Gebäude. Der TGS entsprach im Wesentlichen dem heute verwendeten Amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS). Bei Einführung des AGS in den östlichen Bundesländern wurde dieser möglichst analog zu den alten Wohnbezirken des TGS gebildet.

Inhaltsverzeichnis

Einführung des Territorialen Grundschlüssels

Nachdem die westeuropäischen Länder in den 1950er Jahren mit dem Aufbau rechnergestützter Bevölkerungsregister begannen und einige Länder Ende der 1960er Jahre numerische oder alphanumerische Identifikationsmerkmale (Personenkennzeichen) für ihre Bürger einführten, schloss sich die DDR dieser Entwicklung an. Mit nichtveröffentlichten Ministerratsbeschlüssen[1][2] begann man den Aufbau einer zentralen Personendatenbank (PDB) der DDR in Berlin-Biesdorf, deren verkürzte personenbezogene Datensätze auch die örtlichen Staatsorgane zur weiteren Nutzung für ihre Projekte erhielten.

Bestandteile der zentralen Personendatenbank waren der 1968 eingeführte Territoriale Grundschlüssel,[3] den die örtlichen Räte der Bezirke und Kreise zum 1. Januar 1978 dokumentiert vorzulegen und mindestens einmal jährlich zu aktualisieren hatten,[4] sowie die am 1. Januar 1970 eingeführte Personenkennzahl (PKZ).[5]

Aufbau

Die Bezeichnung der Gemeinden bestand im Territorialen Grundschlüssel aus insgesamt 8 Ziffern, die sich wie folgt zusammensetzten:

  • Die ersten beiden Ziffern bezeichneten den Bezirk (siehe untenstehende Tabelle).
  • Die dritte und vierte Stelle identifizierten den Landkreis, dem die Gemeinde angehörte, bzw. den Stadtkreis. Dabei standen die Ziffern 0X bis 30 für die Landkreise und die Ziffern 31 bis 35 für Stadtkreise.
  • Die letzten beiden Ziffern schließlich unterschieden die Gemeinden innerhalb eines Landkreises. Bei den Stadtkreisen standen an dieser Stelle zwei Nullen.
  • Eine Ausnahme bildete die Stadt Ost-Berlin, diese wurde wie ein Bezirk behandelt (Bezirksnummer 15). Die dritte und vierte Stelle identifizierten einen von 9 Ost-Berliner Stadtbezirken, wobei nur die Ziffern 01, 04, 05, 09, 15, 16, 17, 18, 19 belegt waren.

Bezirksnummern für die ehemalige Bezirke der DDR und Berlin

Beispiele

13 08 39 = Bezirk Leipzig, Landkreis Leipzig, Gemeinde Panitzsch
13 31 00 = Bezirk Leipzig, Stadtkreis Leipzig
15 04 00 = Berlin, Stadtbezirk Prenzlauer Berg
15 19 09 = Berlin, Stadtbezirk Pankow, Ortsteil Wilhelmsruh

Einzelnachweise

  1. Ministerratsbeschluss über den Aufbau und Führung der Personendatenbank der DDR vom 11. Oktober 1972, Bundesarchiv, DC 20/I/4/2743
  2. Ministerratsbeschluss über den Aufbau von Einwohnerdatenspeichern der örtlichen Staatsorgane vom 13. September 1974, Bundesarchiv, DC 20/I/4/3164
  3. Anordnung über die Anwendung des Territorialen Grundschlüssels bei der Untergliederung der Territorien der Stadtkreise, der kreisangehörigen Städte, Stadtbezirke und Gemeinden vom 5. Dezember 1968, GBl. III Nr. 12 S. 86
  4. Anordnung über den Territorialen Grundschlüssel vom 6. Dezember 1976, GBl. I Nr. 49 S. 554
  5. 1. Durchführungsbestimmung zum Personenstandsgesetz vom 4. Dezember 1981, GBl. I Nr. 36 S. 425

Literatur

  • Ingrid Oertel: Die Einwohnerdatenspeicher der örtlichen Staatsorgane (EDS) und ihre Nutzung im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR. In: Historical Social Research / Historische Sozialforschung, 32 (2007) H. 1, S. 271–304 (pdf-Version, 135 KB)
  • Verwaltungs-Karte. Maßstab 1:200.000. 14 Blätter 96 * 65 cm (Bezirk Rostock; Bezirk Schwerin; Bezirk Neubrandenburg; Bezirk Potsdam; Berlin und Bezirk Frankfurt; Bezirk Cottbus; Bezirk Magdeburg; Bezirk Halle; Bezirk Erfurt; Bezirk Gera; Bezirk Suhl; Bezirk Dresden; Bezirk Leipzig; Bezirk Karl-Marx-Stadt), Tourist-Verlag, Berlin u. Leipzig 1981–1984
  • Verwaltungs-Karte der Deutschen Demokratischen Republik. Maßstab 1:600.000. Tourist-Verlag, Berlin u. Leipzig 1980

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