- Theodor Harster
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Theodor Harster (* 19. Jahrhundert; † Herbst 1914 in Wytschaete[1] in Flandern[2]) war ein deutscher Jurist und Polizeibeamter der Bayerischen und Württembergischen Landespolizei.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Bekannt wurde er vor allem als Praktiker des Fingerabdruckverfahrens, über das er einige Schriften verfasste. 1909 baute er in Bayern den Landeserkennungsdienst mit auf; die württembergische Regierung berief ihn im April 1914 in den Landesdienst. Der Württembergische Erkennungsdienst umfasste durch eine gemeinsame Verfügung der Kaiserlichen Ministerien der Justiz und des Innern vom 11. Mai 1914 einen Sonderparagraphen nach dem „von allen Zigeunern und nach Zigeunerart umherziehenden Personen ohne Rücksicht auf die Strafmündigkeit“ Fingerabdrücke zu nehmen seien.[3]
Harster war auch 1911 bei der deutschen „Zigeunerkonferenz“ in München anwesend, bei der er das Fingerabdruckverfahren vorstellte.[4] Theodor Harster war der Vater von Wilhelm Harster.
Schriften
- Das Strafrecht der freien Reichsstadt Speier in Theorie und Praxis. Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte. Breslau 1900;
- mit Josef Cassimir: Kommentar zum Bayerischen Wassergesetz vom 23. März 1907. München 1908
- Der Erkennungsdienst der Kgl Polizeidirektion München, AK 40 (1911)
- Die allgemeine Einführung des Fingerabdruckverfahrens im Königreich Bayern, AK 43 (1911)
- Dreieinhalb Jahre Fingerabdruckverfahren in Bayern, AK 51 (1913)
- Der Erkennungsdienst der Polizeidirektion München im neuen Heim, AK 58 (1914)
Literatur
- Rainer Hehemann: Die „Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ im Wilhelminischen Deutschland und in der Weimarer Republik, 1871–1933, Frankfurt am Main 1987.
- Manfred Teufel: Das (Kgl.) Württembergische Landespolizeiamt 1914–1923. In: Die Kriminalpolizei September 2004, S. 6–22.
Weblinks
- kriminalpolizei.de (PDF)
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ Wijtschate in der niederländischsprachigen Wikipedia
- ↑ „Bei der erstmaligen Erstürmung von Wytschaete“ im Herbst 1914 gefallen, schreibt Klaiber: Die Reichskriminalpolizei. (Vortrag beim Verbandstag der Kriminalbeamten im Juni 1920 in Stuttgart) Berlin 1920. S. 5. Nach: Teufel 2004, S. 6–22. Laut Erste Flandernschlacht wäre das etwa am 31. Oktober 1914.
- ↑ Teufel 2004, S. 6–22
- ↑ Hehemann 1987, S.344
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